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Flurkarte online bestellen

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte für jedes Grundstück in Deutschland. Sie geben die Adresse an, wir ermitteln das zuständige Katasteramt und stellen dort den Antrag für Sie.

  • Die Adresse genügt, die Flurstücksnummer ist freiwillig.
  • Einfach oder beglaubigt, als PDF oder per Post.
  • Gesamtpreis im Formular, bevor Sie absenden.

Antragsformular

Welche Unterlagen brauchen Sie?
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    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Nach Erstellung und Übergabe Ihres Antrages an die zuständige Behörde, erhalten Sie Ihre Flurkarte per Post. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet.

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    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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    Der Antrag Flächennutzungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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Zusammenfassung

  • Flurkarte / Kataster-/ Liegenschaftskarte27,90 €

Gesamt inkl. MwSt. 27,90 €

darin enthalten 1,83 € MwSt.

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Was Sie bekommen: Flurkarte, Liegenschaftsbuch, Katasterauszug

Die Flurkarte ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte — beides meint dieselbe amtliche Karte. Sie zeigt das Flurstück mit Grenzen und Nummer, die Nachbarflurstücke, Gebäude, Hausnummern und Straßennamen, oft auch die Grenzpunkte. Die Karte stammt aus dem Liegenschaftskataster, das alle Länder im einheitlichen System ALKIS führen. Gebraucht wird sie für Kaufvertrag und Finanzierung, für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe, für die Grundsteuer, im Erbfall oder als Grundlage für die Planung eines Anbaus.

Einfacher Auszug
Amtlicher Auszug mit Behördenkopf und Datum. Reicht für Netzbetreiber, Versicherung, die eigenen Unterlagen und meist für die Bank.
Beglaubigter Auszug
Mit Vermerk, Siegel und Unterschrift des Amts. Verlangen Notare, Gerichte und manche Bauämter.
Liegenschaftsbuch
Der beschreibende Teil des Katasters: Gemarkung, Flurstück, Lage, amtliche Fläche und Nutzung, auf Antrag mit Eigentümer. Zusammen mit der Karte das, was viele „Katasterauszug" nennen.
Nicht enthalten
Den Grundbuchauszug erteilt das Grundbuchamt beim Amtsgericht, den Lageplan zum Bauantrag ein Vermessungsbüro oder die Vermessungsbehörde, den Bebauungsplan die Gemeinde.

So läuft die Bestellung ab

  1. Adresse des Grundstücks eingeben, die Flurstücksnummer, wenn Sie sie kennen.
  2. Auszug wählen: Flurkarte einfach oder beglaubigt, auf Wunsch das Liegenschaftsbuch.
  3. Kontaktdaten angeben, Preis prüfen und zahlungspflichtig bestellen.
  4. Wir ermitteln die zuständige Katasterbehörde und stellen dort den Antrag.
  5. Das Amt erteilt den Auszug, Sie erhalten ihn als PDF oder per Post.

Was Sie für den Antrag brauchen

Für ein bebautes Grundstück reicht die Anschrift; das Amt ordnet sie dem Flurstück zu. Für Flächen ohne Hausnummer — Garten, Acker, Wald, Weg — geben Sie Gemarkung und Flurstücksnummer an. Sie stehen im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag und im Grundsteuerbescheid. Gehören zum Grundstück mehrere Flurstücke, nennen Sie alle; viele Ämter rechnen je Flurstück ab.

Fragen Sie vorher, wer den Auszug haben will und in welcher Form. Notar und Gericht verlangen meist die beglaubigte Fassung, der Netzbetreiber fast nie. Für Eigentümerangaben brauchen Sie einen Nachweis, etwa den Grundbuchauszug, eine Vollmacht oder den Erbschein; die Unterlagen laden Sie nach der Bestellung im Kundenportal hoch.

Flurstücksnummer unbekannt?

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Wer eine Flurkarte bestellen darf

Die Liegenschaftskarte ist kein Geheimnis. Den Auszug ohne Eigentümerangaben bekommt jeder, auch der Nachbar oder ein Kaufinteressent. Geschützt sind nur die personenbezogenen Daten im Liegenschaftsbuch. Die Regeln stehen in den Vermessungsgesetzen der Länder; ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, entscheidet das Katasteramt, nicht der Antragsservice.

