Die kurze Antwort
Kurz gesagt
Die Flurstücksnummer steht im Bestandsverzeichnis Ihres Grundbuchauszugs, im notariellen Kaufvertrag und im Grundsteuerbescheid des Finanzamts. Haben Sie nichts davon zur Hand, zeigt das kostenlose Geoportal Ihres Bundeslandes das Flurstück zu jeder Adresse. Als letzte Stelle nennt das Katasteramt die Nummer — telefonisch oft gebührenfrei, als schriftlicher Auszug gegen Gebühr.
Vollständig ist die Angabe erst mit drei Teilen: Gemarkung, Flur (nicht in allen Ländern) und Flurstücksnummer. Die Flurstücksnummer allein reicht nicht, denn dieselbe Nummer kommt in jeder Gemarkung wieder vor. Wer beim Katasteramt nur „Flurstück 47" nennt, bekommt eine Rückfrage — oder den falschen Auszug.
Gemarkung, Flur, Flurstück: Wie das Kataster nummeriert
Das Liegenschaftskataster teilt die gesamte Fläche Deutschlands lückenlos in Flurstücke ein. Damit jede Fläche eindeutig bezeichnet ist, gibt es eine Hierarchie von oben nach unten:
- Gemarkung
- Die größte Katastereinheit, meist eine historische Gemeinde oder ein Ortsteil. Gemarkungen tragen einen Namen (etwa „Gemarkung Radebeul") und eine vierstellige Nummer. Eine Stadt besteht in der Regel aus mehreren Gemarkungen; die Gemarkungsgrenzen decken sich nicht immer mit den heutigen Stadtteilen.
- Flur
- Ein Teilgebiet der Gemarkung, durchnummeriert (Flur 1, Flur 2 …). Die Flur hat keine rechtliche Bedeutung, sie ordnet nur die Karte. In einigen Ländern — Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen -- gibt es keine Flure; dort genügen Gemarkung und Flurstücksnummer.
- Flurstück
- Die kleinste Einheit: eine zusammenhängende, im Kataster vermessene und begrenzte Fläche mit eigener Nummer. Das Flurstück ist die Buchungseinheit, auf die sich Flurkarte, Liegenschaftsbuch und Grundbuch beziehen.
Zähler und Nenner: Was 123/4 wirklich heißt
Viele Flurstücksnummern sehen aus wie Brüche: 123/4, 56/12, 8/1. Das sind keine Anteile. Der Zähler (123) ist die Stammnummer des ursprünglichen Flurstücks. Der Nenner (4) zeigt, dass diese Fläche durch eine Teilung aus dem Stammflurstück entstanden ist. Wird Flurstück 123 in drei Teile zerlegt, heißen die Teile zum Beispiel 123/1, 123/2 und 123/3; das ungeteilte 123 gibt es danach nicht mehr. Wird 123/2 später erneut geteilt, entstehen 123/4 und 123/5 — die Zählung läuft innerhalb der Stammnummer einfach weiter. Ein Flurstück ohne Nenner wurde noch nie geteilt.
Im bundesweit einheitlichen Datenmodell ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) wird daraus ein 20-stelliges Flurstückskennzeichen: Landeskennzahl (2 Stellen), Gemarkung (4), Flur (3), Zähler (5), Nenner (4) und eine zweistellige Folgenummer. In Bescheiden und Auszügen sehen Sie meist die lesbare Form, etwa „Gemarkung Radebeul, Flurstück 123/4". Beide bezeichnen dieselbe Fläche.
| Angabe | Beispiel | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Gemarkung | Radebeul (Nr. 4732) | Katasterbezirk; ohne sie ist die Flurstücksnummer nicht eindeutig |
| Flur | Flur 3 | Kartenblatt innerhalb der Gemarkung; entfällt in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen |
| Flurstück (Zähler/Nenner) | 123/4 | Die konkrete Fläche; Nenner zeigt eine frühere Teilung |
| Flurstückskennzeichen (ALKIS) | 14 4732 000 00123 0004 00 | Maschinenlesbare Form derselben Angabe |
Weg 1: Der Grundbuchauszug
Die verlässlichste Quelle ist der Grundbuchauszug, genauer das Bestandsverzeichnis auf der ersten Seite. Nach § 2 Abs. 2 GBO werden Grundstücke im Grundbuch nach dem amtlichen Verzeichnis benannt — und dieses Verzeichnis ist das Liegenschaftskataster. Im Bestandsverzeichnis finden Sie zu jeder laufenden Nummer die Spalten Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie die Größe in Quadratmetern.
