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Welches Katasteramt ist zuständig? So ist das Kataster in den 16 Bundesländern organisiert

Katasteramt, Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement oder Landesamt: In jedem Bundesland heißt die Stelle anders und ist anders organisiert. Hier steht, wer wo das Kataster führt und wie Sie das richtige Amt in drei Schritten finden.

Zuständigkeit 16 Min. Lesezeit Redaktion katasteramt-portal.de

Inhalt
  1. Kurzantwort
  2. Belegenheit statt Wohnort
  3. Warum jedes Land anders ist
  4. Die 16 Länder im Überblick
  5. Kataster, Grundbuch, Bauamt
  6. In 3 Schritten zum Amt
  7. Beim falschen Amt
  8. ÖbVI und Online-Auszüge
  9. Gebühren je Land
  10. Sonderfälle
  11. Häufige Fragen
  12. Quellen

Die kurze Antwort

Kurz gesagt

Zuständig ist die Katasterbehörde, in deren Bezirk das Flurstück liegt — nie die am Wohnort des Eigentümers. Wer diese Behörde ist, regelt jedes Land selbst: In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg führen die Kreise und kreisfreien Städte das Kataster, in Berlin die Bezirke. In den übrigen zehn Ländern sind es staatliche Ämter eines Landesamts, in Bayern zum Beispiel die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Auszüge gibt es in den meisten Ländern zusätzlich online und bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren — außer in Bayern, wo es keine ÖbVI gibt.

Die Suche nach dem Amt scheitert selten an der Zuständigkeit selbst, sondern an den Namen. „Katasteramt" steht in keinem bayerischen Telefonbuch, in Hessen heißt die Stelle „Amt für Bodenmanagement", in Niedersachsen „Regionaldirektion". Die Tabelle weiter unten übersetzt alle 16 Bezeichnungen und verlinkt für jedes Land das Verzeichnis der zuständigen Ämter.

Die Grundregel: Belegenheit statt Wohnort

Das Liegenschaftskataster ist nach Fläche organisiert, nicht nach Personen. Jedes Flurstück liegt in genau einer Gemarkung, jede Gemarkung gehört zu genau einem Katasterbezirk. Die Behörde dieses Bezirks führt den Nachweis, erteilt Auszüge und übernimmt Vermessungsergebnisse in das Kataster. Wo der Eigentümer wohnt, wo er gemeldet ist oder wo der Notar sitzt, ist für die Zuständigkeit ohne Bedeutung. Dasselbe Prinzip gilt beim Grundbuchamt: Auch dort ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Zwei Folgen davon werden häufig übersehen. Erstens: Wer mehrere Grundstücke in verschiedenen Kreisen besitzt, hat es mit mehreren Katasterbehörden zu tun — eine Sammelauskunft über alle Flurstücke einer Person gibt es nur innerhalb eines Bezirks oder in Ländern mit landesweiter Datenbank. Zweitens: Ein Grundstück im Rechtssinn kann aus Flurstücken bestehen, die in unterschiedlichen Gemarkungen liegen. Läuft die Kreisgrenze durch den Hof, sind zwei Ämter zuständig, und der Notar braucht zwei Auszüge.

Rechtlicher Hinweis

Die Zuständigkeit steht in den Vermessungs- und Katastergesetzen der Länder, nicht im Bundesrecht. Brandenburg zum Beispiel bestimmt in § 27 BbgVermG die Landkreise und kreisfreien Städte zu Katasterbehörden; Nordrhein-Westfalen regelt dasselbe im VermKatG NRW, Bayern weist die Aufgabe im BayVermKatG den staatlichen Ämtern zu. Der Bund hat für das Kataster keine Gesetzgebungskompetenz, nur die Grundbuchordnung verweist auf das Kataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.

