Die kurze Antwort
Kurz gesagt
Historisches Katastermaterial hat zwei Anlaufstellen. Das Katasteramt stellt einen historischen Nachweis aus eigenen Akten aus, oft bis zur Ersteinrichtung im 19. Jahrhundert zurück. Was das Amt ausgesondert hat oder was vor seiner eigenen Zeit liegt — vor allem die Urkarte und das Flurbuch --, verwahrt das zuständige Landes- oder Staatsarchiv. Für Bayern und Baden-Württemberg ist ein Teil davon schon kostenlos online einsehbar.
Ausgangspunkt ist praktisch immer die heutige Gemarkung und Flurstücksnummer, nicht die Adresse. Historische Bestände sind nach dem damaligen Katasterstand sortiert; ohne die aktuelle Bezeichnung als Brücke findet weder das Amt noch das Archiv die richtige Akte.
Welche historischen Unterlagen es überhaupt gibt
„Alte Flurkarte" ist ein Sammelbegriff für mehrere unterschiedliche Schriftstücke, die im Kataster zusammengehören. Wer weiß, welches Dokument er eigentlich sucht, spart bei der Anfrage eine Rückfrage.
- Urkarte (Uraufnahme)
- Die zeichnerische Erstaufnahme einer Flur bei der Einrichtung des Katasters im 19. Jahrhundert: alle Flurstücksgrenzen, Gebäude und Nutzungsgrenzen zum Zeitpunkt der Ersteinmessung, meist im Maßstab 1:2.500 oder 1:5.000, in Städten teils größer.
- Flurbuch (Güterverzeichnis)
- Die zur Urkarte gehörende Liste: zu jedem Flurstück Eigentümer, Fläche, Nutzungsart (Acker, Wiese, Gebäude …) und die damalige Steuerklasse (Bonität), aus der die Grundsteuer berechnet wurde.
- Fortführungsriss (Vermessungsriss)
- Das Protokoll einer späteren Änderung — Teilung, Verschmelzung, Grenzänderung, Gebäudeeinmessung -- mit den Messzahlen: Abständen zu festen Punkten, aus denen sich die neuen Grenzpunkte rekonstruieren lassen. Für Grenzstreitigkeiten ist der Fortführungsriss oft aussagekräftiger als die Urkarte selbst, weil er die letzte amtliche Einmessung der strittigen Grenze zeigt.
- Grenzniederschrift
- Das unterschriebene Protokoll einer Grenzfeststellung oder -verhandlung: Wer war anwesend, welche Grenze wurde wie festgelegt, wer hat zugestimmt. Sie ergänzt den Riss um die rechtliche Seite der Feststellung.
Als Übergang zwischen der historischen Urkarte und der heutigen digitalen Liegenschaftskarte diente in vielen Ländern über Jahrzehnte die Deutsche Grundkarte 1:5.000 (DGK5): eine amtliche topografisch-kartografische Karte, die Katasterinhalt und Geländedarstellung verband, bevor die Daten ab den 1990er- und 2000er-Jahren in das digitale ALKIS überführt wurden.
Wann die Erstvermessung stattfand — je nach Bundesland verschieden
Vor 1871 gab es kein einheitliches Deutschland und kein einheitliches Kataster. Jedes Königreich, Großherzogtum und Fürstentum vermaß seine Fläche nach eigenem Recht, zu eigener Zeit und mit eigenem Maßsystem. Ein Blick auf „das deutsche Urkataster" greift deshalb zu kurz — entscheidend ist, welcher Staat vor 1871 an der Stelle regierte, an der Ihr Grundstück liegt.
