Die kurze Antwort
Kurz gesagt
Ein verschwundener Grenzstein ändert die Grenze nicht: Sie liegt als Koordinaten im Liegenschaftskataster. Wollen Sie nur wissen, wo sie verläuft, genügt eine Grenzanzeige (unverbindlich, einige hundert Euro). Soll die Grenze verbindlich festgestellt und dauerhaft vermarkt werden, brauchen Sie eine Grenzfeststellung mit Abmarkung (Grenztermin, Niederschrift, als Größenordnung 1.200 bis 3.000 € für ein Hausgrundstück). Beauftragen dürfen Sie das Katasteramt oder, außer in Bayern, einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Selbst einen Stein setzen oder versetzen dürfen Sie nie.
Der häufigste Irrtum in Grenzstreitigkeiten ist die Annahme, der Zaun zeige die Grenze. Die Grenze ergibt sich aus dem Grundbuch in Verbindung mit dem Liegenschaftskataster, und was dort steht, genießt die Richtigkeitsvermutung des § 891 BGB — so der Bundesgerichtshof in der Entscheidung V ZR 11/05. Wer mit dem Nachbarn über einen halben Meter streitet, streitet also darüber, wo die Katastergrenze im Gelände liegt. Das klärt keine Diskussion, sondern eine Vermessung.
Grenzsteine und Grundstücksgrenze: Woran Sie die Grenzzeichen erkennen
Grenzsteine sind die sichtbaren Zeichen der Grundstücksgrenze. Sie stehen an den Grenzpunkten, also dort, wo die Grenze einen Knick macht, an Anfang und Ende einer geraden Grenze und an Kreuzungen mehrerer Grenzen. Zwischen zwei Grenzpunkten verläuft die Grenze als gerade Linie. Der Stein selbst ist nicht die Grenze, er bezeichnet nur den Punkt: maßgeblich ist die Markierung auf seinem Kopf.
Je nach Alter und Untergrund kommen verschiedene Grenzzeichen vor:
- Grenzstein aus Granit, Sandstein oder Beton, oben mit Kreuz, Kerbe, Bohrloch oder Pfeil, der genau den Punkt zeigt. Ältere Steine tragen manchmal Buchstaben oder Jahreszahlen.
- Kunststoffmarke mit farbiger Kappe, heute die häufigste Form bei neuen Vermessungen.
- Eisenrohr oder Metallbolzen, etwa in Pflaster, Asphalt oder Beton, oft mit Kappe.
- Meißelzeichen (Kreuz oder Kerbe) in Mauern, Bordsteinen oder Fels, wenn kein Stein gesetzt werden kann.
Viele Grenzzeichen liegen bündig mit dem Boden oder einige Zentimeter unter Rasen, Kies und Laub. Wer sie sucht, beginnt an den Ecken des Grundstücks und nimmt die Flurkarte zur Hand: Dort sind abgemarkte Grenzpunkte als kleine Kreise eingezeichnet. In Bayern wirken bei der Abmarkung zusätzlich die Feldgeschworenen der Gemeinde mit, ein Ehrenamt mit langer Tradition.
Fehlt ein Grenzstein, ist die Grundstücksgrenze trotzdem eindeutig bestimmt: Ihre Lage ist als Koordinaten im Liegenschaftskataster gespeichert. Was Sie dann tun können und was nicht, steht in den folgenden Abschnitten.
Grenzanzeige, Grenzfeststellung, Abmarkung: Drei Leistungen, drei Wirkungen
Die Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, auch von Vermessungsbüros. Dahinter stehen drei klar getrennte Leistungen.
