Die kurze Antwort
Kurz gesagt
Jedes Bundesland betreibt einen kostenlosen Kartenviewer, der die Liegenschaftskarte mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden zeigt — ohne Anmeldung, meist mit Adress- und Flurstückssuche, Messwerkzeug und Luftbild. Was Sie dort sehen, ist kein amtlicher Auszug: Bauamt, Gericht und Förderstelle nehmen keinen Bildschirmausdruck, und Eigentümer zeigt kein Viewer. Für den amtlichen Auszug bleiben das Katasteramt, die Online-Shops der Länder oder ein Antragsservice.
Die Portale heißen überall anders: BayernAtlas, TIM-online, Sachsenatlas, DigitalerAtlasNord. Gemeinsam ist ihnen die Datenquelle, das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das alle Länder nach den Vorgaben der AdV führen. Unterschiedlich sind Bedienung, Druckfunktion, Aktualität und vor allem die Frage, was Sie mit der Karte anfangen dürfen. Genau darum geht es hier.
Was alle 16 Viewer können
Wer ein Portal kennt, findet sich in den anderen schnell zurecht. Vier Funktionen gehören überall zur Grundausstattung:
- Adresssuche
- Straße und Hausnummer eingeben, die Karte springt zum Gebäude. Ab einem Maßstab von etwa 1:2000 erscheinen die Flurstücksgrenzen, ab etwa 1:1000 auch die Flurstücksnummern. Wer nichts sieht, ist meist nur zu weit herausgezoomt.
- Flurstückssuche
- Für Äcker, Wald und Gärten ohne Hausnummer: Gemarkung und Flurstücksnummer eingeben, in den meisten Ländern auch die Flur. Der Sachsenatlas erwartet Zähler und Nenner mit Schrägstrich, das Geoportal Baden-Württemberg die Gemarkung als Nummer oder Name gefolgt von Flur und Flurstück. In Bayern gibt es diese Suche nur im kostenpflichtigen BayernAtlas-plus.
- Messwerkzeug
- Strecken und Flächen lassen sich in der Karte abgreifen. Das Ergebnis ist eine Näherung aus der Bildschirmgeometrie, keine amtliche Fläche. Wo der Viewer die amtliche Fläche kennt, steht sie im Infofenster des Flurstücks.
- Luftbild-Overlay
- Das digitale Orthophoto lässt sich unter die Flurkarte legen. So sehen Sie, ob Zaun, Hecke oder Garage auf der Katastergrenze stehen oder darüber hinausragen — mit den Einschränkungen, die weiter unten unter Genauigkeit stehen.
Dazu kommen fast überall eine Druckfunktion, eine Koordinatenanzeige und Zusatzebenen wie Bodenrichtwerte, Bebauungspläne oder Hochwassergefahr. Wer die Zeichen und Zahlen in der Karte nicht deuten kann, findet die Legende meist im Menü des Viewers.
Vertiefung
Flurkarte lesen: Linien, Zahlen und Symbole der Liegenschaftskarte erklärtWas die Zahlen im Flurstück bedeuten, wie Sie Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten und Hausnummern erkennen und woran Sie eine Flurstücksgrenze von einer Nutzungsgrenze unterscheiden.
Schritt für Schritt: Vom Adressfeld zum Flurstück
Das Vorgehen ist in allen Portalen dasselbe, nur die Menüs heißen anders. So kommen Sie in fünf Minuten zu Gemarkung, Flurstücksnummer und Kartenausschnitt:
- Portal des richtigen Landes öffnen. Zuständig ist das Land, in dem das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Die Adressen stehen in der Tabelle unten.
- Liegenschaftskarte einschalten. Die Ebene heißt „Flurkarte" (Bayern), „Liegenschaftskataster" (Nordrhein-Westfalen), „ALKIS" (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) oder „Flurstücke" (Sachsen). Manche Portale bieten sie als fertige Karte an, etwa „Liegenschaftskarte Hessen" unter den häufig gestarteten Karten des Geoportals Hessen.
- Adresse eingeben und hineinzoomen, bis die Flurstücksnummern lesbar sind. Ohne Hausnummer stattdessen die Flurstückssuche nutzen.
