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Beglaubigte oder einfache Flurkarte: Wer welche Fassung verlangt

Ob einfach oder beglaubigt, entscheidet nicht das Katasteramt, sondern die Stelle, bei der Sie den Auszug einreichen. Wer was verlangt, was der Vermerk kostet und wann ein Auszug zu alt ist.

Antrag 14 Min. Lesezeit Redaktion katasteramt-portal.de

Inhalt
  1. Kurzantwort
  2. Was Beglaubigung heißt
  3. Wer verlangt was
  4. Notar und Grundbuchamt
  5. Bauaufsicht
  6. Bank, Gericht, Netzbetreiber, Ausland
  7. Kosten
  8. Wie lange gilt ein Auszug?
  9. Richtig bestellen
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Die kurze Antwort

Kurz gesagt

Das Katasteramt gibt beide Fassungen aus: den amtlichen Auszug ohne Vermerk und den beglaubigten Auszug mit Siegel, Unterschrift und Datum. Beglaubigt verlangen Bauaufsichtsbehörden in mehreren Ländern (in Nordrhein-Westfalen zusätzlich nicht älter als sechs Monate), Gerichte und Empfänger im Ausland. Notar, Bank, Netzbetreiber, Förderstellen und Vermessungsbüros kommen fast immer mit dem einfachen Auszug aus — oder brauchen gar keinen. Der Aufschlag für die Beglaubigung liegt je nach Land zwischen null und rund 20 Euro. Die eigentliche Frage ist, ob der Empfänger den Vermerk verlangt und wie alt der Auszug sein darf.

Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Fassung, sondern die Bestellung vor der Rückfrage. Wer den Empfänger zuerst fragt — beglaubigt ja oder nein, welche Frist, Papier oder PDF --, bestellt einmal statt zweimal.

Was „beglaubigt" beim Katasteramt bedeutet — und was nicht

Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte gibt einen Teil des Katasters zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Drei Fassungen kursieren, und sie werden im Alltag durcheinandergebracht:

Amtlicher Auszug
Jede Ausgabe, die das Katasteramt selbst herstellt, als Papier oder PDF. Sie trägt Behördenkopf, Ausgabedatum, Maßstab und den Hinweis auf den Datenbestand. Ein amtlicher Auszug gilt als öffentliche Urkunde, ist aber noch nicht beglaubigt.
Beglaubigter Auszug
Derselbe Auszug mit Beglaubigungsvermerk. Das Amt bestätigt darin, dass die Darstellung mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmt, und versieht sie mit Ort, Datum, Unterschrift und Dienstsiegel.
Kartenansicht, Geoportal-Ausdruck, Screenshot
Inhaltlich derselbe Datenbestand, aber ohne Ausgabevermerk des Amts. Für Behörden, Gerichte und die meisten Banken ist das kein Nachweis.

Das Wort „einfach" wird doppelt verwendet: Ämter meinen damit den amtlichen Auszug ohne Beglaubigung, Laien oft die kostenlose Ansicht. Wenn ein Empfänger „einen einfachen Auszug" akzeptiert, meint er in der Regel das Erste — das PDF oder Papier vom Amt, nicht den Screenshot.

Rechtlicher Hinweis

Was ein Beglaubigungsvermerk enthalten muss, steht in § 33 Abs. 3 VwVfG und den gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder: die genaue Bezeichnung des Schriftstücks, die Feststellung, dass die Abschrift mit dem Original übereinstimmt, Ort und Tag der Beglaubigung, Unterschrift des zuständigen Bediensteten und Dienstsiegel.

Notarbeglaubigung ist etwas anderes

Ein Notar kann beglaubigen, dass eine Kopie mit der vorgelegten Flurkarte übereinstimmt. Das kostet nach Nr. 25102 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG 1 Euro je Seite, mindestens 10 Euro. Diese Abschriftsbeglaubigung bestätigt nur: Kopie gleich Vorlage. Sie sagt nichts darüber, ob die Vorlage noch dem Kataster entspricht. Wer eine „beglaubigte Flurkarte" braucht, braucht den Vermerk des Katasteramts, nicht den des Notars. Bürgerbüros sind dafür nicht zuständig; der Kreis Heinsberg etwa verweist für Katasterauszüge ausdrücklich an sein Vermessungs- und Katasteramt.