- Grenzanzeige (auch Grenzvorweisung, Grenzkennzeichnung)
- Die Vermessungsstelle überträgt die im Kataster nachgewiesene Grenze ins Gelände und markiert sie vorübergehend mit Pflöcken, Farbspray oder Nägeln. Kein Grenztermin, keine Anhörung der Nachbarn, keine Niederschrift, keine dauerhaften Grenzzeichen: eine fachkundige Auskunft, keine Verwaltungsentscheidung. In den meisten Landesgesetzen kommt der Begriff nicht vor; Baden-Württemberg hat die „Vorweisung der Grenze ohne Abmarkung" mit der Novelle vom 18. November 2025 in § 5 Abs. 3 seines Vermessungsgesetzes verankert. Bayern kennt kein eigenes Verfahren; dort läuft alles über die Grenzfeststellung.
- Grenzfeststellung
- Das hoheitliche Verfahren. Die Vermessungsstelle sucht die Grenzzeichen, vergleicht sie mit dem Katasternachweis, ermittelt die Grenze und lädt alle beteiligten Eigentümer zum Grenztermin. Dort können sie anerkennen oder Einwendungen erheben; alles steht in der Grenzniederschrift. In Nordrhein-Westfalen gilt die Grenze nach § 19 VermKatG NRW als festgestellt, wenn ihre Lage eindeutig ermittelt und anerkannt ist — oder wenn innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe niemand Einwendungen erhebt (§ 21). Das Ergebnis geht ins Kataster und bindet auch spätere Eigentümer.
- Abmarkung
- Das dauerhafte Kennzeichnen der festgestellten Grenzpunkte: Grenzstein mit Kreuz, Kunststoffmarke, Metallbolzen, Rohr oder Meißelzeichen in Mauer oder Bordstein, notfalls versetzt angebracht (indirekte Abmarkung). Das ist die „Errichtung fester Grenzzeichen" des § 919 BGB. Ob sie Pflicht ist, regelt jedes Land: Nordrhein-Westfalen schreibt sie für festgestellte Grenzen vor (§ 20 VermKatG NRW), Bayern kennt eine Abmarkungspflicht nach dem Abmarkungsgesetz, Hessen und Baden-Württemberg markieren nur auf Antrag.
Die Grenzniederschrift ist eine öffentliche Urkunde. Nach § 415 ZPO beweist sie vollständig, welche Erklärungen die Beteiligten im Grenztermin abgegeben haben. Wer dort die Grenze anerkannt hat, kann das vor Gericht nicht mehr bestreiten — ein Grund, nicht „nur kurz zu unterschreiben".
Welche Leistung passt zu welcher Situation?
Die teurere Leistung ist nicht automatisch die richtige. Wer nur einen Zaun auf eigenem Grund setzen will und mit dem Nachbarn im Guten steht, kauft mit einer Grenzfeststellung Rechtssicherheit, die er nicht braucht. Umgekehrt ist eine Grenzanzeige im Streit nutzlos, weil sie den Nachbarn zu nichts verpflichtet.
| Situation | Passende Leistung | Kosten (Größenordnung) | Rechtswirkung |
|---|---|---|---|
| Zaun, Hecke oder Carport auf eigenem Grund, Nachbar kooperativ | Grenzanzeige | einige hundert Euro | keine; fachkundige Auskunft |
| Grenzstein fehlt, kein Streit, aber Bauvorhaben an der Grenze | Grenzfeststellung mit Abmarkung (Wiederherstellung) | 1.200 bis 2.500 € | verbindlich, Grenzzeichen dauerhaft |
| Nachbar bestreitet den Grenzverlauf | Grenzfeststellung mit Grenztermin | 1.500 bis 3.000 € | Anerkennung oder Kennzeichnung als streitig; Grundlage für Zivilklage |
| Teilfläche verkaufen, neue Grenze schaffen | Zerlegungsvermessung | 2.000 bis 5.000 € und mehr | neues Flurstück, neue Grenzpunkte |
| Grenzstein bei Bauarbeiten beschädigt oder verschoben | Abmarkung (Wiederherstellung) einzelner Punkte | 800 bis 1.500 € | verbindlich für die wiederhergestellten Punkte |
Alle Beträge sind Größenordnungen für Hausgrundstücke in Baulandlagen; sie hängen von Land, Zahl der Grenzpunkte und Bodenrichtwert ab. Die Rechenbeispiele unten zeigen, wie sie zustande kommen.