Warum das Kataster in jedem Land anders organisiert ist

Das Vermessungswesen war schon vor der Bundesrepublik Sache der Einzelstaaten, und die heutigen Strukturen sind ihre Erben. Den Anfang machte Napoleon: 1808 ordnete er für die linksrheinischen Gebiete eine Parzellarvermessung an, um die Grundsteuer gerecht zu verteilen. Preußen übernahm das Modell 1819 und ließ seine westlichen Provinzen zwischen 1822 und 1835 flächendeckend aufnehmen — das rheinisch-westfälische Urkataster. In den Ostprovinzen setzte sich die Vermessung erst mit dem Grundsteuergesetz vom 21. Mai 1861 durch. Bayern begann 1808 mit einer eigenen staatlichen Landesvermessung für sein Steuerkataster.

Aus dieser Zeit stammt der Grundunterschied, der bis heute sichtbar ist: In Preußen war das Kataster nach Kreisen gegliedert, in Bayern und den süddeutschen Staaten zentral staatlich. Nach 1945 gingen die preußischen Nachfolgeländer verschiedene Wege. Nordrhein-Westfalen übertrug die Katasterämter auf die Kreise und kreisfreien Städte, wo sie bis heute sind. Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz behielten staatliche Katasterämter und fassten sie später zu größeren Einheiten zusammen. Die ostdeutschen Länder entschieden nach 1990 neu: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gaben das Kataster an die Kreise, Sachsen-Anhalt und Thüringen an ein Landesamt.

Mit der Grundbuchordnung von 1900 wurde das Kataster zum amtlichen Verzeichnis, nach dem die Grundstücke im Grundbuch benannt werden (§ 2 Abs. 2 GBO). Seither müssen beide Register zusammenpassen — die Organisation der Katasterbehörden blieb trotzdem Ländersache. Das erklärt, warum ein Verfahren in Bayern beim Staat, dasselbe Verfahren in Westfalen beim Kreis und in Berlin beim Bezirksamt läuft.

Die 16 Länder im Überblick

Drei Grundmodelle kommen vor. Kommunal: Kreise und kreisfreie Städte (oder Bezirke) führen das Kataster unter Fachaufsicht einer Landesstelle. Staatlich dezentral: Ein Landesamt betreibt regionale Ämter mit eigenem Bezirk. Staatlich zentral: Ein Landesamt führt das Kataster in einer Datenbank und hält Standorte für den Publikumsverkehr vor. Die Spalte „Auszüge auch" nennt Wege neben dem Gang zum zuständigen Amt.

Land Katasterbehörde Träger Ämter / Standorte Vermessung durch Auszüge auch
Baden-Württemberg Untere Vermessungsbehörde (Vermessungsamt) beim Landratsamt oder Stadtkreis; Fachaufsicht LGL Kreis / Stadt 44 untere Vermessungsbehörden, dazu 13 städtische Vermessungsämter Behörde und ÖbVI ÖbVI, LGL-Shop online
Bayern Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) unter dem LDBV Land 51 Ämter, 22 Außenstellen nur Behörde, keine ÖbVI GeodatenOnline, BayernPortal
Berlin Vermessungsamt des Bezirksamts; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für gesamtstädtische Aufgaben Bezirk / Land 12 bezirkliche Vermessungsämter Behörde und ÖbVI Geobasisdaten Online
Brandenburg Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Landesbetrieb LGB Kreis / Stadt 18 Katasterbehörden (14 Landkreise, 4 kreisfreie Städte) Behörde und ÖbVI ÖbVI, DAKAPO online
Bremen Landesamt GeoInformation Bremen; Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven Land / Stadt 2 Behörde und ÖbVI Liegenschaftskataster online (Direktvertrieb)
Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Land 1 Behörde und ÖbVI Ansicht im Geoportal Hamburg
Hessen Amt für Bodenmanagement (AfB) unter dem HLBG Land 7 Ämter, 5 Außenstellen Behörde und ÖbVI ÖbVI, gds.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Aufsicht LAiV Kreis / Stadt 7 Ämter (Schwerin gemeinsam mit Ludwigslust-Parchim) Behörde und ÖbVI Katasteramt des Kreises
Niedersachsen Katasteramt der Regionaldirektion des LGLN Land 9 Regionaldirektionen, rund 40 Katasterämter (Zahl sinkt durch Zusammenlegungen) Behörde und ÖbVI ÖbVI, NAVO online
Nordrhein-Westfalen Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt; Geobasis NRW bei der Bezirksregierung Köln Kreis / Stadt 53 Katasterbehörden (31 Kreise, 22 kreisfreie Städte) Behörde und ÖbVI Katasteramt des Kreises, Übersicht in TIM-online
Rheinland-Pfalz Vermessungs- und Katasteramt (VermKA) unter dem LVermGeo Land 6 Ämter Behörde und ÖbVI ÖbVI, GeoShop
Saarland Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) Land 1 Landesamt Behörde und ÖbVI Ansicht im Geoportal Saarland
Sachsen Untere Vermessungsbehörde (Vermessungsamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; GeoSN Kreis / Stadt 13 (10 Landkreise, 3 kreisfreie Städte) Behörde und ÖbVI ÖbVI
Sachsen-Anhalt Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) Land 4 Standorte: Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Stendal Behörde und ÖbVermIng ÖbVermIng, Onlinedienst
Schleswig-Holstein Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo SH) Land 5 Standorte: Kiel, Lübeck, Flensburg, Husum, Elmshorn Behörde und ÖbVI jeder Standort des Landesamts
Thüringen Katasterbereich (Zweigstelle) des TLBG Land 8 Zweigstellen, thüringenweit zuständig Behörde und ÖbVI kommunale Stellen (ONLIKA), jede Zweigstelle