Digital beglaubigt: Signatur statt Siegel

Bei elektronischen Dokumenten ersetzt eine dauerhaft überprüfbare qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel der Behörde Unterschrift und Dienstsiegel (§ 33 Abs. 5 VwVfG). Ob ein Katasteramt das anbietet, ist Ländersache. Die Katasterämter in Nordrhein-Westfalen beglaubigen nur Papierausdrucke; eine beglaubigte PDF-Datei ist dort ausdrücklich nicht möglich. Bayern lässt für den Bauantrag den Auszug aus dem automatisierten Abrufverfahren ohne Beglaubigung gelten. Brandenburg erzeugt über das Portal DAKAPO amtliche Auszüge für Notariate, Gerichte und Banken. Verlangt der Empfänger eine Datei mit Signatur, fragen Sie vorher beim Amt, ob es sie liefert.

Kostenlose Ansicht

Liegenschaftskarte kostenlos online ansehen: Die Geoportale der 16 Bundesländer

Flurstücke, Grenzen und Gebäude lassen sich in den Geoportalen der Länder kostenlos ansehen. Wo Sie was finden, was die kostenlose Ansicht kann und wo der amtliche Auszug weiter nötig ist.

Wer welche Fassung verlangt

Die Tabelle fasst zusammen, was die folgenden Abschnitte im Einzelnen belegen. „Einfach" meint den amtlichen Auszug ohne Vermerk.

Empfänger Einfach reicht? Beglaubigt nötig? Typische Frist Grundlage / Hinweis
Notar, Kauf eines ganzen Flurstücks ja, oft gar keiner nein keine Bezeichnung nach Grundbuch (§ 28 GBO); Notar sieht selbst ins Kataster
Grundbuchamt, Teilfläche Flurkarte hilft nicht Fortführungsnachweis des Amts -- § 2 Abs. 3 GBO; OLG Jena 4 W 23/19
Bauaufsicht Nordrhein-Westfalen nein ja, außer Lageplan von ÖbVI oder Katasteramt 6 Monate § 3 Abs. 2 BauPrüfVO
Bauaufsicht Bayern ja, aus dem Abrufverfahren zur Bauvorlage sonst ja keine in der VO § 7 BauVorlV
Bauaufsicht Niedersachsen „aktueller Auszug" Lageplan durch Vermessungsstelle keine Monatsfrist in der VO § 11 NBauVorlVO
Bank (Beleihung) ja selten 3 Monate bis 1 Jahr Checklisten der Institute; nachfragen
Gericht (Beweis) nur zur Anschauung ja, oder Urschrift keine § 435 ZPO
Netzbetreiber ja, Lageplan 1:1000 mit Gebäude nein keine Anschlussbedingungen des Betreibers
Förderstelle, Finanzamt ja, meist Kopie nur wenn die Richtlinie es sagt -- Antragsunterlagen prüfen
Vermessungsbüro (ÖbVI) keine nötig -- -- holt die Unterlagen selbst aus ALKIS
Behörde im Ausland nein ja, plus Apostille oder Legalisation je Empfängerstaat Regierung bzw. Bezirksregierung des Landes

Beglaubigt verlangen fast nur Stellen, die den Auszug zur Akte nehmen und später gegen Dritte halten müssen — Bauaufsicht, Gericht, ausländische Behörden. Wer ihn nur zur Anschauung braucht, verzichtet auf den Vermerk.