Vertiefung
Grundstück teilen: Ablauf, Dauer und Kosten der ZerlegungsvermessungVom Teilungswunsch zum eigenen Flurstück: Bauamt, Vermessung, Fortführung im Kataster und Eintragung im Grundbuch. Mit realistischem Zeitplan, Kostenübersicht und den typischen Stolpersteinen.
Der Zaun ist nicht die Grenze: Was zählt und was nicht
Zäune werden dort gebaut, wo es praktisch ist: neben dem alten Zaun, an der Hecke, am Rand des Pflasters. Über Jahrzehnte wandern sie so um Dezimeter. Rechtlich sind Zaun, Hecke, Mauer oder Graben Grenzeinrichtungen im Sinne des § 921 BGB: Stehen sie auf der Grenze und dienen beiden Grundstücken, gehören sie den Nachbarn gemeinschaftlich, und keiner darf sie ohne den anderen beseitigen (§ 922 BGB). Über die Lage der Grenze sagt das nichts.
Für die Grenze zählt allein der Katasternachweis: die Koordinaten der Grenzpunkte und die Vermessungsrisse, aus denen sie stammen. Die Flurkarte zeigt diese Grenzen und die Gebäude, aber keine Zäune, Hecken oder Pflasterkanten. Wer sieht, dass der Zaun „ungefähr" auf der Linie liegt, weiß deshalb noch nichts: Bei 1:1000 entspricht ein Zehntelmillimeter auf dem Papier zehn Zentimetern im Gelände.
Achtung
Screenshots aus dem Geoportal beweisen nichts. Die kostenlosen Kartenviewer der Länder legen die Katastergrenzen grafisch über ein Luftbild, das nicht zentimetergenau entzerrt ist. Ein Versatz von 30 oder 50 Zentimetern ist dort normal und sagt nichts darüber, ob der Zaun richtig steht. Vor Gericht zählt der Nachweis der Vermessungsstelle, nicht das Bild.
Steht ein Gebäude über der Grenze, greift § 912 BGB: Wurde ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit überbaut und hat der Nachbar nicht sofort widersprochen, muss er dulden und bekommt eine Geldrente. Für Zäune gilt das nicht. Der BGH hat im November 2025 (V ZR 121/24) klargestellt, dass ein Zaun kein Gebäude ist: Der Nachbar kann seine Versetzung auch bei wenigen Zentimetern verlangen, eine Duldungspflicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis gibt es nicht.
Vertiefung
Flurkarte lesen: Linien, Zahlen und Symbole der Liegenschaftskarte erklärtWas die Zahlen im Flurstück bedeuten, wie Sie Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten und Hausnummern erkennen und woran Sie eine Flurstücksgrenze von einer Nutzungsgrenze unterscheiden.
Grenzstein verschwunden: Was Sie selbst tun dürfen und was nicht
Grenzsteine verschwinden selten wirklich. Meist sind sie überwachsen, unter einer Pflasterdecke, vom Bagger eingedrückt oder beim Zaunbau mit Erde überdeckt. Eine eigene Suche kostet nichts und ist erlaubt.
Suchen ist erlaubt
- Flurkarte ansehen. Sie zeigt die Grenzpunkte an den Knicken der Grenze — so wissen Sie, wie viele Zeichen es geben müsste und ungefähr wo.
- Von bekannten Punkten abmessen. Oft ist ein Nachbarstein noch sichtbar; mit den Maßen aus der Karte lässt sich die Stelle auf einige Dezimeter eingrenzen.
- Vorsichtig graben und sondieren. Steine sitzen oft wenige Zentimeter unter der Oberfläche, Bolzen und Rohre findet eine Metallsonde. Freilegen dürfen Sie, herausnehmen nicht.
- Alte Vermessungsrisse einsehen. Die Fortführungsrisse mit den Originalmaßen liegen beim Katasteramt.
