Für ein bebautes Grundstück reicht die Anschrift; das Amt ordnet sie dem Flurstück zu. Für Flächen ohne Hausnummer — Garten, Acker, Wald, Weg — geben Sie Gemarkung und Flurstücksnummer an. Sie stehen im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag und im Grundsteuerbescheid. Gehören zum Grundstück mehrere Flurstücke, nennen Sie alle; viele Ämter rechnen je Flurstück ab.
Fragen Sie vorher, wer den Auszug haben will und in welcher Form. Notar und Gericht verlangen meist die beglaubigte Fassung, der Netzbetreiber fast nie. Für Eigentümerangaben brauchen Sie einen Nachweis, etwa den Grundbuchauszug, eine Vollmacht oder den Erbschein; die Unterlagen laden Sie nach der Bestellung im Kundenportal hoch.