Notar und Grundbuchamt: Meist gar keine Flurkarte

Beim Verkauf eines ganzen Flurstücks bezeichnet der Notar das Grundstück im Kaufvertrag so, wie es im Grundbuch steht. § 28 GBO verlangt für den Eintragungsantrag die Übereinstimmung mit dem Grundbuch, nicht eine Karte; das Grundbuch seinerseits benennt die Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster (§ 2 Abs. 2 GBO). Eine Flurkarte hängt deshalb selten am Vertrag. Notare sehen sich die Lage selbst an — über das Geoportal oder ihren Zugang zum Kataster — und bitten höchstens um einen einfachen Auszug, wenn mehrere Flurstücke oder Wege betroffen sind.

Anders beim Verkauf einer Teilfläche. Für die Bestimmtheit des Kaufgegenstands genügt im Vertrag ein Lageplan, in dem die Fläche eingezeichnet ist; das Oberlandesgericht Jena hat das bestätigt (Beschluss vom 22.04.2020, 4 W 23/19). Das Grundbuchamt schreibt die Teilfläche aber erst ab, wenn sie im Kataster unter einer eigenen Flurstücksnummer geführt wird (§ 2 Abs. 3 GBO). Diesen Nachweis — je nach Land Fortführungsnachweis oder Veränderungsnachweis — erstellt das Katasteramt nach der Zerlegungsvermessung und stellt ihn dem Grundbuchamt zur Verfügung. Eine beglaubigte Flurkarte ersetzt ihn nicht, und bestellen kann man ihn auch nicht: Er entsteht durch die Vermessung.

Achtung

Wer für einen Teilflächenverkauf „eine beglaubigte Flurkarte für den Notar" bestellt, zahlt in der Regel für ein Dokument, das niemand einreicht. Der Weg führt über den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Katasteramt, das die Teilung vermisst. Die Flurkarte als Skizzengrundlage für die Teilfläche darf einfach sein.

Bauaufsicht: Landesrecht, drei Muster

Die Bauvorlagenverordnungen der Länder regeln, welche Unterlagen zum Bauantrag gehören. Der Lageplan wird auf Grundlage der Liegenschaftskarte gefertigt, und hier taucht die Beglaubigungspflicht am häufigsten auf — allerdings nicht überall gleich.

Nordrhein-Westfalen: sechs Monate, beglaubigt, mit Ausnahme

Nach § 3 Abs. 2 BauPrüfVO darf der Auszug aus der Liegenschaftskarte, der dem Lageplan zugrunde liegt, nicht älter als sechs Monate sein und muss beglaubigt sein; aus der Beglaubigung soll hervorgehen, ob der Auszug durch Vergrößerung einer Katasterkarte entstanden ist. Die Beglaubigung entfällt, wenn das Katasteramt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur den Lageplan herstellt — beim amtlichen Lageplan der Regelfall. Der Bauherr braucht die beglaubigte Flurkarte in NRW also vor allem, wenn der Entwurfsverfasser den Lageplan bei kleineren Vorhaben selbst zeichnen darf.

Bayern: beglaubigt oder aus dem Abrufverfahren

§ 7 BauVorlV verlangt einen Auszug aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab nicht kleiner als 1:1000 mit dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken im Umkreis von mindestens 50 m. Er muss vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein — oder durch das automatisierte Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden sein. Eine Altersgrenze nennt die Verordnung nicht. Die Vermessungsverwaltung bietet dafür den „Katasterauszug zur Bauvorlage" an: bis zu sechs Flurkarten bis DIN A3 mit den Eigentümerangaben der Nachbarflurstücke für 48 Euro.

Niedersachsen: „aktuell", Beglaubigung über die Vermessungsstelle

§ 11 NBauVorlVO verlangt einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken im Umkreis von mindestens 50 m, beschriftet mit Bauherr, Bauvorhaben und Antragsdatum. Eine Monatsfrist steht nicht in der Verordnung; die konkretisieren die Bauaufsichtsbehörden. Der Lageplan im Maßstab von mindestens 1:500 muss hinsichtlich der Katasterangaben von einer Vermessungsstelle nach § 6 NVermG angefertigt oder beglaubigt sein. Die Beglaubigung liegt damit beim Lageplan, nicht bei der Flurkarte des Bauherrn.