Setzen, versetzen, entfernen ist verboten
Ein gefundener Grenzstein bleibt, wo er ist, auch wenn er schief steht. Ein fehlender wird nicht durch einen eigenen ersetzt. Grenzzeichen dürfen nur befugte Vermessungsstellen anbringen, verändern oder entfernen; wer das selbst tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nordrhein-Westfalen droht in § 27 VermKatG NRW ein Bußgeld bis 3.000 € an, Baden-Württemberg in § 19 VermG bis 2.000 €, Bayern sanktioniert unbefugte Abmarkung und das Wegnehmen oder Verrücken von Grenzzeichen in Art. 22 des Abmarkungsgesetzes. Als Eigentümer müssen Sie die Zeichen außerdem dulden und erhalten; wer eines unbefugt entfernt, muss es in Nordrhein-Westfalen auf eigene Kosten wieder errichten lassen (§ 20 Abs. 5 VermKatG NRW).
Wenn der Nachbar den Grenzstein entfernt hat
Rechtlicher Hinweis
Wer einen Grenzstein „in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen", wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt, wird nach § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar. Die Schädigungsabsicht ist der Knackpunkt: Wer beim Ausschachten einen Stein herausreißt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; wer ihn vor dem Zaunbau gezielt einen Meter weiter setzt, eine Straftat.
Praktisch: Zustand mit Datum fotografieren, Zeugen notieren, das Katasteramt informieren. Dann eine Grenzfeststellung mit Wiederherstellung des Punkts beauftragen. Die Kosten sind ein Schaden, den Sie vom Verursacher ersetzt verlangen können; die Rechnung geht aber zunächst an Sie. Eine Strafanzeige ersetzt die Vermessung nicht — das Strafverfahren stellt keine Grenze fest.
Flurkarte vor der Vermessung: erste Orientierung für Sie und den Nachbarn
Der amtliche Auszug aus der Liegenschaftskarte zeigt, wo Grenzpunkte liegen müssten und wie viele es sind. Er ersetzt keine Grenzfeststellung — aber er ist die Unterlage, mit der Sie beim Nachbarn und bei der Vermessungsstelle sachlich anfangen. Der Antragsservice reicht den Antrag beim zuständigen Katasteramt ein.
Privater Antragsservice, kein Amt. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Wer vermessen darf: Katasteramt oder ÖbVI, je nach Land
In den meisten Ländern haben Sie die Wahl zwischen der Katasterbehörde und einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI), einem freiberuflichen Vermesser mit staatlicher Beleihung. Beide arbeiten nach derselben Gebührenordnung; der ÖbVI berechnet Umsatzsteuer, ist aber oft schneller. Bayern ist die Ausnahme: Katastervermessungen führen dort nach Art. 12 BayVermKatG ausschließlich die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung durch.
| Land | Wer feststellt und abmarkt | Begriffe und Besonderheiten |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, ÖbVI | „Grenzfeststellung" und „Abmarkung" (§§ 19, 20 VermKatG NRW); Abmarkung ist Pflicht; „Grenzanzeige" bieten ÖbVI außerhalb des Gesetzes an |
| Bayern | nur das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; die Steine setzen die Feldgeschworenen der Gemeinde | „Grenzfeststellung" nach VermKatG und Abmarkungsgesetz; Abmarkungspflicht (Art. 5 AbmG); Eigentümer müssen Grenzzeichen erhalten (Art. 9) |
| Baden-Württemberg | untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt oder Stadtkreis, ÖbVI | „Grenzfeststellung", seit 3. Dezember 2025 auch als „Vorweisung ohne Abmarkung" (§ 5 Abs. 3 VermG); Abmarkung nur auf Antrag (§ 6) |
| Niedersachsen | Katasteramt der LGLN-Regionaldirektion, ÖbVI | „Grenzfeststellung" mit Grenztermin und amtlichem Grenzdokument (§ 4 NVermG); Abmarkung auf Antrag |
| Hessen | Amt für Bodenmanagement, ÖbVI | „Grenzfeststellung" (§ 13 HVGG), Abmarkung nur auf Antrag (§ 14); bei unsicherem Nachweis „Grenzfeststellungsvertrag" der Nachbarn |
Zuständig ist die Stelle, in deren Bezirk das Grundstück liegt, nicht die am Wohnort. Welches Katasteramt das ist, steht im Verzeichnis der Katasterämter.
