Die kurze Antwort
Kurz gesagt
Die Flurkarte — amtlich der Auszug aus der Liegenschaftskarte — beantragen Sie bei der Katasterbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt: am Schalter, schriftlich oder über den Online-Dienst des Landes, in den meisten Ländern auch bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Die Adresse genügt meist. Ohne Eigentümerangaben bekommt jeder den Auszug, ohne Begründung. Die Gebühr legt jedes Land selbst fest; am Amt kostet ein einfacher Auszug aus der Liegenschaftskarte bis DIN A3 je nach Land zwischen 15 und 50 Euro, meist 20 bis 30 Euro; Hessen und Thüringen geben ihn online kostenfrei ab.
Wer zum ersten Mal eine Flurkarte braucht, stolpert meist über zwei Dinge: Das zuständige Amt ist nicht das am Wohnort, sondern das am Ort des Grundstücks. Und „das Katasteramt" heißt in jedem Land anders — Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Landesamt. Die Tabelle weiter unten führt für jedes Land die Behörde, den Online-Weg und die Gebühr mit Quelle auf.
Fünf Wege zur Flurkarte
Welcher Weg der beste ist, hängt davon ab, wie schnell Sie den Auszug brauchen, ob er beglaubigt sein muss und wie gut Sie sich mit den Online-Diensten des Landes zurechtfinden.
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Am Schalter der Katasterbehörde | einfacher Auszug oft sofort, Rückfragen direkt klären | Öffnungszeiten, vielerorts Termin nötig, Anfahrt |
| Schriftlich oder per E-Mail | ohne Anfahrt, für jede Fassung | Bearbeitungszeit und Postlauf |
| Online-Dienst des Landes | in einigen Ländern sofort als PDF, teils günstiger | jedes Land hat ein anderes Portal; Beglaubigung nicht überall online |
| Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | praktisch, wenn ohnehin vermessen wird | nicht in Bayern; Gebühren nach Landesordnung |
| Privater Antragsservice | kein Amt suchen, ein Formular für alle Länder | eigener Preis zusätzlich zur Amtsgebühr |
Für Grundstücke im eigenen Ort ist der Gang zum Amt oft der einfachste Weg. Liegt das Grundstück weit weg — typisch im Erbfall —, sparen Online-Dienst oder Antragsservice die Reise.
Was das Amt für den Antrag braucht
- Lage des Grundstücks: Straße und Hausnummer genügen bei bebauten Grundstücken. Für Garten, Acker, Wald oder Weg geben Sie Gemarkung, gegebenenfalls Flur, und Flurstücksnummer an.
- Alle Flurstücke, die Sie brauchen. Ein Hausgrundstück besteht oft aus zwei oder mehr Flurstücken, etwa Haus und Garten.
- Die Fassung: einfacher Auszug oder beglaubigt, Karte oder zusätzlich Liegenschaftsbuch, gegebenenfalls Maßstab und Format.
- Ihre Angaben: Name, Anschrift, E-Mail für Rückfragen und Rechnung.
- Nachweise nur, wenn Sie Eigentümerangaben wollen: Grundbuchauszug, Vollmacht, Erbschein oder eine kurze Begründung des berechtigten Interesses.
Flurstücksnummer unbekannt?
Flurstücksnummer und Flurnummer herausfinden: 6 Wege zu Gemarkung, Flur und FlurstückGrundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Geoportal oder Katasteramt: Wo Flurstücksnummer und Flurnummer stehen, wie Sie sie aus der Adresse ermitteln und was Zähler und Nenner bedeuten.
Wer eine Flurkarte beantragen darf
Die Liegenschaftskarte ist öffentlich. Den Auszug ohne Eigentümerangaben erteilen die Katasterbehörden nach den Vermessungsgesetzen der Länder an jeden, auch an Nachbarn, Kaufinteressenten, Handwerker oder Netzbetreiber, und ohne dass Sie einen Grund nennen müssen. Mehrere Länder stellen die Karte sogar als offene Daten bereit.