Die übrigen Länder haben eigene Bauvorlagenverordnungen mit ähnlichen, aber nicht deckungsgleichen Regeln. Wer dort baut, fragt Bauaufsicht oder Entwurfsverfasser, welche Fassung sie zur Akte nehmen.

Vertiefung

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag: Warum die Flurkarte allein nicht reicht

Der Lageplan zum Bauantrag ist mehr als eine Flurkarte. Was er enthalten muss, wer ihn erstellen darf, was er kostet, wie lange er dauert und wofür Sie die Flurkarte trotzdem brauchen.

Flurkarte einfach oder beglaubigt beantragen

Im Antragsservice wählen Sie Beglaubigung, Maßstab und Anzahl der Exemplare. Wir reichen den Antrag beim zuständigen Katasteramt ein; die Zustellung erfolgt per PDF oder Post.

Privater Antragsservice, kein Amt. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

Bank, Gericht, Netzbetreiber, Förderstelle, Ausland

Bank: einfach, aber aktuell

Kreditinstitute nehmen die Flurkarte in die Beleihungsunterlagen, um Lage, Zuschnitt und Bebauung zu prüfen; dazu kommen Grundbuchauszug und häufig ein Lageplan. Einen Beglaubigungsvermerk verlangen die wenigsten Banken — der amtliche Auszug als PDF oder Papier genügt. Streng sind sie beim Alter: Die Checklisten der Institute nennen drei Monate bis ein Jahr, und ein Geoportal-Ausdruck ohne Ausgabedatum wird häufig zurückgewiesen. Fragen Sie den Berater vor der Bestellung nach der Frist.

Gericht: Urschrift oder beglaubigte Abschrift

Im Zivilprozess — Grenzstreit, Überbau, Wegerecht — ist der Katasterauszug eine öffentliche Urkunde. Nach § 435 ZPO wird sie in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt. Legt eine Partei nur eine einfache Kopie vor, kann das Gericht die Urschrift verlangen und entscheidet sonst nach freier Überzeugung über die Beweiskraft. Wer den Auszug als Beweismittel einsetzt, bestellt ihn beglaubigt; für den Schriftsatz zur Anschauung reicht die Kopie.

Netzbetreiber, Förderstellen, Finanzamt: einfach

Netzbetreiber verlangen für Strom-, Gas- und Wasseranschluss einen Lageplan im Maßstab 1:1000 mit eingezeichnetem Gebäude — die Stadtwerke München etwa genau so; eine Beglaubigung steht in keinen uns bekannten Anschlussbedingungen. Förderstellen für Denkmalpflege, Landwirtschaft oder Sanierung wollen die Lage sehen; Kopie oder Lageplan reichen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt. Das Finanzamt kommt bei der Bewertung für Erbschaft- oder Grunderwerbsteuer in der Regel ohne Katasterauszug aus; fragt es nach, genügt die einfache Kopie.

Vermessungsbüro: keine

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure holen die Katasterunterlagen für eine Vermessung selbst aus ALKIS. Eine mitgebrachte Flurkarte hilft im Gespräch, für die Arbeit ist sie ohne Wert.

Behörden im Ausland: beglaubigt plus Apostille

Soll die Flurkarte bei einer Behörde, einem Gericht oder einem Notar im Ausland vorgelegt werden, reicht der Vermerk des Katasteramts meist nicht. Der Empfängerstaat verlangt zusätzlich eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder — bei Staaten, die ihm nicht beigetreten sind — die Legalisation über die Auslandsvertretung. Zuständig für Urkunden von Landesbehörden und Kommunen ist die Mittelbehörde des Landes: in Bayern die Regierung (etwa 20 Euro je Urkunde, postalisch rund zwei Wochen), in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung (25 bis 40 Euro für private Zwecke, derzeit acht bis zehn Wochen). Der Auszug muss dafür im Original beglaubigt sein. Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Siegel des Katasteramts, nicht den Inhalt.