Wer den Auszug aus dem Kauf noch hat, ist fertig. Ansonsten erteilt das Grundbuchamt beim Amtsgericht einen Ausdruck: Eigentümer bekommen ihn ohne weitere Begründung, alle anderen brauchen ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher (beglaubigter) 20 Euro (Kostenverzeichnis GNotKG Nr. 17000 und 17001). Für die Flurstücksnummer reicht der einfache Ausdruck.
Achtung
Alte Grundbuchauszüge können veraltete Flurstücksnummern enthalten. Wurde das Grundstück nach dem Auszug geteilt oder mit einem Nachbarflurstück verschmolzen, stimmt die Nummer nicht mehr. Ein Blick ins Geoportal (Weg 5) zeigt in einer Minute, ob die Nummer noch existiert.
Weg 2: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschein-Unterlagen
Jeder notarielle Vertrag über ein Grundstück bezeichnet das Objekt exakt nach Grundbuch: Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer und im Bestandsverzeichnis Gemarkung, Flur, Flurstück und Größe. Meist steht das gleich auf den ersten Seiten unter „Grundbuchstand" oder „Vertragsgegenstand". Dasselbe gilt für Überlassungsverträge, Schenkungen und Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen — dort finden Sie das Flurstück des gesamten Grundstücks, auf dem das Haus steht, plus den eigenen Miteigentumsanteil.
Haben Sie den Vertrag nicht mehr, kann der Notar, der ihn beurkundet hat, eine Abschrift erteilen. Die Urkunde wird dort mindestens 30 Jahre aufbewahrt, seit 2022 zusätzlich im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Auch die Bank, die das Grundstück finanziert hat, hat die Grundbuchbezeichnung in ihren Unterlagen zur Grundschuld.
Weg 3: Grundsteuerbescheid und Feststellungserklärung
Seit der Grundsteuerreform ist die Flurstücksangabe in jedem Haushalt mit Grundbesitz angekommen: Die Feststellungserklärung 2022 verlangte Gemarkung, Flur, Flurstück (Zähler und Nenner), Fläche und gegebenenfalls den Miteigentumsanteil. Wer sie abgegeben hat, findet die Angaben in seiner Kopie oder im ELSTER-Konto. Die Finanzverwaltung hat sie außerdem in den Grundsteuerwertbescheid übernommen, den Sie in den Jahren 2022 bis 2024 erhalten haben. Auch der ältere Einheitswertbescheid und der jährliche Grundsteuerbescheid der Gemeinde nennen in der Regel das Flurstück oder zumindest die Lagebezeichnung mit Aktenzeichen.
Die Länder hatten für die Erklärung eigene Auskunftsportale eingerichtet, etwa das Grundsteuerportal in Bayern, den Grundsteuerviewer in Hessen oder das Geodatenportal Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen. Mehrere davon laufen weiter und zeigen zu jeder Adresse Gemarkung, Flurstück und amtliche Fläche — kostenlos und ohne Anmeldung. Sie sind heute einer der schnellsten Wege, wenn keine Unterlagen greifbar sind.
Tipp
Wer eine Änderungsanzeige zur Grundsteuer abgeben muss — etwa nach Anbau, Abriss oder Nutzungsänderung — braucht dieselben Flurstücksangaben wie 2022. Der Grundsteuerwertbescheid ist dafür die richtige Vorlage, nicht der jährliche Bescheid der Gemeinde.
Weg 4: Bauunterlagen und Lageplan
Wer gebaut oder umgebaut hat, besitzt einen amtlichen Lageplan. Er ist Teil jedes Bauantrags und zeigt das Baugrundstück mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern — auch die der Nachbarflurstücke. Der Lageplan liegt in der Baugenehmigung, beim Architekten und in der Bauakte der Bauaufsichtsbehörde. Ältere Häuser haben statt des Lageplans oft einen „Auszug aus der Flurkarte" oder einen „Katasterplan" in der Bauakte, ebenfalls mit Flurstücksnummer.
Weitere Fundstellen im eigenen Ordner: die Gebäudeeinmessungsbescheinigung nach dem Neubau, die Fortführungsmitteilung des Katasteramts nach einer Vermessung, alte Flurkarten aus früheren Bestellungen, der Erschließungsbeitrags- oder Anliegerbescheid der Gemeinde und Bescheide des Wasser- und Bodenverbands.
Weg 5: Das Geoportal des Bundeslandes
Alle 16 Länder stellen ihre Liegenschaftskarte in einem kostenlosen Kartenviewer ins Netz — mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und meist auch Gemarkungs- und Flurgrenzen. Das Prinzip ist überall gleich: Adresse in die Suche eingeben, in die Karte zoomen, Flurstück anklicken. Im Infofenster stehen Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und häufig die amtliche Fläche.