Ablauf und Dauer einer Grenzfeststellung
Der Antrag eines Eigentümers genügt; die Zustimmung des Nachbarn brauchen Sie nicht, er wird beteiligt.
- Antrag beim Katasteramt oder ÖbVI mit Gemarkung, Flurstücksnummer und der Angabe, welche Grenze oder Punkte es betrifft. Sie erhalten eine Kostenschätzung.
- Katasterunterlagen. Die Vermessungsstelle zieht Koordinaten, Fortführungsrisse und frühere Grenzniederschriften heran, oft über hundert Jahre alt.
- Örtliche Vermessung. Ein Messtrupp sucht die Grenzzeichen, misst sie ein und vergleicht das Ergebnis mit dem Nachweis; fehlende Punkte werden berechnet und vorläufig markiert.
- Grenztermin, in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Messung. Alle Beteiligten werden geladen, der Vermesser erläutert die Grenze anhand einer Skizze, jeder kann anerkennen oder Einwendungen erheben. Wer nicht erscheint, verhindert nichts: Das Ergebnis wird ihm bekannt gegeben, und schweigt er einen Monat, gilt es als anerkannt.
- Grenzniederschrift. Text und Skizze mit dem Ergebnis der Grenzuntersuchung, den Erklärungen der Beteiligten und der Lage von Grenzeinrichtungen und grenznahen Bauten.
- Abmarkung. Die festgestellten Punkte werden mit dauerhaften Grenzzeichen vermarkt, in Bayern durch die Feldgeschworenen.
- Übernahme ins Kataster. Nach der Einwendungsfrist übernimmt das Katasteramt das Ergebnis; alle Beteiligten erhalten eine Fortführungsmitteilung, der Antragsteller den Gebührenbescheid.
Vom Antrag bis zur Fortführungsmitteilung vergehen je nach Auslastung in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Ein Widerspruch im Grenztermin führt nicht dazu, dass die Vermessungsstelle den Streit entscheidet: Sie kennzeichnet die Grenze als streitig, wenn sie sachverständig Zweifel am Katasternachweis hat, und dokumentiert die Positionen. Über den Verlauf entscheidet dann das Zivilgericht.
Kosten: Rechenbeispiele, und wer am Ende zahlt
Vermessungsgebühren legen die Kostenordnungen der Länder fest, für Katasteramt und ÖbVI gleich. Sie richten sich nicht nach der Grundstücksfläche, sondern nach der Zahl der Grenzpunkte und dem Bodenrichtwert, der über einen Wertfaktor eingeht. Ein Reihenhausgrundstück in München ist deshalb teurer zu vermessen als ein dreimal so großes im Bayerischen Wald.
Nordrhein-Westfalen
Beispiel: Hausgrundstück, vier Grenzpunkte sollen festgestellt und abgemarkt werden, Bodenrichtwert 300 €/m². Nach der VermWertKostO NRW (Fassung 2026) kostet die Grenzniederschrift 460 € Basisgebühr (Tarifstelle 1.3.1), jede Abmarkung 230 € mal Wertfaktor (Tarifstelle 1.3.2). Der Wertfaktor beträgt 1,0 bis 80 €/m², 1,3 bis 200 €/m², 1,6 bis 500 €/m² und 1,9 darüber. Hier also: 460 € + 4 × 230 € × 1,6 = 1.932 €. Beim ÖbVI kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, insgesamt rund 2.300 €; je nach Aufwand greifen weitere Tarifstellen.