Anders ist es bei den Eigentümerangaben im Liegenschaftsbuch. Sie erhalten nur der Eigentümer selbst, Bevollmächtigte, Erben mit Nachweis und Dritte, die ein berechtigtes Interesse darlegen — etwa ein Gläubiger oder ein Nachbar mit einem konkreten rechtlichen Anliegen. Darüber entscheidet das Amt im Einzelfall, nicht der Antragsservice.
Vertiefung
Eigentümer eines Grundstücks herausfinden: Was Katasteramt und Grundbuchamt herausgebenWer darf erfahren, wem ein Grundstück gehört? Berechtigtes Interesse, die Rolle von Katasteramt und Grundbuchamt, was der Nachweis kostet und welche Wege nicht funktionieren.
Was eine Flurkarte kostet: die amtlichen Gebühren je Bundesland
Jedes Land hat eine eigene Kostenordnung für das Vermessungs- und Katasterwesen. Die Tabelle nennt die Gebühr für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, so wie sie in der verlinkten Gebührenordnung oder auf der Preisseite des Landes steht. Wo ein Betrag nicht eindeutig belegbar ist, verweisen wir auf die Quelle statt eine Zahl zu nennen.
| Bundesland | Einfacher Auszug | Beglaubigt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 20 € bis DIN A3, 40 € darüber | Zuschlag in Höhe der Auszugsgebühr, mind. 15 € | GebVO MLW Nr. 19.4.3.3 |
| Bayern | 25 € bis DIN A3, digital 20 € | +15 € je Dokument | GebOVerm Nr. 6.1 |
| Berlin | 16 € je Blatt | +2 € je Beglaubigung | VermGebO Tarifstelle 2001 |
| Brandenburg | 22 € bis DIN A3 zzgl. USt (26,18 €) | siehe Gebührenordnung | VermGebO Tarifstelle 2.1.1 |
| Bremen | 20 € online, 50 € auf Antrag beim Amt | siehe Gebührenordnung | VermWertKostV Tz. 232 |
| Hamburg | 39 € inkl. USt | siehe Gebührenordnung | GebOVerm Nr. 3.1 |
| Hessen | online kostenfrei; beim Amt nach Zeitaufwand, mind. 20 € | siehe Gebührenordnung | VwKostO-MWVW Nr. 812, § 24 HVGG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 15 € (A4), 20 € (A3) je Blatt | +7 € je Seite | VermKostVO M-V 2.1.1.7 |
| Niedersachsen | 20 € bis DIN A3 zzgl. USt; online 80 % | +12 € | KOVerm Nr. 2.1.2 |
| Nordrhein-Westfalen | 30 € bis DIN A3; online 15 € | ohne Aufschlag (im Preis am Amt enthalten) | VermWertKostT 3.1.1 / 3.2.1 |
| Rheinland-Pfalz | 28 € bis DIN A3 | +3 bis 19 € je Vermerk | Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1 |
| Saarland | 29,50 € (A4), 37,90 € (A3) | +6,40 € | GebVerzVerm Nr. 2.1.6.1 |
| Sachsen | 20 € je Blatt bis DIN A3 zzgl. USt | siehe Gebührenordnung | SächsVermKoVO 10.1.1 |
| Sachsen-Anhalt | 20 € | siehe Gebührenordnung | VermKostVO LSA |
| Schleswig-Holstein | 23 € zzgl. USt (27,37 €) | +4 € je Seite | VermGebVO Tarifstelle 2.1 |
| Thüringen | online über InfoLika kostenfrei; beim Amt 20 € bis DIN A3 zzgl. USt | +7,50 € zzgl. USt | ThürVwKostOVerm Nr. 2 |
Amtliche Gebühren der Katasterbehörden, Stand 1. Oktober 2026, aus den verlinkten Gebührenordnungen und Preisseiten der Länder. Versand, weitere Flurstücke und größere Formate können die Gebühr erhöhen; maßgeblich ist die Abrechnung des zuständigen Amts.
