Die kurze Antwort
Kurz gesagt
Die durchgezogene schwarze Linie ist die Flurstücksgrenze, die kursive Zahl darin die Flurstücksnummer. Ein kleiner Kreis auf der Grenze ist ein abgemarkter Grenzpunkt, ein Knick ohne Kreis ein Grenzpunkt ohne Grenzzeichen. Graue und rote Flächen mit Hausnummer sind eingemessene Gebäude, blasse Farbflächen die tatsächliche Nutzung. Zäune, Hecken und Mauern stehen in den meisten Ländern nicht in der Karte — und zum Abmessen ist sie nicht gedacht.
Die Zeichen sind bundesweit weitgehend gleich, weil alle 16 Länder ihre Karte nach dem ALKIS-Signaturenkatalog der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV) aufbauen. Bayern nennt das Produkt „Flurkarte", Nordrhein-Westfalen „Flurkarte NRW", die meisten anderen „Liegenschaftskarte". Jedes Land veröffentlicht eine eigene Legende; die Links stehen unten bei den Quellen.
Die Karte in fünf Ebenen: Was drauf ist und was nicht
Ein Auszug zeigt Flurstücke mit Grenzen, Grenzpunkten und Nummern, Gebäude, die tatsächliche Nutzung, Gebietsgrenzen und den Kartenrahmen mit Maßstab, Koordinaten und Datum. Nicht enthalten sind Eigentümer, Rechte wie Wegerechte oder Baulasten, Höhen und in den meisten Ländern die Topographie. Dafür braucht es Grundbuch, Baulastenverzeichnis oder eine Vermessung.
| Zeichen | Bedeutung | Worauf achten |
|---|---|---|
| Durchgezogene schwarze Linie | Flurstücksgrenze | Auf beiden Seiten steht eine eigene Nummer |
| Kursive Zahl, z. B. 32/85 | Flurstücksnummer (Zähler/Nenner) | Kein Bruch; ohne Gemarkung nicht eindeutig |
| Kleiner Kreis auf der Grenze | Abgemarkter Grenzpunkt | Art des Grenzzeichens steht nicht in der Karte |
| Knick ohne Zeichen / kleiner Punkt | Ohne Abmarkung / je nach Land unbekannt | Legende des Landes prüfen |
| Kurz / lang gestrichelt | Nicht festgestellte / strittige Grenze | Vor Kauf oder Bau klären |
| Haken über einer Linie, Pfeil zur Nummer | Zusammengehörende Flurstücksteile, Zuordnungspfeil | Ein Flurstück aus zwei Flächen; Nummer außerhalb |
| Dunkelgrau / hellgrau / rot | Wohngebäude / Wirtschaft, Gewerbe, Garage / öffentliche Zwecke | Hausnummer im Gebäude; gestrichelt = nicht voll eingemessen |
| Blasse Farbflächen | Tatsächliche Nutzung | Sagt nichts über Baurecht |
| Magenta Strich-Punkt-Linien | Grenzen von Flur, Gemarkung, Gemeinde, Kreis, Land | Gröberes Muster, höhere Ebene |
| Zahlen am Kartenrand | UTM-Koordinaten (ETRS89), Zone 32 oder 33 | Gitter ersetzt den Nordpfeil |
Flurstücksgrenze und Flurstücksnummer
Die Flurstücksgrenze ist die kräftigste durchgezogene Linie und verläuft geradlinig von Grenzpunkt zu Grenzpunkt; der Berliner Signaturenkatalog zeichnet sie 0,35 mm breit, einen Zaun nur 0,18 mm. Die wichtigste Leseregel: Jede von Flurstücksgrenzen umschlossene Fläche trägt genau eine Nummer. Eine Linie, die eine Fläche teilt, ohne dass beide Seiten eine eigene Nummer haben, ist Nutzungsgrenze, Gebäudekante oder Gebietsgrenze — keine Flurstücksgrenze.
Zähler, Nenner, Bruchstrich
Die Nummer steht kursiv in der Fläche: „3285" oder „32/85". Der Zähler ist die Stammnummer, der Nenner zeigt eine frühere Teilung. Hessen führt beide Schreibweisen, übereinander mit Bruchstrich und mit Schrägstrich — dasselbe Flurstück, kein Anteil. Eindeutig wird die Nummer erst mit Gemarkung und, wo es sie gibt, Flur aus dem Kartenkopf.