Die Zahlen beschreiben den Stand der Behördenseiten im September 2026. Niedersachsen legt seit 2025 Katasterämter zusammen; Baden-Württemberg zählt neben den Kreisbehörden 13 Große Kreisstädte mit eigenem Vermessungsamt, die Katasteraufgaben für ihr Stadtgebiet übernommen haben. In Bremen ist die Seestadt Bremerhaven mit einem eigenen Vermessungs- und Katasteramt zuständig, das Landesamt nur für die Stadt Bremen.

Katasteramt, Vermessungsamt, Grundbuchamt, Bauamt, Gutachterausschuss

Rund um ein Grundstück arbeiten fünf Stellen, die im Alltag durcheinandergehen. Wer beim falschen Amt anruft, verliert Zeit — und bekommt manchmal eine Auskunft, die nicht das ist, was er braucht.

Sie brauchen Zuständige Stelle Rechtsgrundlage
Flurkarte, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Flurstücksnummer, amtliche Fläche Katasterbehörde (Name je Land, siehe Tabelle oben) Vermessungs- und Katastergesetz des Landes
Grenzfeststellung, Teilung, Gebäudeeinmessung, Lageplan zum Bauantrag Katasterbehörde oder ÖbVI; in Bayern nur das ADBV Vermessungsgesetz des Landes, ÖbVI-Gesetz des Landes
Eigentümer, Grundschulden, Wegerechte, Grundbuchauszug Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt § 1 GBO
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Baulastenverzeichnis, Bauakte Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Kreises (Bauamt) Landesbauordnung, BauGB
Bodenrichtwert, Kaufpreissammlung, Verkehrswertgutachten Gutachterausschuss für Grundstückswerte; Geschäftsstelle meist beim Kreis, in einigen Ländern bei der Katasterbehörde §§ 192 ff. BauGB
Ingenieurvermessung für Straßen und Leitungen, Stadtgrundkarte Städtisches Vermessungsamt (kein Kataster, außer in Baden-Württemberg und den Stadtstaaten) Gemeindeordnung

Der Begriff „Vermessungsamt" ist der Stolperstein. In Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen ist das Vermessungsamt tatsächlich die Katasterbehörde. In Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen dagegen betreibt manche Stadt ein Vermessungsamt für ihre eigenen Bauvorhaben, während das Kataster beim Kreis oder beim Landesamt liegt. Wer einen Katasterauszug braucht, fragt deshalb am sichersten nach der „Katasterbehörde" — so heißt die Stelle in allen Landesgesetzen.