Was die Beglaubigung kostet

Die Gebühren stehen in den Kostenordnungen der Länder und unterscheiden sich deutlich. Drei Länder im Detail, mit Mehrausfertigung; die Gebühren aller 16 Länder folgen darunter:

Land Einfacher Auszug Beglaubigung Weitere Ausfertigung Grundlage
Bayern 25 € bis DIN A3, 48 € bis DIN A1; 20 € bei digitalem Abruf Aufschlag 15 € je Dokument, also 40 € beglaubigt 30 % der Erstfertigung Gebühren- und Preisliste, Stand 01.07.2026
Nordrhein-Westfalen 30 € bis DIN A3, 60 € darüber; Online-PDF für ein Flurstück 15 € ohne Aufschlag, nur auf Papier 10 € je Mehrausfertigung VermWertKostO NRW
Berlin 16 € je Blatt 2 € je Beglaubigung 50 % der Ausgangsgebühr VermGebO Berlin

Der Aufschlag für die Beglaubigung selbst ist also gering — zwischen null und rund 20 Euro; nur Baden-Württemberg verdoppelt die Gebühr. Teuer wird es, wenn Auszüge doppelt bestellt werden, weil die Fassung nicht passt oder die Frist abgelaufen ist. Mehrausfertigungen sind fast überall günstiger: Wer weiß, dass Bauaufsicht und Bank je ein Exemplar wollen, bestellt zwei auf einmal. In mehreren Ländern, etwa Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, kommt Umsatzsteuer auf die Gebühr.

Bundesland Einfacher Auszug Beglaubigt Grundlage
Baden-Württemberg 20 € bis DIN A3, 40 € darüber Zuschlag in Höhe der Auszugsgebühr, mind. 15 € GebVO MLW Nr. 19.4.3.3
Bayern 25 € bis DIN A3, digital 20 € +15 € je Dokument GebOVerm Nr. 6.1
Berlin 16 € je Blatt +2 € je Beglaubigung VermGebO Tarifstelle 2001
Brandenburg 22 € bis DIN A3 zzgl. USt (26,18 €) siehe Gebührenordnung VermGebO Tarifstelle 2.1.1
Bremen 20 € online, 50 € auf Antrag beim Amt siehe Gebührenordnung VermWertKostV Tz. 232
Hamburg 39 € inkl. USt siehe Gebührenordnung GebOVerm Nr. 3.1
Hessen online kostenfrei; beim Amt nach Zeitaufwand, mind. 20 € siehe Gebührenordnung VwKostO-MWVW Nr. 812, § 24 HVGG
Mecklenburg-Vorpommern 15 € (A4), 20 € (A3) je Blatt +7 € je Seite VermKostVO M-V 2.1.1.7
Niedersachsen 20 € bis DIN A3 zzgl. USt; online 80 % +12 € KOVerm Nr. 2.1.2
Nordrhein-Westfalen 30 € bis DIN A3; online 15 € ohne Aufschlag (im Preis am Amt enthalten) VermWertKostT 3.1.1 / 3.2.1
Rheinland-Pfalz 28 € bis DIN A3 +3 bis 19 € je Vermerk Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1
Saarland 29,50 € (A4), 37,90 € (A3) +6,40 € GebVerzVerm Nr. 2.1.6.1
Sachsen 20 € je Blatt bis DIN A3 zzgl. USt siehe Gebührenordnung SächsVermKoVO 10.1.1
Sachsen-Anhalt 20 € siehe Gebührenordnung VermKostVO LSA
Schleswig-Holstein 23 € zzgl. USt (27,37 €) +4 € je Seite VermGebVO Tarifstelle 2.1
Thüringen online über InfoLika kostenfrei; beim Amt 20 € bis DIN A3 zzgl. USt +7,50 € zzgl. USt ThürVwKostOVerm Nr. 2

Amtliche Gebühren der Katasterbehörden, Stand 1. Oktober 2026, aus den verlinkten Gebührenordnungen und Preisseiten der Länder. Versand, weitere Flurstücke und größere Formate können die Gebühr erhöhen; maßgeblich ist die Abrechnung des zuständigen Amts.