| Gebiet (historisch) | Erstvermessung | Bezeichnung | Online-Zugang |
|---|---|---|---|
| Königreich Bayern | 1808–1864 | Bayerische Uraufnahme | BayernAtlas (Digitalisate) |
| Königreich Württemberg | 1818–1840 | Württembergische Landesvermessung, Urflurkarten | LEO-BW, Landesarchiv BW |
| Preußen: Rheinprovinz und Westfalen | 1819–1834 (Nacharbeiten bis 1839) | Rheinisch-westfälisches Urkataster | Landesarchiv NRW / Landesarchiv Rheinland-Pfalz, nur teilweise digitalisiert |
| Preußen: östliche Provinzen | ab 1861 (Gesetz vom 21. Mai 1861) | Preußische Uraufnahme / Grundsteuerkataster | je nach Nachfolgeland unterschiedlich, meist nur im Archiv |
| Großherzogtum Baden | 19. Jahrhundert, Jahre je nach Kreis | Badische Landesvermessung | Generallandesarchiv Karlsruhe (Landesarchiv BW) |
| Königreich Sachsen | 19. Jahrhundert, Jahre nach Bestand unterschiedlich | Sächsisches Grundsteuerkataster | Sächsisches Staatsarchiv |
| Großherzogtum Hessen | ab 1853 (Landesvermessungskommission) | Hessische Landesvermessung | Hessisches Landesarchiv |
Eine Besonderheit erklärt, warum Rheinland und Westfalen so viel früher ein vollständiges Parzellenkataster hatten als der Rest Preußens: Links des Rheins hatte bereits Napoleon 1808 eine allgemeine Parzellarvermessung angeordnet, die Preußen nach 1815 übernahm und bis in die 1830er-Jahre fortführte. In den östlichen, vom Adel geprägten Provinzen ließ sich eine landesweite Vermessung dagegen erst nach einem eigenen Gesetz vom Mai 1861 durchsetzen. Für Baden und Sachsen liegen die genauen Jahre der jeweiligen Erhebung je nach Kreis und Bestand unterschiedlich; das zuständige Staatsarchiv nennt sie zur konkreten Gemarkung.
Weg 1: Der historische Nachweis beim Katasteramt
Die erste Anlaufstelle ist nicht das Archiv, sondern das zuständige Katasteramt selbst. Viele Ämter führen ein eigenes Rissarchiv und können einen historischen Flurstücksnachweis ausstellen — eine Kopie der Urkarte oder eines Fortführungsrisses aus ihrem eigenen Bestand, teils bis zur Ersteinrichtung des Katasters zurück. Das ist der einfachste Weg, weil das Amt die Zuordnung von historischer zu heutiger Flurstücksnummer bereits kennt.
Voraussetzung ist, dass Sie die heutige Flurstücksnummer nennen können; ohne sie sucht das Amt in den falschen Akten oder gar nicht.
Vertiefung
Flurstücksnummer und Flurnummer herausfinden: 6 Wege zu Gemarkung, Flur und FlurstückGrundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Geoportal oder Katasteramt: Wo Flurstücksnummer und Flurnummer stehen, wie Sie sie aus der Adresse ermitteln und was Zähler und Nenner bedeuten.
Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht und liegt als Größenordnung meist zwischen 15 und 60 Euro je Riss oder Karte, je nach Format, Alter und ob eine Beglaubigung nötig ist. Manche Ämter haben ihre alten Risse nicht selbst digitalisiert und verweisen bei älteren Unterlagen direkt an das zuständige Archiv.
Weg 2: Landesarchiv, Staatsarchiv und Kommunalarchiv
Was ein Katasteramt im Lauf der Zeit ausgesondert hat oder was noch aus der Zeit vor seiner heutigen Zuständigkeit stammt, geht in das zuständige Landes- oder Staatsarchiv über. Archivgut unterliegt zwar allgemeinen Schutzfristen, doch die betreffen vor allem jüngere, personenbezogene Unterlagen; Karten und Verzeichnisse aus dem 19. Jahrhundert sind praktisch immer uneingeschränkt einsehbar.
Je nach Bundesland ist das Archiv unterschiedlich organisiert: In Bayern verwahrt das Bayerische Hauptstaatsarchiv einen Teil der historischen Kartenbestände, während die Uraufnahme selbst beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung liegt. Nordrhein-Westfalen gliedert sein Landesarchiv in die drei Abteilungen Duisburg (Rheinland), Detmold (Ostwestfalen-Lippe) und Münster (Westfalen); welche zuständig ist, hängt vom historischen Regierungsbezirk ab. In Baden-Württemberg führt das Landesarchiv Baden-Württemberg mit seinen Abteilungen — für Katasterunterlagen meist das Generallandesarchiv Karlsruhe (Baden) oder das Staatsarchiv Ludwigsburg (Württemberg) — ein Online-Findmittelsystem. Sachsen bündelt seine Bestände im Sächsischen Staatsarchiv mit Standorten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Freiberg und Bautzen.
Tipp
Bevor Sie fahren oder schreiben: Rufen Sie den Lesesaal an und nennen Sie Gemarkung, ungefähres Jahr und was Sie suchen. Die Mitarbeitenden finden über die Findmittel meist in wenigen Minuten die passende Signatur und sagen Ihnen, ob eine Reproduktion vor Ort oder per Post möglich ist.
Kommunalarchive kommen ins Spiel, wenn eine Gemeinde eigene Bestände führt, etwa alte Gemarkungspläne, Flurnamenkarten oder Bauakten, die parallel zum staatlichen Kataster entstanden sind. Der Lesesaal ist in der Regel kostenlos, eine Reproduktion als Scan oder Fotokopie liegt als Größenordnung meist zwischen 5 und 30 Euro je Blatt.