- Flurstück anklicken. Das Infofenster nennt Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und in vielen Ländern die amtliche Fläche. Notieren Sie alle drei Angaben; die Nummer allein ist nicht eindeutig.
- Nachbarflurstücke prüfen. Garten, Garage oder Zufahrt liegen oft auf einem eigenen Flurstück mit eigener Nummer. Für Antrag und Auszug zählt jedes Flurstück einzeln.
- Ausschnitt drucken oder als PDF speichern, mit Maßstab und Datum. In Bremen fehlt die Druckfunktion im öffentlichen Zugang; dort hilft ein Bildschirmfoto für den Eigenbedarf.
Tipp
Wer Flurstücksnummer und amtliche Fläche schriftlich braucht, aber keinen beglaubigten Auszug, ist in Thüringen und Hessen am Ziel: Beide Länder geben einfache Auszüge ohne Eigentümerangaben online kostenfrei ab — Thüringen über InfoLika mit Echtheitszertifikat, Hessen über Geodaten online nach Anlage eines Benutzerkontos.
Vertiefung
Flurstücksnummer herausfinden: 6 Wege zu Gemarkung, Flur und FlurstückGrundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Geoportal oder Katasteramt: Wo die Flurstücksnummer steht, wie Sie sie aus der Adresse ermitteln und was Zähler und Nenner bedeuten.
Die 16 Geoportale im Überblick
Die Tabelle nennt je Land den Viewer mit Betreiber, ob Flurstücksnummern sichtbar sind, ob das Infofenster die amtliche Fläche zeigt, ob Sie drucken können und wo es den amtlichen Auszug online gibt. Stand der Recherche ist September 2026; die Portale ändern Oberfläche und Funktionsumfang gelegentlich.
| Land | Viewer (Betreiber) | Flurstücksnummern | Fläche im Infofenster | Ausdruck | Amtlicher Auszug online |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Geoportal Baden-Württemberg (LGL) | ja, inhaltsreduzierte Karte | nein | ja, nur mit grafischem Maßstab | untere Vermessungsbehörde des Kreises, teils über service-bw |
| Bayern | BayernAtlas (LDBV) | ja, nicht tagesaktuell | nein | ja | GeodatenOnline |
| Berlin | Geoportal Berlin (SenStadt), Nachfolger des FIS-Broker | ja | ja* | ja* | Vermessungsamt des Bezirks, Antrag über service.berlin.de |
| Brandenburg | BRANDENBURGVIEWER (LGB) | ja | ja* | ja* | Katasterbehörde des Kreises; Daten über den Geobroker |
| Bremen | GeoPortal Bremen (Landesamt GeoInformation) | ja, mit Flurstückssuche | k. A. | nein (öffentlicher Zugang) | „Liegenschaftskataster online" des Landesamts |
| Hamburg | Geo-Online (LGV) | ja | ja* | ja* | Online-Portal Liegenschaftskataster im Serviceportal Hamburg |
| Hessen | Geoportal Hessen, Karte „Liegenschaftskarte Hessen" (HVBG) | ja | ja* | ja* | Geodaten online (gds.hessen.de), einfacher Kartenauszug kostenfrei |
| Mecklenburg-Vorpommern | GAIA-MVlight im GeoPortal.MV (LAiV) | ja | ja* | eingeschränkt* | Geodatenshops der Kreise und kreisfreien Städte |
| Niedersachsen | Katasterkarten-online (LGLN) | ja, Kartenansicht im Bestellportal | nein | nur als kostenpflichtiger Auszug | ja, im selben Portal |
| Nordrhein-Westfalen | TIM-online (Geobasis NRW) | ja | ja | ja | Katasteramt des Kreises oder der Stadt, viele mit eigenem Online-Shop |
| Rheinland-Pfalz | GeoBasisViewer maps.rlp (LVermGeo) | ja | ja* | ja | GeoShop RLP |
| Saarland | GeoPortal Saarland (LVGL) | ja* | nein | ja* | Onlineshop LVGL |
| Sachsen | Geoportal Sachsenatlas (GeoSN) | ja, mit Flurstückssuche | ja | ja | Online-Formular des GeoSN oder untere Vermessungsbehörde |
| Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt-Viewer und Geobasis-Viewer Flurstücke (LVermGeo) | ja, mit Flurstückssuche | ja* | ja* | Onlinedienst des LVermGeo |
| Schleswig-Holstein | DigitalerAtlasNord, „ALKIS-Flurstücke" (LVermGeo SH) | ja, tagesaktuell | ja* | ja* | Bestellformular des LVermGeo SH |