Drei Dinge treiben die Gebühr: die Zahl der Flurstücke, wenn das Land je Flurstück abrechnet; das Format, weil größere Blätter als DIN A3 meist mehr kosten; und die Beglaubigung, die in manchen Ländern einen Aufschlag kostet und in anderen nicht. Dazu kommen in einigen Ländern Umsatzsteuer und Versand.
Flurkarte in jedem Bundesland beantragen
Ein Formular für alle 16 Länder: Adresse angeben, Fassung wählen, absenden. Wir stellen den Antrag beim zuständigen Katasteramt.
Privater Antragsservice, kein Amt. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
So beantragen Sie die Flurkarte in den 16 Ländern
Die Übersicht nennt je Land die zuständige Behörde, den Online-Weg und die Gebühr. Mehr zu jedem Land, dazu die einzelnen Ämter, steht auf den verlinkten Landesseiten.
Baden-Württemberg
Beim Vermessungsamt des Landratsamts oder Stadtkreises, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, in vielen Fällen online über service-bw. Auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erteilen Auszüge. Über einen privaten Antragsservice können Sie den Antrag stellen lassen, ohne das Amt selbst zu suchen. Gebühr für den einfachen Auszug: 20 € bis DIN A3, 40 € darüber, beglaubigt Zuschlag in Höhe der Auszugsgebühr, mind. 15 €. Online: service-bw: Liegenschaftskataster – Auszug beantragen.
Bayern
Bei jedem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, am Schalter oder schriftlich, oder online über GeodatenOnline der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Über einen privaten Antragsservice lassen Sie den Antrag stellen, ohne selbst ein Konto anzulegen. Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €, beglaubigt +15 € je Dokument. Online: GeodatenOnline der Bayerischen Vermessungsverwaltung.
Berlin
Beim Vermessungsamt des Bezirks, in dem das Grundstück liegt, persönlich oder schriftlich mit dem Antragsformular des Bezirks; einen Online-Antrag bieten nur einzelne Bezirke an. Auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erteilen Auszüge. Ein privater Antragsservice stellt den Antrag für Sie beim richtigen Bezirk. Gebühr für den einfachen Auszug: 16 € je Blatt, beglaubigt +2 € je Beglaubigung. Online: Service-Portal Berlin: Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Brandenburg
Beim Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Grundstück liegt, landesweit online über DAKAPO der Landesvermessung oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ein privater Antragsservice findet das zuständige Kreisamt und stellt den Antrag dort. Gebühr für den einfachen Auszug: 22 € bis DIN A3 zzgl. USt (26,18 €). Online: DAKAPO der Landesvermessung.
Bremen
Für die Stadt Bremen beim Landesamt GeoInformation Bremen, am günstigsten online im Direktvertrieb; für Bremerhaven beim Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven. Ein privater Antragsservice kann den Antrag für Sie stellen. Gebühr für den einfachen Auszug: 20 € online, 50 € auf Antrag beim Amt. Online: Liegenschaftskataster online (Landesamt GeoInformation Bremen).
Hamburg
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder online über das Serviceportal Hamburg. Ein privater Antragsservice kann den Antrag für Sie stellen. Gebühr für den einfachen Auszug: 39 € inkl. USt. Online: Serviceportal Hamburg: Online-Portal Liegenschaftskataster.
Hessen
Beim Amt für Bodenmanagement des Bezirks, bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder online über Geodaten online (gds.hessen.de), wo ein einfacher Kartenauszug kostenfrei ist. Einen beglaubigten Auszug können Sie auch über einen privaten Antragsservice beantragen lassen. Gebühr für den einfachen Auszug: online kostenfrei; beim Amt nach Zeitaufwand, mind. 20 €. Online: Geodaten online (gds.hessen.de).
Mecklenburg-Vorpommern
Beim Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Grundstück liegt, teilweise über deren Geodatenshop. Ein privater Antragsservice findet das zuständige Amt und stellt den Antrag dort. Gebühr für den einfachen Auszug: 15 € (A4), 20 € (A3) je Blatt, beglaubigt +7 € je Seite. Online: GeoSHOP des jeweiligen Landkreises.