Was schon kostenlos online einsehbar ist
Der Digitalisierungsstand unterscheidet sich stark zwischen den Ländern. Am weitesten ist Bayern: Der BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung stellt die komplette Uraufnahme von 1808 bis 1864 digitalisiert und kostenlos bereit. Baden-Württemberg bietet über das Landeskunde-Portal LEO-BW unter „Virtuelles Kartenangebot" historische Flurkarten und Gemarkungspläne, mit einem Werkzeug zum direkten Vergleich mit der heutigen Karte.
In den übrigen Ländern ist ein vergleichbar vollständiges, kostenloses Online-Angebot auf Flurstücksebene nach heutigem Stand nicht durchgängig vorhanden — einzelne Kartenblätter und Sammlungen finden sich verstreut bei Landesvermessungsämtern, Landesarchiven und in übergreifenden Portalen wie der Deutschen Digitalen Bibliothek, die digitalisierte Kartenbestände vieler Kultureinrichtungen durchsuchbar macht. Verlässlicher als eine Suche ins Blaue ist in diesen Fällen die direkte Anfrage beim zuständigen Landesarchiv oder Landesvermessungsamt mit Gemarkung und ungefährem Jahr.
Wichtig für alle Online-Ansichten: Sie zeigen den historischen Stand, ersetzen aber keinen amtlichen Auszug und werden von Notaren, Banken oder Behörden nicht als solcher anerkannt. Für einen aktuellen, amtlichen Nachweis brauchen Sie den heutigen Stand des Liegenschaftskatasters.
Aktuelle Flurkarte statt historischer Urkarte
Für Bauantrag, Notar oder Netzanschluss zählt in der Regel der heutige Stand. Der Antragsservice reicht Ihren Antrag beim zuständigen Katasteramt ein und Sie erhalten den amtlichen Auszug per PDF oder Post.
Privater Antragsservice, kein Amt. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Wofür Sie historische Katasterunterlagen tatsächlich brauchen
Die Nachfrage nach alten Flurkarten hat selten historisches Interesse als einzigen Grund. Meist steckt eine konkrete, aktuelle Frage dahinter.
Grenzstreit
Ist unklar, wo eine Grenze verlief, bevor ein Zaun oder eine Hecke gesetzt wurde, liefert der letzte amtliche Fortführungsriss mit seinen Messzahlen den verlässlichsten Anhaltspunkt — verlässlicher als die deutlich ungenauere Urkarte selbst. Das Katasteramt zieht solche Risse bei einer förmlichen Grenzfeststellung ohnehin heran.
Vertiefung
Grenzsteine und Grundstücksgrenze: Was tun, wenn der Grenzstein fehlt oder die Grenze unklar istWoran Sie Grenzsteine erkennen, was bei einem fehlenden Grenzstein zu tun ist, welche Vermessung wann hilft, was Grenzanzeige und Grenzfeststellung kosten, wer zahlt und warum der Zaun keine Grenze ist.
Erbfall und Eigentumsnachweis
Bei älteren Nachlässen hilft die Urkarte, ein Grundstück über mehrere Teilungen und Umnummerierungen hinweg bis zur heutigen Flurstücksnummer zurückzuverfolgen — vor allem wenn Grundbuchunterlagen lückenhaft sind oder ein Flurstück im Grundbuch unter einer inzwischen veralteten Bezeichnung geführt wird.
Denkmalschutz und Bauforschung
Für denkmalgeschützte Gebäude zeigt die Urkarte den ursprünglichen Baubestand, frühere Anbauten oder inzwischen abgerissene Nebengebäude — eine Standardquelle für Gutachten der Denkmalpflege und der Bauforschung.
Altlastenverdacht
Historische Nutzungsartenangaben aus dem Flurbuch oder alten Katasterkarten zeigen, ob eine Fläche früher gewerblich, als Deponie oder für andere altlastenrelevante Zwecke genutzt wurde — ein Baustein bei der Prüfung eines Altlastenverdachts, neben dem Altlastenkataster der zuständigen Umweltbehörde.
Hausgeschichte und Flurnamen
Wer die Geschichte eines Hauses oder eines Flurstücks recherchiert, findet in Urkarte und Flurbuch frühere Eigentümer, die ursprüngliche Nutzung und oft einen historischen Flurnamen, der auf der heutigen Karte längst verschwunden ist.