| Thüringen | Thüringen Viewer mit InfoLika (TLBG) | ja | ja | ja, Auszug als PDF kostenfrei | TLBG-Onlineshop; einfache Auszüge kostenfrei über InfoLika |
* Stand unserer Recherche im September 2026; der Betreiber dokumentiert diese Funktion nicht ausdrücklich. k. A.: nicht geprüft. Betreiberkürzel: LGL Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, LDBV Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, LGB Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, LGV Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, HVBG Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, LAiV Landesamt für innere Verwaltung, LGLN Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, LVermGeo Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bzw. Geoinformation, LVGL Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, GeoSN Landesamt für Geobasisinformation Sachsen, TLBG Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Fünf Länder, die aus der Reihe fallen
Bayern: freie Karte, aber die Suche kostet
Der BayernAtlas zeigt die Flurkarte kostenlos, aber als inhaltsreduzierte und nicht tagesaktuelle Fassung. Die Flurstücksuche über Gemarkung und Nummer, die tagesaktuelle Karte und das Recht, Ausschnitte in Exposés oder Gutachten weiterzuverwenden, gibt es nur im BayernAtlas-plus für 40 € im Monat. ALKIS-Daten stellt Bayern als einziges Land nicht als Open Data bereit. Amtliche Flurkartenauszüge in 1:250 bis 1:2000 bestellen Sie über GeodatenOnline oder beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Niedersachsen: Ansehen und Bestellen in einem Portal
Das LGLN trennt nicht zwischen Viewer und Shop. In Katasterkarten-online suchen Sie nach Adresse, Flurstück oder Gemarkung, sehen die Liegenschaftskarte und wählen den Ausschnitt, den Sie als amtlichen Auszug kaufen — online 20 % günstiger als am Schalter, ab 20 € zuzüglich Mehrwertsteuer, Beglaubigung ab 12 €. Wer nur schauen will, kann das; die freie Weiternutzung läuft über OpenGeoData.NI unter CC BY 4.0.
Thüringen und Hessen: der einfache Auszug ist kostenlos
Seit dem 28. November 2023 gibt das TLBG Auszüge aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentümerangaben über InfoLika kostenfrei ab, versehen mit einem Zertifikat, das die Echtheit bestätigt. Papierauszüge aus dem TLBG-Onlineshop kosten weiter 15 € (DIN A4) bis 40 € (bis DIN A0). Hessen hat zum 1. Februar 2022 Open Data eingeführt und stellt Auszüge aus der Liegenschaftskarte über Geodaten online kostenfrei bereit; nötig ist ein Benutzerkonto, Auszüge mit Eigentümerdaten bleiben gebührenpflichtig.
Bremen: schauen ja, drucken nein
Das GeoPortal Bremen hat eine Flurstückssuche, aber im öffentlichen Zugang keine Druckfunktion, und einige Inhalte liegen nur reduziert vor. Seit dem 9. Juni 2024 sind die Katasterdaten des Landes als Open Data verfügbar. Amtliche Auszüge in 1:500 (Bremen) und 1:1000 (Bremerhaven) gibt es kostenpflichtig über „Liegenschaftskataster online" des Landesamts GeoInformation.
Was die kostenlose Ansicht nicht ist
Kein amtlicher Auszug
Der Bildschirmausdruck trägt weder Siegel noch Unterschrift noch Aktenzeichen des Katasteramts. Er beweist nichts, er zeigt nur. Bauaufsicht, Gericht, Förderbank und Grundbuchamt verlangen deshalb den Auszug aus der Liegenschaftskarte des zuständigen Amts, für viele Zwecke beglaubigt. Auch ein Notar, der die Flurkarte zur Kaufvertragsanlage nimmt, nimmt den amtlichen Auszug. Eine Ausnahme ist Thüringen: Der kostenfreie InfoLika-Auszug ist ein echter Auszug mit Zertifikat, kein Screenshot.