- Bayern: BayernAtlas, Ebene „Flurkarte"
- Nordrhein-Westfalen: TIM-online, Hintergrund „Liegenschaftskataster"
- Berlin: Geoportal Berlin (FIS-Broker), Karte „ALKIS Berlin"
- Sachsen: Geoportal Sachsenatlas, Ebene „Flurstücke"
- Hessen: Geoportal Hessen, Liegenschaftskarte
- Niedersachsen: Kartenviewer des LGLN
Die anderen Länder haben vergleichbare Viewer, die wir in einem eigenen Artikel je Land vorstellen. Zwei Einschränkungen gelten überall: Die kostenlose Ansicht ist kein amtlicher Auszug und wird von Behörden, Notaren und Banken nicht als solcher anerkannt. Und sie zeigt keine Eigentümer — diese Angabe unterliegt dem Datenschutz und gibt es nur beim Amt gegen Nachweis eines berechtigten Interesses.
Weg 6: Das Katasteramt
Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — nicht das am Wohnort des Eigentümers. Welches das ist, steht für jeden Ort im Verzeichnis der Katasterämter. Die Frage „Welches Flurstück gehört zur Adresse X?" beantworten die meisten Ämter telefonisch oder per E-Mail ohne Gebühr, weil es sich um eine reine Auskunft aus öffentlich zugänglichen Daten handelt.
Brauchen Sie die Angabe schriftlich, bestellen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (in manchen Ländern „Flurstücksnachweis" oder „Flurstücks- und Eigentumsnachweis"). Er enthält Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, amtliche Fläche und Nutzungsart, auf Wunsch mit Eigentümerangaben. Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht und liegt meist zwischen 10 und 30 Euro je Flurstück, beglaubigt etwa das Doppelte. Mit der Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte) bekommen Sie zusätzlich die Lage im Kartenbild — für Bauantrag, Netzanschluss oder Notar ist das meist die gefragte Unterlage.
Flurkarte oder Liegenschaftsbuch-Auszug online beantragen
Adresse genügt. Der Antragsservice reicht Ihren Antrag beim zuständigen Katasteramt ein; Sie erhalten den amtlichen Auszug per PDF oder Post.
Antragsservice, kein Amt. Die Amtsgebühr berechnet das Katasteramt gesondert; der Preis des Service steht im Formular, bevor Sie absenden.
Flurstück oder Grundstück? Die häufigste Verwechslung
Umgangssprachlich ist beides dasselbe. Rechtlich nicht: Das Flurstück ist die Einheit des Katasters, das Grundstück die Einheit des Grundbuchs. Ein Grundstück im Rechtssinn ist der Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer eigenen laufenden Nummer gebucht ist. Das kann ein einzelnes Flurstück sein — oder mehrere.
Typisches Beispiel: Ein Einfamilienhaus steht auf Flurstück 88/2, der Garten dahinter ist Flurstück 88/3, beide unter laufender Nummer 1 im Grundbuch gebucht. Rechtlich ist das ein Grundstück. Für die Flurkarte, die Grundsteuer und die Vermessung sind es zwei Flurstücke — und das Katasteramt berechnet den Auszug je Flurstück. Wer nur „das Grundstück" bestellt, bekommt unter Umständen nur das Hausflurstück.
Umgekehrt kommt es vor, dass ein einzelnes Flurstück mehrere Grundstücke trägt: bei Eigentumswohnungen teilen sich alle Wohnungseigentümer ein Flurstück, jeder hat sein eigenes Wohnungsgrundbuch. Auf der Flurkarte sehen Sie in dem Fall nur eine Fläche mit einer Nummer.
Für den Antrag: Welche Angaben das Amt braucht
Ob Sie die Flurkarte selbst beim Amt beantragen oder über einen Antragsservice: Je genauer die Bezeichnung, desto seltener die Rückfrage. In dieser Reihenfolge:
- Gemarkung mit Namen, wenn bekannt auch mit Nummer.
- Flur, sofern es in Ihrem Land Flure gibt.
- Flurstücksnummer vollständig mit Zähler und Nenner, also „123/4", nicht „123".
- Adresse als Gegenprobe — das Amt prüft, ob beides zusammenpasst.
- Zweck des Auszugs (Bauantrag, Notar, Netzanschluss), weil davon Maßstab und Beglaubigung abhängen.