Beispiel Bayern: beglaubigter Auszug bis DIN A3 als Lageplan-Grundlage plus ein einfaches Exemplar für die Bank: 25 € Auszug + 15 € Beglaubigung + 7,50 € Mehrfertigung (30 % von 25 €) = 47,50 €. Alternative für den Bauantrag: Katasterauszug zur Bauvorlage, 48 € mit bis zu sechs Flurkarten und Nachbareigentümern.

Wie lange gilt ein Auszug?

Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte hat kein Ablaufdatum. Er gibt das Kataster am Ausgabetag wieder und bleibt als Urkunde für diesen Tag richtig. „Gültigkeit" ist deshalb immer die Frist des Empfängers:

  • Bauaufsicht NRW: nicht älter als sechs Monate (§ 3 Abs. 2 BauPrüfVO).
  • Bauaufsicht Niedersachsen: „aktueller Auszug" ohne Monatsangabe; die Behörden setzen die Frist selbst.
  • Bauaufsicht Bayern: keine Altersgrenze in § 7 BauVorlV; das Bauamt kann trotzdem einen frischen Auszug verlangen, wenn sich etwas geändert hat.
  • Banken: drei Monate bis ein Jahr nach den Checklisten der Institute.
  • Gerichte, Notare, Netzbetreiber: keine feste Frist; es zählt, ob der Auszug den heutigen Zustand zeigt.

Unabhängig von jeder Frist wird ein Auszug unbrauchbar, sobald das Flurstück fortgeführt wurde: Nach einer Teilung tragen die Teile neue Nummern, nach einer Gebäudeeinmessung steht das Haus in der Karte. Ein Auszug von letzter Woche kann so überholt sein, einer von vor zwei Jahren noch stimmen. Maßgeblich ist das Ausgabedatum beziehungsweise das Datum im Beglaubigungsvermerk — nicht der Tag, an dem Sie bestellt haben.

Tipp

Bestellen Sie erst, wenn Empfänger und Frist feststehen. Wer im Januar für einen Bauantrag im September bestellt, kauft in NRW zweimal. Wer die Flurkarte „für alle Fälle" beglaubigt in den Ordner legt, hat in einem Jahr ein Dokument, das kaum eine Stelle noch nimmt.

Die richtige Fassung bestellen: sechs Schritte

  1. Zweck klären. Bauantrag, Finanzierung, Kaufvertrag, Netzanschluss, Gericht, Förderantrag oder Ausland — davon hängt alles Weitere ab.
  2. Empfänger fragen. Drei Fragen genügen: Beglaubigt ja oder nein? Wie alt darf der Auszug sein? Papier oder Datei? Die Antwort schriftlich aufheben.
  3. Flurstück eindeutig bezeichnen. Gemarkung, Flur (wo es sie gibt) und Flurstücksnummer mit Zähler und Nenner. Gehören Haus und Garten zu zwei Flurstücken, braucht der Auszug beide, sonst zeigt die Karte nur die Hälfte.
  4. Maßstab wählen. 1:1000 ist der Standard für Bauantrag und Netzanschluss; 1:500 zeigt mehr Detail auf kleinerem Ausschnitt, 1:2000 mehr Umgebung. In Bayern gilt für den Bauantrag: nicht kleiner als 1:1000.
  5. Beglaubigung ankreuzen — oder nicht. Nur wenn der Empfänger sie verlangt. Ein beglaubigter Auszug ist nicht „besser" als ein amtlicher, er ist nur dort nötig, wo der Vermerk gefordert wird.
  6. Anzahl und Form festlegen. Mehrausfertigungen gleich mitbestellen. Papier, wenn der Empfänger einen Stempel sehen will; PDF, wenn er digital einreicht und die Signatur prüft oder keine Beglaubigung braucht.