In 3 Schritten zum zuständigen Amt

  1. Lage klären. Sie brauchen den Ort des Flurstücks, nicht Ihre Anschrift. Bei bebauten Grundstücken genügt die Adresse. Bei Äckern, Wald oder Gartenland ohne Hausnummer hilft der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid: Dort stehen Gemarkung und Flurstücksnummer.
  2. Bezirk bestimmen. In den kommunalen Ländern ist der Bezirk der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu der die Gemeinde gehört; in Berlin der Bezirk. In den staatlichen Ländern ordnet das Landesamt jede Gemeinde einem Amt zu — die Zuordnung steht auf der Seite des Landesamts oder in unserem Verzeichnis. Das Geoportal des Landes zeigt zusätzlich die Gemarkung, wenn Sie das Flurstück anklicken.
  3. Amt nachschlagen. Das Verzeichnis der Katasterämter führt zu jedem Ort in Deutschland die zuständige Katasterbehörde mit Anschrift, Telefon, Website und Öffnungszeiten. Die Länderseiten in der Tabelle oben listen alle Ämter eines Landes.

Vorarbeit

Flurstücksnummer und Flurnummer herausfinden: 6 Wege zu Gemarkung, Flur und Flurstück

Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Geoportal oder Katasteramt: Wo Flurstücksnummer und Flurnummer stehen, wie Sie sie aus der Adresse ermitteln und was Zähler und Nenner bedeuten.

Zuständiges Amt ermitteln lassen und Flurkarte beantragen

Für den amtlichen Auszug ordnet der Antragsservice Ihr Flurstück der richtigen Katasterbehörde zu und stellt den Antrag dort — in allen 16 Ländern. Standard ist eine nicht amtliche Flurkarte.

Privater Antragsservice, kein Amt. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

Was Sie beim falschen Amt erwartet

Landen Sie bei einer Katasterbehörde, die für Ihr Flurstück nicht zuständig ist, hängt der Ausgang vom Organisationsmodell des Landes ab.

Kommunale Länder: Das Katasteramt des Kreises Borken hat keinen Zugriff auf die Daten des Kreises Coesfeld. Es kann Ihnen den richtigen Ansprechpartner nennen, den Antrag aber nicht bearbeiten und in der Regel auch nicht weiterleiten. Sie stellen ihn neu. Eine Gebühr fällt für den Fehlversuch normalerweise nicht an, solange kein Auszug erstellt wurde.

Staatliche Länder mit landesweiter Datenbank: Hier ist der Fehlgriff oft folgenlos. Thüringen erklärt seine acht Zweigstellen ausdrücklich für thüringenweit zuständig; Sachsen-Anhalt erteilt an allen vier Standorten Auszüge für das ganze Land. Auch in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bayern liegt das Kataster in einer Landesdatenbank, sodass die Ämter Auszüge für fremde Bezirke technisch ausgeben können — ob sie es tun oder an das örtlich zuständige Amt verweisen, ist Praxis des jeweiligen Landes, nicht Anspruch des Antragstellers.

Achtung

Teurer wird ein Fehler an anderer Stelle: bei der Flurstücksangabe. Wer die Gemarkung nicht nennt und nur „Flurstück 47" bestellt, bekommt beim falschen Amt womöglich das Flurstück 47 einer anderen Gemarkung — der Auszug ist dann bezahlt und nutzlos. Adresse und Gemarkung gehören in jeden Antrag.

ÖbVI und Online-Dienste als Alternative zum Amt

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

In 15 Ländern nehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) hoheitliche Aufgaben wahr: Sie stellen Grenzen fest, teilen Grundstücke, messen Gebäude ein und liefern die Ergebnisse an die Katasterbehörde, die sie übernimmt. Für die Vermessung haben Eigentümer dort die Wahl zwischen Amt und ÖbVI — in vielen Ländern vermisst das Amt selbst kaum noch. Die Ausnahme ist Bayern: Dort gibt es keine ÖbVI, Liegenschaftsvermessungen führen allein die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aus.