Für bebaute Grundstücke mit Hausnummer reicht in der Praxis die Adresse; das Amt ermittelt das Flurstück. Für Gärten, Äcker, Wald und Wege ohne Hausnummer geht es nicht ohne die Flurstücksnummer — hier lohnt sich der Blick ins Geoportal, bevor Sie bestellen.
Häufige Fragen
Im Grundbuchauszug, Abschnitt Bestandsverzeichnis: Dort stehen Gemarkung, Flur und Flurstück zu jeder laufenden Nummer. Haben Sie keinen Auszug zur Hand, steht die Angabe auch im notariellen Kaufvertrag und im Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Ohne Unterlagen hilft das kostenlose Geoportal Ihres Bundeslandes: Adresse eingeben, Flurstück anklicken.
Das ist kein Bruch und kein Anteil. 123 ist der Zähler, die Stammnummer des ursprünglichen Flurstücks. 4 ist der Nenner und zeigt, dass dieses Flurstück durch Teilung aus dem Flurstück 123 hervorgegangen ist. Flurstück 123/4 ist ein eigenes, vollständiges Flurstück; die Nachbarn heißen zum Beispiel 123/3 und 123/5. Ein Flurstück ohne Nenner wurde noch nie geteilt.
Ja, in den meisten Fällen. Die Geoportale der Länder erlauben eine Adresssuche und zeigen das Flurstück mit Nummer an. Auch das Katasteramt ordnet eine Adresse dem Flurstück zu. Umgekehrt gilt das nicht immer: Nicht jedes Flurstück hat eine Hausnummer, etwa Gärten, Wege, Äcker oder Waldstücke. Für diese hilft nur die Karte oder der Grundbuchauszug.
Nein. Die Grundbuchblattnummer bezeichnet das Blatt im Grundbuch, auf dem ein oder mehrere Grundstücke eines Eigentümers geführt werden. Die Flurstücksnummer bezeichnet die Fläche im Liegenschaftskataster. Ein Grundbuchblatt kann mehrere Flurstücke enthalten, und ein Grundstück im Rechtssinn kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Für Anträge beim Katasteramt zählt allein das Flurstück.
Die reine Auskunft, welches Flurstück zu einer Adresse gehört, geben viele Katasterämter telefonisch oder per E-Mail ohne Gebühr. Ein schriftlicher Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweis) kostet nach Landesrecht meist zwischen 10 und 30 Euro je Flurstück. Ein einfacher Grundbuchausdruck beim Grundbuchamt kostet bundeseinheitlich 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro.
Ja, aber nur durch ein Verfahren im Kataster. Wird ein Flurstück geteilt, erhalten die Teile neue Nummern mit Nenner, die alte Nummer wird gelöscht. Werden Flurstücke verschmolzen, entsteht ebenfalls eine neue Nummer. Eine Umnummerierung ohne Anlass gibt es nicht. Wer alte Unterlagen nutzt, sollte deshalb prüfen, ob die Nummer noch aktuell ist; das Katasteramt kann die historische Entwicklung nachweisen.
Sie hilft, ist aber nicht zwingend. Für bebaute Grundstücke reicht in der Regel die Adresse; das Amt ordnet sie dem Flurstück zu. Für unbebaute Flächen, Teilflächen oder mehrere Flurstücke sollten Sie Gemarkung und Flurstücksnummer angeben, sonst riskieren Sie einen Auszug vom falschen Flurstück und zahlen die Gebühr doppelt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 2 Grundbuchordnung (GBO) — Bezeichnung der Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster
- § 12 GBO — Einsicht in das Grundbuch bei berechtigtem Interesse
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Kostenverzeichnis Nr. 17000 und 17001 -- Grundbuchausdruck 10 €, amtlicher Ausdruck 20 €
- AdV — Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder: ALKIS und GeoInfoDok -- Aufbau des Flurstückskennzeichens
- Bundesministerium der Finanzen: Die Grundsteuerreform -- Flurstücksangaben in Feststellungserklärung und Grundsteuerwertbescheid
- BayernAtlas — Kartenviewer der Bayerischen Vermessungsverwaltung
- TIM-online — Kartenviewer der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen
Stand: 8. September 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktion katasteramt-portal.de
ImmoWert Experts GmbH, Pirna
Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.
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Adresse oder Flurstücksnummer angeben, den Rest übernimmt der Antragsservice: Wir reichen den Antrag beim zuständigen Katasteramt ein, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post.
Antragsservice, kein Amt. Die Amtsgebühr berechnet das Katasteramt gesondert; der Preis des Service steht im Formular, bevor Sie absenden.