Niedersachsen
Online über Katasterkarten-online des LGLN, beim Katasteramt der zuständigen Regionaldirektion oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ein privater Antragsservice stellt den Antrag für Sie, wenn Sie das Portal nicht selbst nutzen möchten. Gebühr für den einfachen Auszug: 20 € bis DIN A3 zzgl. USt; online 80 %, beglaubigt +12 €. Online: Katasterkarten-online des LGLN.
Nordrhein-Westfalen
Beim Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Grundstück liegt — viele Ämter bieten dafür einen Online-Shop an. Auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erteilen Auszüge. Ein privater Antragsservice findet das zuständige Amt und stellt dort den Antrag. Gebühr für den einfachen Auszug: 30 € bis DIN A3; online 15 €, beglaubigt ohne Aufschlag (im Preis am Amt enthalten). Online: Online-Dienste der Katasterämter, z. B. Flurkarte online der Stadt Köln.
Rheinland-Pfalz
Beim Vermessungs- und Katasteramt des Bezirks, bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder online im GeoShop Rheinland-Pfalz. Ein privater Antragsservice stellt den Antrag für Sie, wenn Sie den Shop nicht selbst nutzen möchten. Gebühr für den einfachen Auszug: 28 € bis DIN A3, beglaubigt +3 bis 19 € je Vermerk. Online: GeoShop Rheinland-Pfalz.
Saarland
Beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) in Saarbrücken, auch über dessen Onlineshop. Ein privater Antragsservice kann den Antrag für Sie stellen. Gebühr für den einfachen Auszug: 29,50 € (A4), 37,90 € (A3), beglaubigt +6,40 €. Online: Onlineshop des LVGL.
Sachsen
Beim Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, auch über dessen Online-Formular, oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ein privater Antragsservice findet das zuständige Amt und stellt den Antrag. Gebühr für den einfachen Auszug: 20 € je Blatt bis DIN A3 zzgl. USt. Online: Online-Formulare der Vermessungsämter (Amt24 / fs.egov.sachsen.de).
Sachsen-Anhalt
Beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation an einem der vier Standorte, über dessen Onlinedienst oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ein privater Antragsservice stellt den Antrag für Sie. Gebühr für den einfachen Auszug: 20 €. Online: Onlinedienst „Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung“.
Schleswig-Holstein
Beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation an einem der fünf Standorte, schriftlich oder über das Bestellformular des Landesamts. Ein privater Antragsservice stellt den Antrag für Sie. Gebühr für den einfachen Auszug: 23 € zzgl. USt (27,37 €), beglaubigt +4 € je Seite. Online: Bestellformular des LVermGeo SH.
Thüringen
Kostenfrei als einfacher Auszug ohne Eigentümer über InfoLika, beglaubigt oder mit Eigentümer bei jeder Zweigstelle des Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation. Ein privater Antragsservice kann beglaubigte Auszüge für Sie beantragen. Gebühr für den einfachen Auszug: online über InfoLika kostenfrei; beim Amt 20 € bis DIN A3 zzgl. USt, beglaubigt +7,50 € zzgl. USt. Online: InfoLika im Thüringen-Viewer.
Wie lange es dauert
Feste Fristen gibt es nicht. Am Schalter bekommen Sie den einfachen Auszug in der Regel sofort, ebenso in den Online-Diensten, die ihn automatisch als PDF erzeugen. Schriftliche Anträge bearbeiten die Ämter je nach Auslastung in einigen Tagen bis wenigen Wochen; dazu kommt der Postweg. Beglaubigte Auszüge und Anträge mit Eigentümerangaben dauern meist länger, weil sie einzeln geprüft, unterschrieben und gesiegelt werden.
Wer einen Termin hat — Notar, Bauantrag, Frist des Netzbetreibers —, beantragt deshalb mit etwas Vorlauf und fragt beim Empfänger nach, ob vorab eine einfache Fassung genügt.