Schritt für Schritt: So stellen Sie die Anfrage
Der Weg zur richtigen Unterlage läuft in der Praxis fast immer gleich ab, egal ob am Ende das Katasteramt oder ein Archiv liefert:
- Heutige Flurstücksnummer ermitteln — über Grundbuchauszug, Geoportal oder direkt beim Katasteramt.
- Katasteramt um historischen Nachweis bitten und dabei Zweck und ungefähren Zeitraum nennen.
- Bei älteren oder ausgesonderten Beständen an das zuständige Landes-, Staats- oder Kommunalarchiv verweisen lassen.
- Signatur oder Bestand erfragen — Gemarkung, ungefähres Jahr und Art der Unterlage genügen dem Lesesaal meist zur Vorrecherche.
- Reproduktion bestellen — als Scan, Fotokopie oder, wo vorhanden, direkt aus dem Online-Portal.
Beim Katasteramt dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Werktage bis zwei Wochen, je nach Amt und Auslastung. Archive brauchen für eine Vorrecherche in nicht digitalisierten Beständen häufig mehr Vorlauf; wer einen Termin im Lesesaal plant, fragt vorab nach der tatsächlichen Wartezeit.
Alte Maße und Maßstäbe richtig lesen
Zahlen auf einer Urkarte oder in einem Fortführungsriss stehen selten in Metern. Bis zur Einführung des metrischen Systems im gesamten Deutschen Reich 1872 rechnete jeder Landesteil mit eigenen Maßen -- „die" deutsche Rute gab es nicht.
| Maß | Gebiet | Entspricht |
|---|---|---|
| Preußische Rute (Feldmess-/Werkrute), 12 Fuß | Preußen | ca. 3,766 m |
| Preußischer Fuß | Preußen | ca. 0,314 m |
| Bayerische Rute, 10 Fuß | Bayern | ca. 2,918 m |
| Bayerischer Fuß | Bayern | ca. 0,2919 m |
Beispiel: Steht im Fortführungsriss einer Flur im ehemaligen Preußen eine Grenzlänge von „8 Ruten", entspricht das rund 8 × 3,766 m = 30,1 Metern. Dieselbe Angabe „8 Ruten" in einer bayerischen Urkarte wäre dagegen nur rund 8 × 2,918 m = 23,3 Meter — das Landesmaß entscheidet, nicht die Zahl allein.
Auch der Maßstab selbst verändert die Lesbarkeit: Historische Flurkarten liegen meist in 1:2.500 oder 1:5.000 vor, innerorts teils in 1:1.250 oder 1:625 — deutlich großmaßstäbiger als mancher digitale Kartenausschnitt, den Geoportale heute standardmäßig anzeigen. Wer eine alte Karte mit der heutigen Liegenschaftskarte vergleicht, sollte auf denselben Maßstab und dieselbe Nordausrichtung achten, bevor er Abstände oder Flächen gegenüberstellt.
Vertiefung
Grundstücksfläche stimmt nicht: Abweichungen zwischen Kataster, Grundbuch und RealitätIm Grundbuch stehen 812 m², die Vermessung ergibt 798 m². Warum Flächen abweichen, welche Angabe rechtlich gilt, was beim Kauf zählt und wann eine Berichtigung sinnvoll ist.
Was eine historische Flurkarte nicht leistet
Die Genauigkeit einer Urkarte aus dem 19. Jahrhundert bleibt hinter heutigen Vermessungen zurück. Gemessen wurde mit Kette, Messband und Winkelinstrumenten ohne die Kontrollmöglichkeiten moderner GNSS- und Tachymeter-Vermessung; kleinere Abweichungen von der tatsächlichen Lage sind systembedingt und keine Fehler im heutigen Sinn.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der aktuelle Stand des Liegenschaftskatasters, nicht die historische Karte. Wo eine Grenze umstritten ist und die alten Unterlagen keine eindeutige Antwort geben, führt am Ende nur eine neue amtliche Vermessung durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu einer verbindlichen Feststellung. Historisches Material ist damit eine wichtige Ergänzung für die Beweisführung — ein Ersatz für die aktuelle Einmessung ist es nicht.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich die Urkarte meines Grundstücks?
Zuerst beim zuständigen Katasteramt: Es führt ein Rissarchiv und kann historische Nachweise aus eigenen Akten ausstellen, oft bis zur Ersteinrichtung des Katasters im 19. Jahrhundert zurück. Hat das Amt die Unterlagen ausgesondert oder liegen sie vor seiner eigenen Zeit, verwahrt sie das zuständige Landes- oder Staatsarchiv. Für Bayern und Baden-Württemberg sind Teile davon inzwischen kostenlos online einsehbar.
Was kostet ein historischer Katasterauszug oder eine alte Flurkarte?