Was Sie bestellen Wer es bekommt
Flurkarte (Liegenschaftskarte), einfach oder beglaubigt jeder, ohne Begründung
Liegenschaftsbuch ohne Eigentümer jeder, ohne Begründung
Liegenschaftsbuch mit Eigentümer Eigentümer und Bevollmächtigte, Erben mit Erbnachweis; Dritte nur mit dargelegtem berechtigtem Interesse, etwa als Gläubiger

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Was eine Flurkarte kostet: amtliche Gebühren je Bundesland

Die Gebühr für den Auszug setzt jedes Land in seiner Gebührenordnung fest, deshalb kostet dieselbe Karte nicht überall gleich viel. Abgerechnet wird je Auszug, je Blatt oder je Flurstück; die Beglaubigung kostet in einigen Ländern einen Aufschlag, in anderen nichts.

Bundesland Einfacher Auszug Beglaubigt Grundlage
Baden-Württemberg 20 € bis DIN A3, 40 € darüber Zuschlag in Höhe der Auszugsgebühr, mind. 15 € GebVO MLW Nr. 19.4.3.3
Bayern 25 € bis DIN A3, digital 20 € +15 € je Dokument GebOVerm Nr. 6.1
Berlin 16 € je Blatt +2 € je Beglaubigung VermGebO Tarifstelle 2001
Brandenburg 22 € bis DIN A3 zzgl. USt (26,18 €) siehe Gebührenordnung VermGebO Tarifstelle 2.1.1
Bremen 20 € online, 50 € auf Antrag beim Amt siehe Gebührenordnung VermWertKostV Tz. 232
Hamburg 39 € inkl. USt siehe Gebührenordnung GebOVerm Nr. 3.1
Hessen online kostenfrei; beim Amt nach Zeitaufwand, mind. 20 € siehe Gebührenordnung VwKostO-MWVW Nr. 812, § 24 HVGG
Mecklenburg-Vorpommern 15 € (A4), 20 € (A3) je Blatt +7 € je Seite VermKostVO M-V 2.1.1.7
Niedersachsen 20 € bis DIN A3 zzgl. USt; online 80 % +12 € KOVerm Nr. 2.1.2
Nordrhein-Westfalen 30 € bis DIN A3; online 15 € ohne Aufschlag (im Preis am Amt enthalten) VermWertKostT 3.1.1 / 3.2.1
Rheinland-Pfalz 28 € bis DIN A3 +3 bis 19 € je Vermerk Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1
Saarland 29,50 € (A4), 37,90 € (A3) +6,40 € GebVerzVerm Nr. 2.1.6.1
Sachsen 20 € je Blatt bis DIN A3 zzgl. USt siehe Gebührenordnung SächsVermKoVO 10.1.1
Sachsen-Anhalt 20 € siehe Gebührenordnung VermKostVO LSA
Schleswig-Holstein 23 € zzgl. USt (27,37 €) +4 € je Seite VermGebVO Tarifstelle 2.1
Thüringen online über InfoLika kostenfrei; beim Amt 20 € bis DIN A3 zzgl. USt +7,50 € zzgl. USt ThürVwKostOVerm Nr. 2

Amtliche Gebühren der Katasterbehörden, Stand 1. Oktober 2026, aus den verlinkten Gebührenordnungen und Preisseiten der Länder. Versand, weitere Flurstücke und größere Formate können die Gebühr erhöhen; maßgeblich ist die Abrechnung des zuständigen Amts.

Bestellen Sie über unseren Antragsservice, kommt der Preis des Service hinzu. Er steht mit allen Positionen im Formular, bevor Sie zahlungspflichtig bestellen — pauschal nennen wir ihn hier nicht, weil er von Ihrer Auswahl abhängt.

Flurkarte oder Lageplan?

Für den Bauantrag reicht die Flurkarte nicht. Das Bauamt verlangt einen Lageplan, den je nach Land ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, die Vermessungsbehörde oder der Entwurfsverfasser auf Grundlage der Liegenschaftskarte erstellt. Die Flurkarte brauchen Sie trotzdem: für die Vorplanung, die Bauvoranfrage und als Unterlage für den Vermesser.