Kostenlose Wege: was sie können und was nicht
Jedes Land zeigt seine Liegenschaftskarte kostenlos im Geoportal: Adresse eingeben, Flurstück anklicken, Nummer und Grenzen ablesen. Zwei Länder gehen weiter und geben einfache Auszüge ohne Eigentümer kostenfrei als Datei ab — Thüringen über InfoLika, Hessen über Geodaten online. Für den Netzbetreiber oder die eigenen Unterlagen reicht das oft.
Ein Ausdruck aus dem Geoportal ist aber kein amtlicher Auszug: Er trägt keinen Behördenvermerk und gilt nicht als Nachweis. Notar, Gericht, Bank und viele Bauämter verlangen den Auszug der Katasterbehörde, oft beglaubigt.
Alle 16 Geoportale
Liegenschaftskarte kostenlos online ansehen: Die Geoportale der 16 BundesländerFlurstücke, Grenzen und Gebäude lassen sich in den Geoportalen der Länder kostenlos ansehen. Wo Sie was finden, was die kostenlose Ansicht kann und wo der amtliche Auszug weiter nötig ist.
Typische Fehler beim Antrag
- Das Amt am Wohnort anschreiben. Zuständig ist das Amt am Ort des Grundstücks; ein anderes Amt leitet weiter oder lehnt ab.
- Nur ein Flurstück bestellen. Garten, Zufahrt oder Garage sind oft eigene Flurstücke und fehlen dann auf dem Auszug.
- Einfach bestellen, wenn beglaubigt verlangt ist. Fragen Sie vorher beim Empfänger nach, sonst zahlen Sie zweimal.
- Eine alte Flurstücksnummer angeben. Nach Teilung oder Verschmelzung gibt es die Nummer nicht mehr; ein Blick ins Geoportal klärt das.
- Eigentümerangaben ohne Nachweis anfordern. Ohne Begründung lehnt das Amt ab oder erteilt den Auszug ohne Eigentümer.
Beglaubigt oder einfach?
Beglaubigte oder einfache Flurkarte: Wer welche Fassung verlangtNotar, Bank, Bauamt, Gericht oder Förderstelle: Wann der einfache Auszug reicht und wann die beglaubigte Liegenschaftskarte verlangt wird, was der Unterschied kostet und wie lange ein Auszug gilt.
Häufige Fragen
Wo kann ich eine Flurkarte beantragen?
Bei der Katasterbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt — je nach Land beim Kreis, bei einem staatlichen Vermessungsamt oder beim Landesamt. Fast alle Länder bieten außerdem einen Online-Weg an. In den meisten Ländern erteilen auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Auszüge. Ein privater Antragsservice stellt den Antrag für Sie beim zuständigen Amt.
Was kostet eine Flurkarte?
Die amtliche Gebühr legt jedes Land fest. Am Amt kostet ein einfacher Auszug aus der Liegenschaftskarte bis DIN A3 je nach Land zwischen 15 und 50 Euro, meist 20 bis 30 Euro; Hessen und Thüringen geben ihn online kostenfrei ab. Mehrere Flurstücke, große Formate und Versand können die Gebühr erhöhen. Ein Antragsservice berechnet seinen Preis zusätzlich.
Kann jeder eine Flurkarte beantragen?
Ja. Den Auszug aus der Liegenschaftskarte ohne Eigentümerangaben bekommt jeder, ohne Begründung, auch für ein fremdes Grundstück. Nur wer Angaben zum Eigentümer haben will, muss Eigentümer, bevollmächtigt oder erbberechtigt sein oder ein berechtigtes Interesse darlegen.
Wie lange dauert es, eine Flurkarte zu bekommen?
Am Schalter und in einigen Online-Diensten der Länder erhalten Sie den einfachen Auszug sofort. Schriftliche Anträge bearbeiten die Ämter je nach Auslastung in einigen Tagen bis wenigen Wochen; beglaubigte Auszüge und Auszüge mit Eigentümer dauern meist länger, weil das Amt sie einzeln prüft und per Post versendet.