Keine Eigentümer
Kein Viewer nennt Eigentümer, Wohnanschriften oder Grundbuchblätter. Diese Angaben sind personenbezogen und werden nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Länder nur bei berechtigtem Interesse erteilt -- durch das Katasteramt im Flurstücks- und Eigentumsnachweis oder durch das Grundbuchamt. Brandenburg verkauft Eigentümerdaten über den Geobroker nur nach Prüfung des Interesses gegen Gebühr; Hamburg gibt sich bis zu drei Arbeitstage für diese Prüfung.
Genauigkeit
Die Grenzlinie auf dem Bildschirm ist eine Zeichnung, kein Grenzstein. Das LGL Baden-Württemberg beziffert die Lagegenauigkeit je nach Vermessungsgrundlage mit etwa ±15 cm in gut vermessenen Gebieten bis zu mehreren Metern, wo alte Karten digitalisiert wurden. Wer aus dem Luftbild-Overlay ableitet, der Zaun des Nachbarn stehe 30 cm zu weit, hat damit noch kein Argument. Das klärt nur eine Grenzfeststellung.
Aktualität
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein spielen die Flurstücke tagesaktuell aus, Hamburg täglich, Berlin monatlich. Bayern behält die tagesaktuelle Karte dem BayernAtlas-plus vor. Eine Teilung, die das Amt gestern übernommen hat, kann im Viewer noch fehlen. Der amtliche Auszug trägt dagegen ein Datum und gibt den Stand zu diesem Tag wieder.
Amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
Der Antragsservice reicht Ihren Antrag beim zuständigen Katasteramt ein, einfach oder beglaubigt. Adresse oder Flurstücksnummer genügt; Zustellung als PDF oder per Post.
Antragsservice, kein Amt. Die Amtsgebühr berechnet das Katasteramt gesondert; der Preis des Service steht im Formular, bevor Sie absenden.
Nutzungsbedingungen und Open Data: Was Sie mit der Karte tun dürfen
Ansehen dürfen Sie überall. Ob Sie einen Kartenausschnitt speichern, in ein Exposé setzen oder auf eine Website stellen dürfen, regelt die Lizenz des Landes. Drei Gruppen lassen sich unterscheiden:
- Datenlizenz Deutschland Zero: Nutzung ohne Bedingungen, auch gewerblich, kein Quellenvermerk nötig. So halten es Nordrhein-Westfalen (seit dem 1. März 2020), Berlin und Hessen (seit dem 1. Februar 2022).
- Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 oder CC BY 4.0: Nutzung frei, auch gewerblich, aber mit Vermerk, etwa „© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0". Dazu zählen Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (dl-de/by-2-0) sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein (CC BY 4.0). Baden-Württemberg gibt ALKIS ohne Eigentümerangaben ebenfalls unter der Datenlizenz Deutschland frei.
- Nur Ansicht frei: Im Saarland ist die „freie Liegenschaftskarte SL" im GeoPortal kostenlos zu sehen, jeder Download und jede Einbindung in andere Anwendungen ist gebührenpflichtig und braucht einen Vertrag mit dem LVGL. Bayern erlaubt die Weiternutzung von Kartenausschnitten erst im BayernAtlas-plus.
Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bremen stellen ALKIS-Daten ohne Eigentümer ebenfalls kostenfrei zum Download bereit; welche Lizenz im Einzelnen gilt, steht in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Portals. Für alle Länder gilt: Die Freigabe umfasst nie die Eigentümerdaten, und ein Kartenausschnitt bleibt auch unter offener Lizenz das, was er ist — eine Ansicht, kein Nachweis.
Rechtlicher Hinweis
Der Quellenvermerk ist keine Formsache. Wer Karten unter dl-de/by-2-0 ohne Nennung des Landesamts veröffentlicht, verletzt die Lizenz und damit das Nutzungsrecht — auch wenn die Daten kostenlos waren. Die geforderte Form steht in den Metadaten des Dienstes, in Rheinland-Pfalz etwa „©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (Jahr des Datenbezugs), dl-de/by-2-0".