Bayern
Beispiel: dieselben vier Grenzpunkte, Bodenwert 350 €/m². Die GebOVerm berechnet den ersten Grenzpunkt mit 330 €, den zweiten bis dreißigsten mit je 100 €, multipliziert mit einem Wertfaktor von 0,8 (bis 5 €/m²) bis 4,0 (über 4.000 €/m²); bei 200 bis 500 €/m² beträgt er 2,0. Also: (330 € + 3 × 100 €) × 2,0 = 1.260 €, zuzüglich der Gebühren der Feldgeschworenen für das Setzen der Steine.
Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
Ein niedersächsischer ÖbVI rechnet nach der KOVerm für vier Grenzpunkte bei 10 bis 200 €/m² rund 2.100 € plus Nebenkosten und Umsatzsteuer vor, zusammen etwa 2.700 €. In Brandenburg kosten zwei Grenzpunkte auf 50 Metern Grenzlänge in einfacher Baulandlage rund 1.380 €, die reine Wiederherstellung derselben Punkte rund 1.240 €; das Landesamt Sachsen-Anhalt nennt für zwei Grenzpunkte etwa 2.480 € brutto.
Wer zahlt
Kostenschuldner ist, wer beauftragt; die Vermessungsstelle rechnet mit dem Antragsteller ab. Einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung des Nachbarn gibt es nur für die Abmarkung: Nach § 919 BGB muss er bei der Errichtung und Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitwirken, und deren Kosten tragen beide „zu gleichen Teilen", sofern kein Vertrag etwas anderes regelt. Die Grenzermittlung selbst, der größere Teil der Rechnung, bleibt beim Veranlasser. Den hälftigen Anteil machen Sie zivilrechtlich geltend; die Vermessungsstelle teilt die Rechnung nur auf, wenn beide gemeinsam beantragen. Hat der Nachbar den Grenzstein entfernt, trägt er die Wiederherstellung allein — den Nachweis dafür müssen Sie führen.
Tipp
Sprechen Sie den Nachbarn vor dem Antrag an und schlagen Sie einen gemeinsamen Auftrag vor. Die Gebühr fällt nur einmal an, und wer im Grenztermin mit unterschrieben hat, streitet später nicht mehr über das Ergebnis. Lehnt er ab, beauftragen Sie allein — seine Zustimmung brauchen Sie nicht.
Jahrzehnte genutzt: Gehört der Grenzstreifen jetzt dem Nachbarn?
Die Frage kommt in fast jedem Grenzstreit: „Der Zaun steht seit 1985 dort, das ist doch längst verjährt." Ein Irrtum. In Deutschland lässt sich Grundeigentum nicht durch bloße Nutzung erwerben, egal wie lange. Die einzige Ersitzung, die das BGB kennt, ist die Buchersitzung nach § 900 BGB: Wer 30 Jahre als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und das Grundstück in Eigenbesitz hat, wird Eigentümer. Beim Grenzstreifen fehlt genau diese Eintragung — er steht im Grundbuch beim wahren Eigentümer.
Dazu kommt § 902 BGB: Ansprüche aus eingetragenen Rechten verjähren nicht. Der BGH hat daraus 2011 (V ZR 147/10) gefolgert, dass der Eigentümer die Herausgabe eines überbauten oder überzäunten Streifens nach § 985 BGB auch nach Jahrzehnten verlangen kann. Verjähren kann nur der Anspruch auf Beseitigung der Anlage nach § 1004 BGB; beide Ansprüche hat der BGH in derselben Entscheidung ausdrücklich getrennt.
Rechtlicher Hinweis
Grenzverwirrung nach § 920 BGB — Aufteilung nach Besitzstand oder je zur Hälfte — gibt es nur, wenn sich die richtige Grenze nicht mehr ermitteln lässt. Solange Grundbuch und Liegenschaftskataster die Grenze hergeben, gilt für sie nach dem BGH (V ZR 11/05) die Vermutung des § 891 BGB; wer sie angreifen will, muss den vollen Gegenbeweis führen. Alte Grenzniederschriften und Fortführungsrisse sind dabei die stärksten Beweismittel — für beide Seiten.