Auch Auszüge dürfen ÖbVI in einer Reihe von Ländern erteilen, etwa in Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie greifen dafür auf das amtliche Kataster zu; der Auszug ist ein amtliches Dokument. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung des Landes und kann über der des Amts liegen, weil der ÖbVI seine Leistung gesondert abrechnet. In Bayern und dort, wo das Landesrecht die Auszugserteilung dem Amt vorbehält, führt kein Weg am Amt oder seinem Online-Shop vorbei.

Online-Auszüge je Land

Die meisten Länder verkaufen amtliche Auszüge inzwischen über einen eigenen Online-Dienst, der die Frage nach dem zuständigen Amt überflüssig macht: Bayern über GeodatenOnline und das BayernPortal, Niedersachsen über Katasterkarten-online, Hessen über gds.hessen.de, Rheinland-Pfalz über den GeoShop, Baden-Württemberg über service-bw, Brandenburg über DAKAPO, Sachsen-Anhalt über den Onlinedienst des Landesamts, das Saarland über den Onlineshop des Landesamts. Hessen und Thüringen (InfoLika) geben den einfachen Auszug online sogar kostenfrei ab; Bremen verkauft ihn online für 20 € statt 50 € am Schalter und stellt die Katasterdaten ohne Eigentümer seit Juni 2024 zusätzlich als Open Data bereit. In Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern hat jede Katasterbehörde ihr eigenes Online-Angebot, in Berlin bieten nur einzelne Bezirke einen Online-Antrag an.

Die kostenlosen Kartenviewer der Länder — BayernAtlas, TIM-online, Sachsenatlas und die anderen — zeigen Flurstücke und Nummern, ersetzen aber keinen amtlichen Auszug. Für Notar, Bank oder Bauamt brauchen Sie das Dokument mit Ausstellungsvermerk der Katasterbehörde.

Alle 16 Geoportale

Liegenschaftskarte kostenlos online ansehen: Die Geoportale der 16 Bundesländer

Flurstücke, Grenzen und Gebäude lassen sich in den Geoportalen der Länder kostenlos ansehen. Wo Sie was finden, was die kostenlose Ansicht kann und wo der amtliche Auszug weiter nötig ist.

Warum derselbe Auszug in jedem Land anders kostet

Die Gebühren stehen in den Kostenordnungen der Länder für das amtliche Vermessungswesen, und die weichen spürbar voneinander ab. Am Amt kostet ein einfacher Auszug aus der Liegenschaftskarte bis DIN A3 je nach Land zwischen 15 und 50 Euro, meist 20 bis 30 Euro; Hessen und Thüringen geben ihn online kostenfrei ab. Die Tabelle nennt die Beträge je Land mit der Fundstelle in der Gebührenordnung.

Bundesland Einfacher Auszug Beglaubigt Grundlage
Baden-Württemberg 20 € bis DIN A3, 40 € darüber Zuschlag in Höhe der Auszugsgebühr, mind. 15 € GebVO MLW Nr. 19.4.3.3
Bayern 25 € bis DIN A3, digital 20 € +15 € je Dokument GebOVerm Nr. 6.1
Berlin 16 € je Blatt +2 € je Beglaubigung VermGebO Tarifstelle 2001
Brandenburg 22 € bis DIN A3 zzgl. USt (26,18 €) siehe Gebührenordnung VermGebO Tarifstelle 2.1.1
Bremen 20 € online, 50 € auf Antrag beim Amt siehe Gebührenordnung VermWertKostV Tz. 232
Hamburg 39 € inkl. USt siehe Gebührenordnung GebOVerm Nr. 3.1
Hessen online kostenfrei; beim Amt nach Zeitaufwand, mind. 20 € siehe Gebührenordnung VwKostO-MWVW Nr. 812, § 24 HVGG
Mecklenburg-Vorpommern 15 € (A4), 20 € (A3) je Blatt +7 € je Seite VermKostVO M-V 2.1.1.7
Niedersachsen 20 € bis DIN A3 zzgl. USt; online 80 % +12 € KOVerm Nr. 2.1.2
Nordrhein-Westfalen 30 € bis DIN A3; online 15 € ohne Aufschlag (im Preis am Amt enthalten) VermWertKostT 3.1.1 / 3.2.1
Rheinland-Pfalz 28 € bis DIN A3 +3 bis 19 € je Vermerk Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1
Saarland 29,50 € (A4), 37,90 € (A3) +6,40 € GebVerzVerm Nr. 2.1.6.1
Sachsen 20 € je Blatt bis DIN A3 zzgl. USt siehe Gebührenordnung SächsVermKoVO 10.1.1
Sachsen-Anhalt 20 € siehe Gebührenordnung VermKostVO LSA
Schleswig-Holstein 23 € zzgl. USt (27,37 €) +4 € je Seite VermGebVO Tarifstelle 2.1
Thüringen online über InfoLika kostenfrei; beim Amt 20 € bis DIN A3 zzgl. USt +7,50 € zzgl. USt ThürVwKostOVerm Nr. 2