Wann der Ausdruck aus dem Geoportal reicht — und wann nicht
Die Frage entscheidet der Empfänger, nicht das Portal. Aus der Praxis der Anträge ergibt sich ein klares Muster:
| Empfänger | Geoportal-Ausdruck | Warum |
|---|---|---|
| Netzbetreiber (Strom, Gas, Wasser, Telekom) | oft ja | Er will die Lage des Hausanschlusses und die Flurstücksnummer sehen; ein Ausschnitt mit eingezeichnetem Anschlusspunkt genügt vielen Betreibern. Manche verlangen dennoch den amtlichen Auszug — vorher fragen. |
| Photovoltaik- und Wallbox-Anmeldung | meist ja | Gleiche Logik wie beim Netzanschluss; der Lageplan dient der Zuordnung, nicht dem Nachweis. |
| Bauamt (Bauantrag, Bauvoranfrage) | nein | Die Bauvorlagenverordnungen der Länder verlangen den amtlichen Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, meist von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt. |
| Notar | meist gar nicht nötig | Der Notar arbeitet nach Grundbuch. Braucht er eine Karte, etwa bei Teilflächenverkauf, dann den amtlichen Auszug, oft beglaubigt. |
| Gericht (Grenzstreit, Nachlass, Teilungsversteigerung) | nein | Beweismittel ist der amtliche, in der Regel beglaubigte Auszug mit Datum und Siegel. |
| Förderstelle, Bank, Landwirtschaftsamt | nein | Förderanträge und Beleihungsunterlagen verlangen den amtlichen Auszug, oft nicht älter als drei bis sechs Monate. |
| Eigener Gebrauch: Grundsteuererklärung, Gartenplanung, Nachbargespräch | ja | Flurstücksnummer und Fläche aus dem Infofenster reichen; für die Grundsteuer zählt ohnehin die amtliche Fläche aus dem Bescheid. |
Achtung
Wer den Ausdruck einreicht und abgewiesen wird, verliert Zeit, nicht Geld. Wer dagegen den amtlichen Auszug bei einem Drittanbieter bestellt, ohne dessen Preis zu prüfen, zahlt oft ein Mehrfaches der Amtsgebühr. LGL Baden-Württemberg, LVermGeo Schleswig-Holstein und LGV Hamburg warnen ausdrücklich davor. Seriöse Antragsservices nennen ihren Preis vor dem Absenden und weisen die Amtsgebühr getrennt aus.
Amtlichen Auszug bekommen: Drei Wege
Wenn der Empfänger den amtlichen Auszug verlangt, führen drei Wege dorthin. Alle enden beim selben Dokument, dem Auszug aus der Liegenschaftskarte des zuständigen Katasteramts, einfach oder beglaubigt.
1. Das Katasteramt vor Ort
Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk das Flurstück liegt: in Nordrhein-Westfalen eines der 53 Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte, in Baden-Württemberg die untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt oder Stadtkreis, in Berlin das Vermessungsamt des Bezirks, in Bayern das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland das Landesamt mit seinen Außenstellen. Welches Amt für Ihren Ort zuständig ist, steht im Verzeichnis der Katasterämter. Bearbeitung in der Regel wenige Werktage bis zwei Wochen, je nach Amt; Gebühr nach Landesrecht, meist 15 bis 40 € je Blatt oder Flurstück, beglaubigt etwa das Doppelte.
2. Die Online-Shops der Länder
Acht Länder bieten den Auszug zentral im Netz an: GeodatenOnline (Bayern), Geobroker (Brandenburg, für Daten), das Online-Portal Liegenschaftskataster (Hamburg, Liegenschaftskarte 39 €), Geodaten online (Hessen, einfacher Kartenauszug kostenfrei), Katasterkarten-online (Niedersachsen, ab 20 € zzgl. MwSt.), GeoShop RLP, der Onlineshop des LVGL (Saarland), das Bestellformular des LVermGeo SH (Schleswig-Holstein, Liegenschaftskarte 27,37 €) und der TLBG-Onlineshop (Thüringen). In Sachsen nimmt das GeoSN Bestellungen über ein Online-Formular an, in Sachsen-Anhalt das LVermGeo über den Onlinedienst der Vermessungsverwaltung (20 € je Produkt). Wo das Kataster bei den Kreisen liegt — Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg — hat jeder Kreis seinen eigenen Weg, vom Geodatenshop bis zum PDF-Formular. Meist ist eine Registrierung nötig, bezahlt wird per Lastschrift oder Kreditkarte, der Auszug kommt als PDF.