Achtung

Ein beglaubigtes PDF verliert die Beglaubigung beim Ausdrucken — die Signatur steckt in der Datei, nicht auf dem Papier. Ein gescannter Papierauszug mit Siegel ist umgekehrt nur noch eine Kopie. Wer beides braucht, bestellt beides.

Typische Fehler

  • Doppelt bestellt: erst einfach, dann auf Verlangen beglaubigt — zwei Gebühren statt einer Rückfrage.
  • Halbes Flurstück: nur die Adresse angegeben, das Gartenflurstück fehlt; die Bauaufsicht schickt den Lageplan zurück.
  • Screenshot eingereicht: Ansicht aus dem Geoportal statt Auszug vom Amt; Bank und Bauamt lehnen ab.
  • Beglaubigung für die Bank bezahlt: Der Berater hätte den amtlichen Auszug genommen.
  • Frist verpasst: Auszug im Frühjahr geholt, Bauantrag im Herbst — in NRW zu alt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem amtlichen und einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte?

Jeder Auszug, den das Katasteramt selbst herstellt, ist ein amtlicher Auszug: mit Behördenkopf, Ausgabedatum und Hinweis auf den Datenbestand. Beglaubigt ist er erst mit einem Vermerk, in dem das Amt bestätigt, dass der Auszug mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmt — mit Ort, Datum, Unterschrift und Dienstsiegel. Manchen Empfängern genügt der amtliche Auszug, andere verlangen ausdrücklich den Vermerk.

Wie lange ist eine Flurkarte gültig?

Sie hat kein Ablaufdatum. Der Auszug zeigt den Katasterstand am Ausgabetag und bleibt als Urkunde für diesen Tag richtig. Fristen setzen die Empfänger: In Nordrhein-Westfalen darf der Auszug für den Lageplan zum Bauantrag nicht älter als sechs Monate sein, Niedersachsen verlangt einen „aktuellen" Auszug, Banken nennen in ihren Checklisten drei Monate bis ein Jahr. Sobald das Flurstück fortgeführt wurde — Teilung, Gebäudeeinmessung, Grenzänderung --, ist ein älterer Auszug inhaltlich überholt, egal wie alt er ist.

Was kostet eine beglaubigte Flurkarte?

Das regelt jedes Land in seiner Kostenordnung. Als Größenordnung: einfacher Auszug meist 15 bis 30 Euro, beglaubigt 30 bis 40 Euro je Auszug. Bayern berechnet 25 Euro für den Auszug bis DIN A3 und 15 Euro Aufschlag für die Beglaubigung, Nordrhein-Westfalen 30 Euro bis DIN A3 mit Beglaubigung ohne Aufschlag, Berlin 16 Euro je Blatt plus 2 Euro je Beglaubigung. Weitere Ausfertigungen sind fast überall günstiger als der erste Auszug.

Braucht der Notar eine beglaubigte Flurkarte?

Für den Kaufvertrag über ein ganzes Flurstück in der Regel nicht. Der Notar bezeichnet das Grundstück nach dem Grundbuch und sieht sich die Lage selbst im Kataster an. Beim Verkauf einer Teilfläche reicht im Vertrag ein Lageplan zur Bestimmung der Fläche; das Grundbuchamt vollzieht die Abschreibung aber erst mit dem Fortführungsnachweis des Katasteramts nach der Vermessung — den kann niemand als Flurkarte bestellen. Fragen Sie den Notar, bevor Sie bestellen.

Reicht für die Bank eine einfache Flurkarte?

Meist ja. Banken brauchen die Flurkarte, um Lage, Zuschnitt und Bebauung des Beleihungsobjekts zu prüfen; einen Beglaubigungsvermerk verlangen die wenigsten. Wichtiger ist das Alter: Die Checklisten der Institute nennen drei Monate bis ein Jahr. Ein Ausdruck aus dem Geoportal wird dagegen häufig abgelehnt, weil er kein Ausgabedatum des Amts trägt. Eine Rückfrage beim Berater spart die Gebühr für die Beglaubigung.