Die Katastergrenze ist stark, aber nicht unfehlbar. Wo das Kataster noch auf Urkarten des 19. Jahrhunderts beruht, können die Koordinaten um Dezimeter unscharf sein. Dann ist der Grenztermin der Ort, an dem Nachbarn eine unsichere Grenze einvernehmlich klären — in Hessen etwa als Grenzfeststellungsvertrag nach § 13 Abs. 3 HVGG, der öffentlich beurkundet und ins Kataster übernommen wird.
Vertiefung
Grundstücksfläche stimmt nicht: Abweichungen zwischen Kataster, Grundbuch und RealitätIm Grundbuch stehen 812 m², die Vermessung ergibt 798 m². Warum Flächen abweichen, welche Angabe rechtlich gilt, was beim Kauf zählt und wann eine Berichtigung sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Wie sieht ein Grenzstein aus und wo finde ich ihn?
Ein Grenzstein ist ein behauener Stein aus Granit oder Beton, auf dessen Kopf ein Kreuz, eine Kerbe oder ein Loch genau den Grenzpunkt bezeichnet. Heute werden oft Kunststoffmarken mit farbiger Kappe, Eisenrohre oder Metallbolzen gesetzt, in Mauern und Pflaster auch Meißelzeichen. Die Zeichen liegen an den Knickpunkten der Grundstücksgrenze, häufig bündig mit dem Boden oder einige Zentimeter unter Rasen und Erde.
Der Grenzstein ist verschwunden. Muss ich ihn ersetzen lassen?
Nicht sofort. Verschwunden ist der Stein nur im Gelände; seine Koordinaten liegen im Liegenschaftskataster, die Grenze bleibt unverändert. Wiederherstellen lassen sollten Sie ihn, bevor Sie an der Grenze bauen, einen Zaun setzen oder verkaufen. Das darf nur eine befugte Vermessungsstelle; wer selbst einen Stein setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzanzeige und Grenzfeststellung?
Die Grenzanzeige überträgt die Katastergrenze mit Pflöcken oder Farbmarken ins Gelände: unverbindlich, ohne Grenztermin, ohne Niederschrift, ohne dauerhafte Grenzzeichen, dafür günstig. Die Grenzfeststellung ist ein hoheitliches Verfahren mit Grenztermin, Anhörung der Nachbarn und Grenzniederschrift. Ihr Ergebnis geht ins Kataster und bindet auch spätere Eigentümer.
Was kostet es, einen Grenzstein setzen zu lassen?
Die Gebühr hängt vom Land, der Zahl der Grenzpunkte und dem Bodenrichtwert ab, nicht von der Grundstücksgröße. Für ein Hausgrundstück mit zwei bis vier Grenzpunkten liegt die Grenzfeststellung mit Abmarkung als Größenordnung zwischen 1.200 und 3.000 €. In Nordrhein-Westfalen kostet jeder abgemarkte Grenzpunkt 230 € mal Wertfaktor plus 460 € Basisgebühr, in Bayern der erste Punkt 330 € und jeder weitere 100 €, jeweils mal Wertfaktor.
Muss der Nachbar die Grenzvermessung mitbezahlen?
Zunächst zahlt, wer beauftragt. Einen Anspruch auf hälftige Beteiligung gibt § 919 Abs. 3 BGB nur für die Abmarkung, also das Setzen oder Wiederherstellen der Grenzzeichen, und nur, wenn kein Vertrag etwas anderes regelt. Die Grenzermittlung selbst trägt der Veranlasser. Hat der Nachbar den Grenzstein entfernt, zahlt er die Wiederherstellung allein.
Ist es strafbar, einen Grenzstein zu entfernen oder zu versetzen?