Amtliche Gebühren der Katasterbehörden, Stand 1. Oktober 2026, aus den verlinkten Gebührenordnungen und Preisseiten der Länder. Versand, weitere Flurstücke und größere Formate können die Gebühr erhöhen; maßgeblich ist die Abrechnung des zuständigen Amts.

Drei Dinge treiben den Preis: das Format (größer als DIN A3 oder mit Luftbild kostet extra), der Weg (online ist der Auszug in mehreren Ländern günstiger als am Schalter) und die Beglaubigung, die je nach Land nichts kostet — so in Nordrhein-Westfalen am Schalter — oder einen Zuschlag zwischen 2 und 19 € auslöst; in Baden-Württemberg verdoppelt sie die Gebühr. Die Karte wird meist je Blatt oder je Auszug berechnet, sodass benachbarte Flurstücke auf einem Blatt nicht doppelt kosten. Den Auszug aus dem Liegenschaftsbuch rechnen viele Länder dagegen je Flurstück ab.

Beispiel: Ein Notar verlangt für einen Kaufvertrag in Nordrhein-Westfalen einen beglaubigten Auszug der Liegenschaftskarte für ein Hausgrundstück aus zwei benachbarten Flurstücken. Passen beide auf ein Blatt bis DIN A3, kostet der Auszug am Katasteramt nach dem Kostentarif 30 €, die Beglaubigung inklusive. In Bayern wären es für denselben Auszug 25 € plus 15 € Beglaubigung, also 40 €.

Vertiefung

Beglaubigte oder einfache Flurkarte: Wer welche Fassung verlangt

Notar, Bank, Bauamt, Gericht oder Förderstelle: Wann der einfache Auszug reicht und wann die beglaubigte Liegenschaftskarte verlangt wird, was der Unterschied kostet und wie lange ein Auszug gilt.

Zuständigkeit in Sonderfällen

Flurbereinigung

Läuft für ein Gebiet ein Flurbereinigungsverfahren, führt die Flurbereinigungsbehörde das Verfahren; welche Behörde das ist, bestimmt jedes Land nach § 2 FlurbG. In Hessen und Thüringen sitzen Kataster und Flurbereinigung im selben Landesamt, in Baden-Württemberg bei den unteren Flurneuordnungsbehörden der Landratsämter, in Bayern bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung. Für Auszüge bleibt während des Verfahrens die Katasterbehörde zuständig — sie zeigt aber den alten Bestand, bis der Flurbereinigungsplan ausgeführt und das Kataster berichtigt ist. Wer in einem laufenden Verfahren kauft, braucht beides: den Katasterauszug und den Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.