3. Der Antragsservice
Wer nicht herausfinden möchte, welches der 16 Verfahren für sein Flurstück gilt, gibt Adresse oder Flurstücksnummer in ein Formular und lässt den Antrag beim zuständigen Amt einreichen. Der Auszug kommt als PDF oder per Post, einfach oder beglaubigt, im gewünschten Maßstab. Die Amtsgebühr fällt zusätzlich an, der Preis des Service steht vor dem Absenden im Formular. Sinnvoll ist das vor allem bei Flurstücken in einem anderen Bundesland, bei mehreren Flurstücken auf einmal oder wenn der Empfänger eine Beglaubigung verlangt, die kein Online-Shop des Landes anbietet.
Häufige Fragen
Ja, in allen 16 Ländern. Die Ansicht der Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäude kostet nichts und verlangt keine Anmeldung. Kostenpflichtig wird es erst beim amtlichen Auszug, bei Eigentümerangaben oder — in Bayern und im Saarland — bei der Weiterverwendung der Daten außerhalb des Viewers. In Niedersachsen ist der Kartenviewer zugleich das Bestellportal; dort ist die Ansicht frei, der Auszug kostet.
Beim Bauamt nicht: Zum Bauantrag gehört ein amtlicher Lageplan oder ein amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte, kein Bildschirmausdruck. Der Notar braucht die Flurkarte meist gar nicht, weil er nach Grundbuch arbeitet; verlangt er sie, dann als amtlichen Auszug. Netzbetreiber akzeptieren für Hausanschluss oder Photovoltaik-Anmeldung dagegen oft einen Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Flurstück — fragen Sie vorher nach.
Eigentümerangaben sind personenbezogene Daten. Die Vermessungsgesetze der Länder geben sie nur heraus, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird, etwa als Kaufinteressent mit Vollmacht, als Gläubiger oder als Nachbar in einem Grenzverfahren. Ein Kartenviewer kann das nicht prüfen, deshalb zeigt er nur Flurstücke, Gebäude und Nutzung. Den Eigentümer nennt das Katasteramt oder das Grundbuchamt gegen Nachweis.
Das hängt vom Land ab. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liefern die Flurstücke tagesaktuell aus dem Kataster, Hamburg täglich, Berlin monatlich. In Bayern ist die tagesaktuelle Flurkarte dem kostenpflichtigen BayernAtlas-plus vorbehalten, die freie Fassung hinkt hinterher. Eine frisch vermessene Teilung kann also im Viewer noch fehlen, obwohl sie im Kataster schon steht. Im Zweifel gilt der amtliche Auszug mit Datum.
In den meisten Ländern ja, mit Quellenvermerk. Wo die Liegenschaftskarte unter der Datenlizenz Deutschland oder CC BY steht — etwa in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein — ist auch die gewerbliche Nutzung erlaubt, solange der Vermerk „© GeoBasis-DE / Landesamt, Lizenz" steht. In Bayern erlaubt erst BayernAtlas-plus die Weiternutzung von Kartenausschnitten in Exposés. Im Saarland ist nur die Ansicht frei; jede Einbindung anderswo ist gebührenpflichtig.
Drei typische Ursachen: Sie sind zu weit herausgezoomt, denn Flurstücksnummern erscheinen erst ab etwa 1:2000 bis 1:1000. Sie suchen im falschen Landesportal, weil das Grundstück knapp jenseits der Landesgrenze liegt. Oder die Flurstückssuche erwartet die Gemarkung als Nummer statt als Name. Hilft das nicht, nennt das Katasteramt die Flurstücksnummer zur Adresse meist telefonisch ohne Gebühr.