Eine Kopie aus dem Rissarchiv des Katasteramts kostet nach Landesrecht meist zwischen 15 und 60 Euro je Riss oder Karte, abhängig von Format und ob eine Beglaubigung nötig ist — das ist eine Größenordnung, kein bundeseinheitlicher Satz. Im Landesarchiv ist der Lesesaal in der Regel kostenlos, eine Reproduktion als Scan oder Fotokopie liegt meist zwischen 5 und 30 Euro je Blatt. Online-Digitalisate wie im BayernAtlas sind kostenlos.
Brauche ich für die Anfrage die aktuelle Flurstücksnummer?
Ja, im Regelfall. Historische Bestände sind nach der damaligen Gemarkung und Flurstücksnummer sortiert, nicht nach heutiger Adresse. Da sich Nummern durch Teilung oder Verschmelzung geändert haben können, ist die aktuelle Nummer der sicherste Ausgangspunkt, von dem das Amt oder Archiv rückwärts zur historischen Bezeichnung sucht.
Ist eine historische Flurkarte vor Gericht als Beweis brauchbar?
Als Indiz ja, als alleiniger Beweis selten. Alte Vermessungen wurden mit Kette, Messband oder Theodolit ohne heutige Genauigkeit erstellt und sind nicht mehr rechtsverbindlich — verbindlich ist allein der aktuelle Stand des Liegenschaftskatasters. In Grenzstreitigkeiten dienen historische Risse und ihre Messzahlen als zusätzlicher Anhaltspunkt, den das Katasteramt bei einer Grenzfeststellung mit heranzieht.
Was bedeutet eine Zahl wie „12 Ruten 3 Fuß" auf einer alten Karte?
Das ist eine Streckenangabe in einem historischen Landesmaß, nicht in Metern. Es gab keine einheitliche deutsche Rute: Die preußische Feldmess-Rute (Werkrute) maß rund 3,77 Meter, die bayerische Rute rund 2,92 Meter, jeweils mit eigener Fuß-Unterteilung. Ohne Umrechnung nach dem Maßsystem des jeweiligen Landes lässt sich die Strecke nicht korrekt in heutige Maße übertragen.
Sind Urkataster-Unterlagen überall in Deutschland online einsehbar?
Nein, der Stand ist sehr unterschiedlich. Bayern stellt seine Uraufnahme über den BayernAtlas frei zugänglich digital bereit, Baden-Württemberg historische Flurkarten und Gemarkungspläne über das Landeskunde-Portal LEO-BW. In den meisten anderen Ländern ist ein vergleichbar vollständiges kostenloses Online-Angebot für Flurstücksebene noch nicht vorhanden; dort führt der Weg über das zuständige Landesarchiv.
Was ist der Unterschied zwischen Urkarte, Flurbuch und Fortführungsriss?
Die Urkarte ist die zeichnerische Erstaufnahme einer Flur mit allen Flurstücksgrenzen. Das Flurbuch (auch Güterverzeichnis) ist die dazugehörige Liste mit Eigentümer, Fläche, Nutzungsart und Steuerklasse je Flurstück. Der Fortführungsriss (Vermessungsriss) dokumentiert eine spätere Änderung — etwa eine Teilung — mit den Messzahlen, die die neuen Grenzpunkte festlegen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- BayernAtlas — Kartenviewer der Bayerischen Vermessungsverwaltung -- Digitalisate der Bayerischen Uraufnahme (1808-1864)
- LEO-BW — Landeskunde entdecken online, Landesportal Baden-Württemberg -- Historische Flurkarten und Gemarkungspläne im Virtuellen Kartenangebot
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen -- Abteilungen Duisburg (Rheinland), Detmold (Ostwestfalen-Lippe), Münster (Westfalen)
- Landesarchiv Baden-Württemberg -- Online-Findmittelsystem OFS21, Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim
- Sächsisches Staatsarchiv -- Standorte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Freiberg, Bautzen
- Deutsche Digitale Bibliothek -- Sammelportal für digitalisierte Archiv- und Kartenbestände deutscher Kultureinrichtungen
- AdV — Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder: Liegenschaftskataster und ALKIS
Stand: 30. Oktober 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktion katasteramt-portal.de
ImmoWert Experts GmbH, Pirna
Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.
Jeder Artikel stützt sich auf die Vermessungsgesetze, Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der Vermessungsverwaltungen der Länder; die Quellen sind am Ende verlinkt. Gebühren und Fristen prüfen wir bei jeder Überarbeitung gegen die aktuelle Fassung.
Veröffentlicht am 30. Oktober 2026. Verantwortlich ist die ImmoWert Experts GmbH, Angaben im Impressum. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.
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