Bundeswasserstraßen, öffentliche Wege, Bahnflächen

Auch Flüsse, Straßen und Gleise sind im Kataster als Flurstücke erfasst, zuständig ist die Katasterbehörde des Bezirks wie für jedes andere Flurstück. Der Unterschied liegt im Grundbuch: Nach § 3 Abs. 2 GBO erhalten Grundstücke des Bundes, der Länder und Gemeinden, Wasserläufe, öffentliche Wege und die einem Bahnunternehmen gewidmeten Grundstücke ein Grundbuchblatt nur auf Antrag. Für solche Flächen gibt es deshalb oft eine Flurkarte, aber keinen Grundbuchauszug. Wer die Eigentumsverhältnisse an einem Uferstreifen oder einer stillgelegten Bahntrasse klären will, findet den Eigentümer über das Liegenschaftsbuch der Katasterbehörde — dort ist er eingetragen, auch ohne Grundbuchblatt.

Grundstücke an Landesgrenzen

Landesgrenzen sind zugleich Katastergrenzen. Ein Hof, dessen Flurstücke teils in Hessen, teils in Bayern liegen, hat ein Amt für Bodenmanagement und ein Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Ansprechpartner, zwei Gebührenordnungen und zwei Datenformate. Die Länder tauschen ihre Daten über den gemeinsamen ALKIS-Standard aus, eine gemeinsame Auskunft gibt es trotzdem nicht. Wer den Antrag über den Antragsservice stellt, bekommt beide Auszüge aus einer Hand, das Amt bleibt aber in jedem Land das örtlich zuständige.

Häufige Fragen

Ist das Katasteramt an meinem Wohnort für mein Grundstück zuständig?

Nein. Zuständig ist immer die Katasterbehörde, in deren Bezirk das Flurstück liegt. Wer in Hamburg wohnt und ein Grundstück im Kreis Steinfurt geerbt hat, wendet sich an das Katasteramt des Kreises Steinfurt, nicht an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Hamburg. Der Wohnort des Eigentümers spielt für das Kataster keine Rolle.

Katasteramt oder Vermessungsamt: Was ist der Unterschied?

Oft keiner. Die Behörde, die das Liegenschaftskataster führt, heißt je nach Land Katasteramt, Vermessungsamt, Kataster- und Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement oder Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ein Unterschied besteht dort, wo eine Stadt ein eigenes Vermessungsamt für ihre Bauprojekte betreibt, das Kataster aber beim Kreis liegt. Wer einen Katasterauszug braucht, fragt nach der „Katasterbehörde" — dieser Begriff ist in allen Landesgesetzen eindeutig.

Bekomme ich den Auszug bei jedem Katasteramt meines Bundeslandes?

Das hängt vom Land ab. In Ländern mit einer Landesbehörde, etwa Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein, liegt das Kataster in einer landesweiten Datenbank, und jeder Standort kann Auszüge für jedes Flurstück im Land erteilen; Thüringen sagt das ausdrücklich. In Ländern mit kommunalen Katasterämtern, etwa Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Sachsen, führt jeder Kreis nur sein eigenes Gebiet. Der Weg über den Online-Shop des Landes umgeht die Frage in den meisten Ländern.

Was ist ein Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung?

So heißen seit 2014 die bayerischen Katasterbehörden. Die 51 Ämter mit 22 Außenstellen sind staatliche Ämter unter dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München. Sie führen das Liegenschaftskataster, vermessen Grundstücke und erteilen Auszüge. Der Zusatz „Digitalisierung, Breitband" stammt von der Aufgabe, den Breitbandausbau der Gemeinden zu begleiten; für Flurkarte und Vermessung sind sie das, was andernorts Katasteramt heißt.

Mein Grundstück liegt in zwei Kreisen. Wer ist zuständig?

Ein Flurstück liegt immer vollständig in einer Gemarkung und damit in einem Katasterbezirk. Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aber aus mehreren Flurstücken bestehen, die in verschiedenen Gemarkungen und sogar verschiedenen Kreisen liegen. Dann sind zwei Katasterbehörden zuständig, und Sie brauchen zwei Auszüge. Bei Landesbehörden mit landesweiter Datenbank entfällt das Problem innerhalb des Landes.

Kann ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur den Auszug ausstellen?