Welche Angaben brauche ich für den Antrag?
Die Adresse des Grundstücks oder Gemarkung und Flurstücksnummer, die gewünschte Fassung (einfach oder beglaubigt), Ihren Namen und Ihre Anschrift für Bescheid und Rechnung. Für Eigentümerangaben kommt ein Nachweis hinzu, etwa Grundbuchauszug, Vollmacht oder Erbschein.
Wo bekomme ich eine Flurkarte kostenlos?
Ansehen können Sie die Liegenschaftskarte in jedem Land kostenlos im Geoportal. Zwei Länder geben einfache Auszüge ohne Eigentümer auch kostenfrei als Datei ab: Thüringen über InfoLika und Hessen über Geodaten online; Bremen, Nordrhein-Westfalen und weitere Länder stellen die Katasterdaten zusätzlich als offene Daten bereit. Für Notar, Bank und Behörden brauchen Sie meist den gebührenpflichtigen amtlichen Auszug.
Wie beantrage ich eine amtliche Flurkarte in NRW?
In Nordrhein-Westfalen ist das Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in der das Grundstück liegt. Viele dieser 53 Ämter haben einen Online-Shop; sonst beantragen Sie schriftlich oder am Schalter. Ansehen können Sie die Karte kostenlos in TIM-online.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- AdV — Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder: Liegenschaftskataster
- Baden-Württemberg: Gebührenverordnung MLW (GebVO MLW) vom 01.03.2024, Gebührenverzeichnis Nr. 19.4.3.3.2 und 19.5.1 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Bayern: Gebührenordnung für die unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm), Gebührenverzeichnis Nr. 6.1 und 9.4 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Berlin: Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) Berlin, Tarifstelle 2001 a -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Brandenburg: Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) Brandenburg vom 14.10.2019, Tarifstelle 2.1.1 und 2.1.2 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Bremen: Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse (VermWertKostV), Anlage 1 Tz. 232, gültig seit 01.01.2026 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Hamburg: Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm) Hamburg, Anlage Nr. 3.1, Stand 01.01.2026 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Hessen: Verwaltungskostenordnung MWVW, Nr. 812 und 713, sowie § 24 HVGG (Open Data) -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V), Tarifstelle 2.1.1.7 und 7.1, Stand 23.05.2024 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Niedersachsen: Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm), Anlage 1 Nr. 2.1.2, 2.1.3 und 2.3.1, Fassung ab 09.06.2024 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), Kostentarif Tarifstelle 3.1.1 und 3.2.1, gültig ab 01.01.2026 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden (Besonderes Gebührenverzeichnis), lfd. Nr. 5.1 und 18.1, zuletzt geändert am 15.05.2024 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Saarland: Besonderes Gebührenverzeichnis des LVGL (GebVerzVerm) vom 18.05.2024, Nr. 2.1.6.1 und 2.4.3 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Sachsen: Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO), Anlage 1 Tarifstelle 10.1.1 und 10.1.2, gültig seit 01.05.2023 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Sachsen-Anhalt: Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (VermKostVO) Sachsen-Anhalt; Preisangabe des LVermGeo -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Schleswig-Holstein: Landesverordnung über Gebühren des LVermGeo SH (VermGebVO) vom 21.10.2024, Tarifstelle 2.1 und 6.1 -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
- Thüringen: Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm), Kostenverzeichnis Nr. 2; Preisangabe im Landesportal -- Gebühr für den Auszug aus der Liegenschaftskarte, abgerufen am 01.10.2026
Stand: 1. Oktober 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktion katasteramt-portal.de
ImmoWert Experts GmbH, Pirna
Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.
Jeder Artikel stützt sich auf die Vermessungsgesetze, Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der Vermessungsverwaltungen der Länder; die Quellen sind am Ende verlinkt. Gebühren und Fristen prüfen wir bei jeder Überarbeitung gegen die aktuelle Fassung.
Veröffentlicht am 1. Oktober 2026. Verantwortlich ist die ImmoWert Experts GmbH, Angaben im Impressum. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.
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