Zuordnungspfeil und Zugehörigkeitshaken
Bei Wegen und Gräben passt die Nummer nicht in die Fläche; sie steht daneben, ein Zuordnungspfeil zeigt hinein. Der Zugehörigkeitshaken (in Schleswig-Holstein „Überhaken") löst den umgekehrten Fall: Ein Flurstück besteht aus zwei Flächen, etwa weil ein Weg hindurchführt. Der kleine Haken über der trennenden Linie sagt, dass beide Teile zusammengehören.
Gestrichelt, lang gestrichelt, grau
Kurz gestrichelt ist in Bayern und Sachsen eine „nicht festgestellte", in Hessen eine „nicht feststellbare" Flurstücksgrenze, deren Verlauf im Kataster nicht abschließend ermittelt ist. Lange Striche mit Lücken zeigen eine strittige Grenze. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen erscheinen ganze Flurstücke grau: „abweichender Rechtszustand" nach einem Bodenordnungsverfahren, maßgebend ist dann das Verzeichnis der ausführenden Stelle. Der Zusatz „RBV" bedeutet in NRW ein laufendes Rechtsbehelfsverfahren.
Grenzpunkte: Kreis, Punkt oder gar nichts
Jede Richtungsänderung der Grenze und jede Abzweigung ist ein Grenzpunkt. Die Karte verschlüsselt dort nur eine Information: Ist der Punkt im Gelände gekennzeichnet?
- Kleiner Kreis: abgemarkter Grenzpunkt. Als Grenzzeichen nennt das bayerische Landesamt Grenzsteine aus Granit, Kunststoffmarken, Eisenrohre, Metallbolzen, Meißelzeichen, Grenznägel und Grenzpfähle.
- Knick ohne Zeichen: Grenzpunkt ohne Abmarkung (AdV-Legende, Bayern, NRW), durch Koordinaten festgelegt, im Gelände nicht markiert.
- Kleiner Punkt: in Sachsen und Schleswig-Holstein „Grenzpunkt ohne Abmarkung", in Bayern und der AdV-Legende „Abmarkung nach Quellenlage nicht zu spezifizieren", in NRW „Art der Abmarkung nicht bekannt".
- Kreis mit Punkt: Abmarkung zeitweilig ausgesetzt (Bayern, Sachsen), typisch während einer Baustelle.
Die Art des Grenzzeichens verrät die Karte nicht. Sie steht im Vermessungsriss des Katasteramts mit eigenen Zeichen — Quadrat für den Grenzstein, Kreuz für das Meißelzeichen — und Kürzeln wie „Gr" (Granit), „R" (Rohr) oder „B" (Bolzen), so die Zeichenvorschrift für Vermessungsrisse in Brandenburg. Wer es genau wissen will, bestellt beim Katasteramt einen Auszug aus dem Riss.
Zaun, Hecke und Mauer sind nicht die Grenze
Die Grenze verläuft von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Zäune und Hecken stehen oft einige Dezimeter daneben; in der Karte fehlen sie in den meisten Ländern ohnehin. Zeigt die Karte einen Kreis und Sie finden keinen Stein, ist das Zeichen verschwunden. Eigentümer müssen Grenzzeichen erhalten; wer sie entfernt oder versetzt, macht sich nach § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar. Wiederherstellen kann den Punkt nur eine Vermessung.
Vertiefung
Grenzsteine und Grundstücksgrenze: Was tun, wenn der Grenzstein fehlt oder die Grenze unklar istWoran Sie Grenzsteine erkennen, was bei einem fehlenden Grenzstein zu tun ist, welche Vermessung wann hilft, was Grenzanzeige und Grenzfeststellung kosten, wer zahlt und warum der Zaun keine Grenze ist.
Gebäude, Hausnummern und die Zeichen im Gebäude
Gebäude erscheinen als Umring mit Flächenfarbe nach Funktion: Wohngebäude dunkelgrau, Wirtschaft oder Gewerbe hellgrau — in Bayern ausdrücklich einschließlich Garagen --, öffentliche Zwecke rot, in Schwarzweiß dunkelgrau. Die Hausnummer steht im Gebäude. Einzelne Funktionen tragen ein Symbol: Kreuz für Kirche, rotes Kreuz für Krankenhaus, „P" für Parkhaus, Blitz für Umformer.