In vielen Ländern ja, etwa in Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dort dürfen ÖbVI amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erteilen und berechnen dafür ihre eigenen Gebühren nach Landesrecht. In Bayern gibt es keine ÖbVI, dort erteilt allein das Amt Auszüge. Für die Liegenschaftsvermessung — Grenzfeststellung, Teilung, Gebäudeeinmessung — sind ÖbVI in allen Ländern außer Bayern zugelassen.

Ist das Katasteramt auch für das Grundbuch zuständig?

Nein. Das Grundbuch führen die Amtsgerichte als Grundbuchämter (§ 1 GBO), das Liegenschaftskataster führen die Katasterbehörden der Länder. Beide arbeiten zusammen: Das Kataster liefert die Bezeichnung der Grundstücke, das Grundbuch die Eigentums- und Belastungslage. Einen Grundbuchauszug bekommen Sie nur beim Amtsgericht, einen Katasterauszug nur bei der Katasterbehörde oder deren Online-Diensten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern (LDBV) -- 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit 22 Außenstellen; Bayerisches Vermessungs- und Katastergesetz (BayVermKatG)
  2. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) -- Untere Vermessungsbehörden bei Landratsämtern und Stadtkreisen, ÖbVI-Verzeichnis, LGL-Shop; Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG)
  3. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin — Liegenschaftskataster -- Zwölf bezirkliche Vermessungsämter, Geobasisdaten Online; Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln)
  4. Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) -- Katasterbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 27 BbgVermG), ÖbVI nach § 26 Abs. 3 BbgVermG
  5. Landesamt GeoInformation Bremen -- Auszüge online im Direktvertrieb, Katasterdaten ohne Eigentümer seit Juni 2024 als Open Data; Bremisches Vermessungs- und Katastergesetz
  6. Geoportal Hamburg — Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) -- Hamburgisches Vermessungsgesetz (HmbVermG)
  7. Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) -- Sieben Ämter für Bodenmanagement mit fünf Außenstellen, Auszüge auch bei ÖbVI und über gds.hessen.de; HVGG und HÖbVIngG
  8. Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern — Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen -- Sieben untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte; Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)
  9. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -- Neun Regionaldirektionen mit Katasterämtern, Online-Antrag über NAVO; Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)
  10. Geobasis NRW (Bezirksregierung Köln) — Liegenschaftskataster -- Kreise und kreisfreie Städte als Katasterbehörden, Übersichtskarte in TIM-online; Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
  11. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) -- Sechs Vermessungs- und Katasterämter, GeoShop; Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)
  12. Geoportal Saarland — Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) -- Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG)
  13. Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) -- 13 untere Vermessungsbehörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten; Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)
  14. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) -- Standorte Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Stendal; Auszüge auch bei ÖbVermIng; Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
  15. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) -- Liegenschaftskataster an den Standorten Kiel, Lübeck, Flensburg, Husum und Elmshorn; Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG SH)
  16. Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) — Liegenschaftskataster, Kontakt -- Acht thüringenweit zuständige Zweigstellen, Auszüge auch bei kommunalen Stellen; Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)
  17. § 3 Grundbuchordnung (GBO) — buchungsfreie Grundstücke -- Wasserläufe, öffentliche Wege und Bahngrundstücke erhalten ein Grundbuchblatt nur auf Antrag
  18. § 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) — Flurbereinigungsbehörden der Länder

Stand: 3. November 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Redaktion katasteramt-portal.de

ImmoWert Experts GmbH, Pirna

Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.

Jeder Artikel stützt sich auf die Vermessungsgesetze, Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der Vermessungsverwaltungen der Länder; die Quellen sind am Ende verlinkt. Gebühren und Fristen prüfen wir bei jeder Überarbeitung gegen die aktuelle Fassung.

Veröffentlicht am 3. November 2026. Verantwortlich ist die ImmoWert Experts GmbH, Angaben im Impressum. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.

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Flurkarte beantragen, ohne das Amt zu suchen

Adresse oder Flurstück angeben, den Rest übernimmt der Antragsservice: Sie erhalten eine nicht amtliche Flurkarte oder, auf Wunsch, den amtlichen Auszug — dafür ermitteln wir die zuständige Katasterbehörde und stellen dort den Antrag.

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