Ist ein ausgedrucktes beglaubigtes PDF noch beglaubigt?

Nein. Bei elektronischen Dokumenten ersetzt eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel der Behörde Unterschrift und Dienstsiegel. Diese Signatur lässt sich nur in der Datei prüfen; auf dem Papier ist sie nicht mehr vorhanden. Umgekehrt gilt dasselbe: Ein gescannter Papierauszug mit Stempel ist eine einfache Kopie. Wer Papier braucht, bestellt Papier; wer eine Datei einreichen soll, klärt vorher, ob der Empfänger die Signatur prüft.

Kann ich die Flurkarte beim Notar oder im Bürgerbüro beglaubigen lassen?

Der Notar kann bestätigen, dass eine Kopie mit der vorgelegten Flurkarte übereinstimmt (1 Euro je Seite, mindestens 10 Euro nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz). Das ist eine Abschriftsbeglaubigung — sie sagt nichts darüber, ob der Auszug noch dem Kataster entspricht. Bürgerbüros sind für Katasterauszüge nicht zuständig und verweisen an das Katasteramt. Verlangt der Empfänger eine beglaubigte Flurkarte, bestellen Sie sie beglaubigt beim Amt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) — Beglaubigung von Dokumenten -- Abs. 3: Inhalt des Beglaubigungsvermerks; Abs. 5: qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel bei elektronischen Dokumenten. Die Landesgesetze regeln es gleichlautend.
  2. § 2 Grundbuchordnung (GBO) — Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis, Abschreibung von Teilflächen -- Abs. 3: Ein Grundstücksteil wird nur abgeschrieben, wenn er im Kataster unter eigener Nummer geführt wird
  3. § 3 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) Nordrhein-Westfalen — Lageplan -- Auszug nicht älter als sechs Monate und beglaubigt; entfällt, wenn Katasteramt oder ÖbVI den Lageplan fertigen
  4. § 7 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) Bayern — Auszug aus dem Katasterwerk, Lageplan -- Beglaubigt durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder über das automatisierte Abrufverfahren; keine Altersgrenze
  5. Niedersächsische Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO), § 11 — Auszug aus der Liegenschaftskarte, Lagepläne (Synopse des Wirtschaftsministeriums) -- „Aktueller Auszug", Umkreis 50 m; Lageplan von einer Vermessungsstelle angefertigt oder beglaubigt; keine Monatsfrist in der Verordnung
  6. Bayerische Vermessungsverwaltung: Gebühren- und Preisliste (GebPL), Stand 01.07.2026 -- Nr. 6.1 Flurkarte 25 € bis DIN A3, 20 € bei digitalem Abruf; Nr. 6.5 Katasterauszug zur Bauvorlage 48 €; Nr. 9.4 Beglaubigung 15 € je Dokument; Mehrfertigungen 30 %
  7. Kreis Warendorf: Auszug aus der Liegenschaftskarte — Gebühren nach VermWertKostO NRW -- 30 € bis DIN A3, 60 € darüber, Mehrausfertigung 10 €, Beglaubigung des Papierauszugs ohne Aufschlag, keine beglaubigte PDF-Abgabe
  8. Land Berlin: Liegenschaftskataster — Auskunft/Auszug beantragen (Service-Portal) -- 16 € je Blatt, 2 € je Beglaubigung, Mehrausfertigungen 50 % der Ausgangsgebühr (VermGebO Berlin)

Stand: 14. Oktober 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Redaktion katasteramt-portal.de

ImmoWert Experts GmbH, Pirna

Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.

Jeder Artikel stützt sich auf die Vermessungsgesetze, Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der Vermessungsverwaltungen der Länder; die Quellen sind am Ende verlinkt. Gebühren und Fristen prüfen wir bei jeder Überarbeitung gegen die aktuelle Fassung.

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026. Verantwortlich ist die ImmoWert Experts GmbH, Angaben im Impressum. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.

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