Buchstaben und römische Zahlen
Bayern signiert Wohngebäude zusätzlich mit Dachform, Geschosszahl und Firstlinie: „S II 20" heißt Satteldach, zwei oberirdische Geschosse, Hausnummer 20; „F" steht für Flachdach, „W" für Walmdach. Andere Länder verzichten darauf. Auszüge aus der Zeit vor ALKIS tragen stattdessen Textkürzel wie „Whs" für Wohnhaus oder „Gar" für Garage, die beim Umstieg durch Farbe und Symbol ersetzt wurden.
Gestrichelte Konturen und fehlende Gebäude
Gestrichelt ist eine offene Halle, Überdachung oder Durchfahrt, gepunktet ein Gebäude unter der Erdoberfläche wie eine Tiefgarage. In NRW markiert eine Strich-Punkt-Linie ein „in seiner Lage nur ungefähr bekanntes Gebäude", in Sachsen und Schleswig-Holstein eine gestrichelte Kontur einen Umriss aus dem Luftbild. Fehlt ein Gebäude ganz, wurde es nie eingemessen. „HsNr. 20" ohne Gebäude heißt: Hausnummer vergeben, Haus im Kataster nicht erfasst oder noch nicht gebaut.
Einmessungspflicht am Beispiel Nordrhein-Westfalen
Nach § 16 Abs. 2 VermKatG NRW müssen Eigentümer ein neues oder im Grundriss verändertes Gebäude auf eigene Kosten durch Katasterbehörde oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen lassen, nach § 19 DVOzVermKatG NRW spätestens unmittelbar nach Fertigstellung. Ausgenommen sind Behelfsbauten, Gebäude unter 10 m² Grundfläche und verfahrensfreie Bauten nach § 62 BauO NRW. Gartenhaus und kleiner Carport fehlen deshalb oft zu Recht, ein Anbau am Wohnhaus nicht. Die anderen Länder kennen vergleichbare Pflichten.
Karte veraltet? Aktuellen Auszug beantragen
Neubau, Anbau oder Teilung stehen nur im aktuellen Auszug. Der Antragsservice reicht Ihren Antrag beim zuständigen Katasteramt ein; Sie erhalten den amtlichen Auszug per PDF oder Post.
Privater Antragsservice, kein Amt. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Nutzungsarten: Farben, Symbole und die dünne Grenze
Die blassen Farbflächen zeigen die tatsächliche Nutzung: Wohnbaufläche rosa, Industrie und Gewerbe grau, Landwirtschaft gelb, Sport und Erholung grün, Straßenverkehr weiß, Wald grün mit Baumsymbol, Gewässer blau. Die Nutzung ist weit gefasst: Zur Wohnbaufläche zählt Bayern ausdrücklich „Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen".
Nutzungsgrenze oder Flurstücksgrenze?
Die Nutzung endet nicht an der Flurstücksgrenze: Ein Flurstück kann vorn Wohnbaufläche und hinten Landwirtschaft sein. In der farbigen Ausgabe ist die Nutzungsgrenze meist nur der Farbwechsel, in Schwarzweiß-Ausgaben und älteren Karten eine dünne gepunktete oder gestrichelte Linie ohne Grenzpunkte. Im Zweifel zählen Sie die Nummern: eigene Nummer auf beiden Seiten heißt Flurstücksgrenze, sonst nicht.
Nutzungsart ist kein Baurecht
„Landwirtschaft" in der Flurkarte heißt nicht unbebaubar, „Wohnbaufläche" heißt nicht bebaubar. Die Nutzungsart beschreibt den zuletzt festgestellten Zustand. Was gebaut werden darf, regeln Bebauungsplan und Baugesetzbuch; Auskunft gibt das Bauamt. Auch mit der Wirtschaftsart im Grundbuch ist sie nicht identisch.