Ja. Wer einen Grenzstein in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder falsch setzt, wird nach § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar. Ohne Schädigungsabsicht bleibt es eine Ordnungswidrigkeit nach Landesrecht, etwa bis 2.000 € in Baden-Württemberg oder 3.000 € in Nordrhein-Westfalen.
Der Zaun steht seit 40 Jahren auf meinem Grund. Gehört der Streifen jetzt dem Nachbarn?
Nein. Grundeigentum lässt sich in Deutschland nicht durch bloße Nutzung ersitzen. § 900 BGB verlangt 30 Jahre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch, und dort steht der Streifen bei Ihnen. Ihr Herausgabeanspruch verjährt nach § 902 BGB nicht. Verjähren kann nur der Anspruch auf Beseitigung des Zauns; Überbauschutz nach § 912 BGB gibt es für Zäune nach dem BGH nicht.
Reicht ein Screenshot aus dem Geoportal als Nachweis der Grenze?
Nein. Die kostenlose Kartenansicht legt die Katastergrenze grafisch über ein Luftbild, das nicht zentimetergenau entzerrt ist; ein Versatz von einem halben Meter fällt dort nicht auf. Beweiskraft hat nur der Katasternachweis, also die Koordinaten der Grenzpunkte, und ins Gelände übertragen darf ihn nur eine Vermessungsstelle. Als erste Orientierung taugt die amtliche Flurkarte, als Beweis im Streit nicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 919 BGB — Grenzabmarkung: Mitwirkungspflicht des Nachbarn, Verfahren nach Landesrecht, Kosten hälftig
- § 274 StGB — Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung -- Abs. 1 Nr. 3: Grenzstein wegnehmen, vernichten, unkenntlich machen, verrücken oder falsch setzen
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW), §§ 19–21 und § 27 -- Feststellung, Abmarkung, Grenztermin, Monatsfrist, Bußgeld bis 3.000 €
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW), Fassung ab 01.01.2026 -- Tarifstelle 1.3.1 Basisgebühr Grenzniederschrift 460 €, 1.3.2 Abmarkung 230 € je Grenzpunkt, Wertfaktoren § 2 Abs. 9
- BayernPortal: Flurstücksgrenze — Beantragung einer Grenzfeststellung (Gebühren nach GebOVerm) -- Grenzpunktgebühren 330 € / 100 € / 80 €, Wertfaktor 0,8 bis 4,0, Feldgeschworene
- HVBG Hessen: Informationen über die Abmarkung von Grenzpunkten, mit §§ 10, 13, 14 HVGG -- Grenzmarken-Arten, Abmarkung nur auf Antrag, Grenzfeststellungsvertrag
- Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2025 Nr. 118: Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes vom 18.11.2025 -- § 5 Abs. 3 VermG neu: Grenzfeststellung auch „zur Vorweisung der Grenze ohne Abmarkung"
- Bundesgerichtshof, Entscheidungsdatenbank: V ZR 11/05 (02.12.2005), V ZR 147/10 (28.01.2011), V ZR 121/24 (07.11.2025) -- Katastergrenze und § 891 BGB; Herausgabeanspruch unverjährbar; Zaun kein Überbau
Stand: 28. September 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktion katasteramt-portal.de
ImmoWert Experts GmbH, Pirna
Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.
Jeder Artikel stützt sich auf die Vermessungsgesetze, Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der Vermessungsverwaltungen der Länder; die Quellen sind am Ende verlinkt. Gebühren und Fristen prüfen wir bei jeder Überarbeitung gegen die aktuelle Fassung.
Veröffentlicht am 28. September 2026, zuletzt geprüft und aktualisiert am 1. Oktober 2026. Verantwortlich ist die ImmoWert Experts GmbH, Angaben im Impressum. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.
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Der amtliche Auszug aus der Liegenschaftskarte zeigt Grenzen, Grenzpunkte und Flurstücksnummern Ihres Grundstücks und der Nachbarn. Er ersetzt keine Grenzfeststellung, aber er ist die Unterlage, mit der jedes Gespräch mit Nachbar und Vermessungsstelle beginnt.
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