Für Netzanschluss, Photovoltaik, Wallbox oder Wärmepumpe genügt dagegen meist der einfache Auszug aus der Liegenschaftskarte, in den Sie die Anlage selbst einzeichnen.

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Privater Service oder direkt beim Amt

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Sie können die Flurkarte auch selbst beim zuständigen Katasteramt oder über das Online-Angebot Ihres Landes beantragen und zahlen dann nur die amtliche Gebühr.

Der Service nimmt Ihnen ab, das zuständige Amt zu suchen, dessen Formular und Zahlweg zu finden und Rückfragen zu beantworten — hilfreich, wenn das Grundstück in einem anderen Bundesland liegt oder mehrere Ämter beteiligt sind.

Zuständiges Katasteramt im Verzeichnis finden

Häufige Fragen zur Flurkarte

Kann jeder eine Flurkarte beantragen?

Ja. Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte ohne Eigentümerangaben bekommt nach den Vermessungsgesetzen der Länder jeder, ohne Begründung — auch für ein fremdes Grundstück. Nur Angaben zum Eigentümer gibt das Katasteramt allein an den Eigentümer, an Bevollmächtigte und an Personen heraus, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Was kostet eine Flurkarte?

Die amtliche Gebühr legt jedes Bundesland in seiner Gebührenordnung fest. Am Amt kostet ein einfacher Auszug aus der Liegenschaftskarte bis DIN A3 je nach Land zwischen 15 und 50 Euro, meist 20 bis 30 Euro; Hessen und Thüringen geben ihn online kostenfrei ab. Die Beträge je Land stehen in der Tabelle auf dieser Seite. Bestellen Sie über unseren Antragsservice, kommt der Preis des Service hinzu; er steht im Formular, bevor Sie absenden.

Ist eine Liegenschaftskarte das Gleiche wie eine Flurkarte?

Ja. „Liegenschaftskarte" ist die amtliche Bezeichnung, „Flurkarte" der gebräuchliche Name für dieselbe Karte des Liegenschaftskatasters. In Bayern heißt der Auszug auch amtlich Flurkarte. Ältere Bezeichnungen wie Katasterkarte oder Katasterplan meinen ebenfalls diese Karte.

Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Katasterauszug?

Katasterauszug ist der Oberbegriff für jeden Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Die Flurkarte ist der zeichnerische Teil (Grenzen, Flurstücksnummern, Gebäude), der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch der beschreibende Teil (Lage, Fläche, Nutzung, auf Antrag Eigentümer). Wer „Katasterauszug" verlangt, meint meist eines von beiden — fragen Sie im Zweifel nach, welcher gebraucht wird.

Wie lange dauert es, bis ich die Flurkarte habe?

Den Antrag stellen Sie in wenigen Minuten. Wie schnell der Auszug kommt, hängt vom zuständigen Katasteramt ab: Einfache Auszüge erteilen viele Ämter innerhalb weniger Werktage, bei beglaubigten Auszügen, Eigentümerangaben oder hoher Auslastung dauert es länger. Eine feste Lieferzeit können wir deshalb nicht zusagen.

Brauche ich die Flurstücksnummer für den Antrag?

Nein, für ein bebautes Grundstück genügt die Adresse. Für Gärten, Äcker, Wald oder Wege ohne Hausnummer sollten Sie Gemarkung und Flurstücksnummer angeben, damit das Amt das richtige Flurstück findet. Die Angaben stehen im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder im Grundsteuerbescheid.

Wo bekomme ich eine Flurkarte kostenlos?

Ansehen und ausdrucken können Sie die Liegenschaftskarte in den Geoportalen der Länder, etwa im BayernAtlas, in TIM-online (Nordrhein-Westfalen) oder im Geoportal Hessen. Hessen und Thüringen geben einfache Auszüge sogar kostenlos als Datei ab. Ein Ausdruck aus dem Geoportal ist aber kein amtlicher Auszug; Bauamt, Notar und Bank verlangen meist den Auszug der Katasterbehörde.

Ist katasteramt-portal.de das Katasteramt?

Nein. katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Wir stellen den Antrag für Sie beim zuständigen Katasteramt; den amtlichen Auszug stellt die Behörde aus. Sie können die Flurkarte auch selbst beim Amt beantragen und zahlen dann nur die amtliche Gebühr.