Der einfache Auszug aus der Liegenschaftskarte kostet nach Landesrecht meist zwischen 15 und 40 Euro je Blatt oder Flurstück, beglaubigt etwa das Doppelte. Beispiele aus den Gebührenordnungen: Berlin 16 Euro je Blatt, Sachsen-Anhalt 20 Euro, Schleswig-Holstein 27,37 Euro, Hamburg 39 Euro. Thüringen gibt einfache Auszüge ohne Eigentümer seit November 2023 kostenfrei über InfoLika ab, Hessen über Geodaten online. Beglaubigung und Versand kommen hinzu.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Geoportal Baden-Württemberg — Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) -- inhaltsreduzierte Liegenschaftskarte, Flurstückssuche, Genauigkeitsangaben in den FAQ
- BayernAtlas — Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) -- tagesaktuelle Flurkarte und Flurstücksuche nur im kostenpflichtigen BayernAtlas-plus
- Geoportal Berlin — Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen -- Nachfolger des FIS-Broker; ALKIS Berlin als Open Data (Datenlizenz Deutschland Zero)
- BRANDENBURGVIEWER — Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) -- ALKIS ohne Eigentümer als Open Data (dl-de/by-2-0); Datenshop Geobroker
- GeoPortal Bremen — Landesamt GeoInformation Bremen -- Flurstückssuche; im öffentlichen Zugang keine Druckfunktion
- Geo-Online — Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg (LGV) -- Auszüge über das Online-Portal Liegenschaftskataster im Serviceportal Hamburg
- Geoportal Hessen — Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) -- Karte „Liegenschaftskarte Hessen"; Open Data seit 01.02.2022; Auszüge über Geodaten online
- GeoPortal.MV mit GAIA-MVlight — Landesamt für innere Verwaltung M-V (LAiV) -- Themenkarte „Flurstücke (ALKIS)"; Auszüge über die Geodatenshops der Kreise
- Katasterkarten-online — Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -- Kartenansicht und Bestellung in einem Portal; Open Data über OpenGeoData.NI (CC BY 4.0)
- TIM-online — Geobasis NRW, Bezirksregierung Köln -- Geobasisdaten NRW seit 2017 kostenfrei, seit 01.03.2020 unter Datenlizenz Deutschland Zero
- GeoBasisViewer maps.rlp — Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz -- Liegenschaftskarte tagesaktuell, dl-de/by-2-0; Auszüge über geoshop.rlp.de
- GeoPortal Saarland — Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) -- „freie Liegenschaftskarte SL": Ansicht frei, Download und Einbindung gebührenpflichtig; Onlineshop LVGL
- Geoportal Sachsenatlas — Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) -- Flurstückssuche über Zähler/Nenner; ALKIS ohne Eigentümer als offene Geodaten
- Sachsen-Anhalt-Viewer — Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) -- daneben „Geobasis-Viewer Flurstücke"; Auszug 20 € je Produkt
- DigitalerAtlasNord, Anwendung „ALKIS-Flurstücke" — Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein -- CC BY 4.0; Bestellformular des LVermGeo SH, Liegenschaftskarte 27,37 €
- Thüringen Viewer mit InfoLika — Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) -- Auszüge ohne Eigentümerangaben seit 28.11.2023 kostenfrei, mit Echtheitszertifikat
- AdV — Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland -- bundesweite Standards für ALKIS und Liegenschaftskarte
- Datenlizenz Deutschland — Namensnennung — Version 2.0 (dl-de/by-2-0) -- erlaubt kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung mit Quellenvermerk
Stand: 20. September 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktion katasteramt-portal.de
ImmoWert Experts GmbH, Pirna
Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.
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Nach Kauf, Vermessung oder Neubau meldet sich das Katasteramt mit einer Fortführungsmitteilung. Was darin steht, ob Sie reagieren müssen, welche Fristen laufen und wann ein Widerspruch sinnvoll ist.
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Wenn der Ausdruck aus dem Geoportal nicht reicht: Adresse oder Flurstück angeben, der Antragsservice reicht den Antrag beim zuständigen Katasteramt ein. Zustellung als PDF oder per Post.
Antragsservice, kein Amt. Die Amtsgebühr berechnet das Katasteramt gesondert; der Preis des Service steht im Formular, bevor Sie absenden.