Gemarkung, Flur, Verfahren — und was fehlt: Topographie
Die magentafarbenen Strich-Punkt-Linien (in Schwarzweiß grau) sind Gebietsgrenzen: Flur, Gemarkung, Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk, Bundesland. Je höher die Ebene, desto gröber das Muster — Berlin zeichnet Flur- und Gemarkungsgrenze 1,0 mm, die Landesgrenze 2,0 mm breit. Gebietsgrenzen laufen immer auf Flurstücksgrenzen und erzeugen kein eigenes Flurstück. Bayern und Sachsen kennen keine Flure und damit keine Flurgrenze.
Ein rot gestrichelter Rahmen mit Punktraster markiert ein Bau-, Raum- oder Bodenordnungsverfahren: Umlegung, Flurbereinigung oder freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG; Bayern schreibt den Namen dazu, etwa „Umlegung ‚Bühler Grund'". Dort können sich Grenzen und Nummern noch ändern.
Topographie: Was die Karte weglässt
Die Standardlegenden von Hessen, NRW und Sachsen enthalten weder Zaun noch Hecke noch Böschung: Die Karte ist ein Eigentumsnachweis, keine Geländeaufnahme. Einige Länder erfassen ausgewählte Bauwerke — Bayern Mauern, Treppen und Überdachungen, Schleswig-Holstein „Grenzeinrichtungen" wie Knick, Wall, Graben und Mauer, Berlin Zäune --, aber nur, soweit sie einmal eingemessen wurden. Höhen, Böschungen und Bäume gehören in den amtlichen Lageplan eines Vermessungsingenieurs. An Text trägt die Karte Straßennamen, Gewässernamen und Lagebezeichnungen wie „Kreisverwaltung".
Kartenkopf, Maßstab, Koordinaten — und warum Sie nicht abmessen sollten
Der Kopf nennt Behörde, Produkt und Maßstab, dann Gemarkung, Flur und Flurstück des bestellten Auszugs und die Lagebezeichnung. Das Muster des Rhein-Kreises Neuss zeigt es typisch: „Flurkarte NRW 1:1000", „Flurstück: 684, Flur: 7, Gemarkung: Neuss", „Erstellt: 22.12.2015". Am Fuß stehen Maßstab und Maßstabsleiste. Beglaubigte Ausgaben tragen zusätzlich Beglaubigungsvermerk, Dienstsiegel und Unterschrift.
Koordinatengitter statt Nordpfeil
Die Zahlen am Rand sind Koordinaten im UTM-System auf dem Bezugssystem ETRS89: unten der Ostwert mit vorangestellter Zone — 32 für Westen und Mitte Deutschlands, 33 für den Osten, Bayern liegt in beiden --, seitlich der Nordwert als Abstand vom Äquator in Metern. Die bayerische Legende nennt als Beispiel „32689699,83 (E)" und „5338331,78 (N)". Weil die Karte am Gitter ausgerichtet ist, fehlt der Nordpfeil oft: Norden ist oben. Ältere Auszüge tragen Gauß-Krüger-Koordinaten, die mit UTM nicht vergleichbar sind.
Das Datum ist die wichtigste Zahl auf dem Blatt
„Erstellt am" ist der Stand des Katasters an diesem Tag. Ein Ausdruck aus der Bauakte von 2009 zeigt weder die Teilung von 2015 noch den Anbau von 2021. Notare, Bauämter und Banken verlangen häufig einen Auszug, der nicht älter als wenige Monate ist.
Rechenbeispiel: Was ein Zehntel Millimeter wert ist
Als Kartiergenauigkeit gelten in der Kartographie als Faustregel 0,1 bis 0,2 mm — feiner kann niemand zeichnen oder ablesen. In den Maßstab umgerechnet:
Maßstab 1:1000: 1 mm auf dem Papier = 1.000 mm = 1 m in der Natur.
0,1 mm Zeichengenauigkeit = 10 cm; 0,2 mm = 20 cm. Strichbreite der Grenze 0,35 mm = 35 cm.
Maßstab 1:500: 0,1 mm = 5 cm, Strich = 17,5 cm. Maßstab 1:2000: 0,1 mm = 20 cm, Strich = 70 cm.
Dazu kommt die Herkunft der Linien: Nur in seit den 1990er Jahren neu vermessenen Gebieten liegen die Grenzen zentimetergenau aus Koordinaten vor, anderswo wurden sie aus alten Papierkarten digitalisiert. Maßgeblich ist deshalb nie das Kartenbild, sondern der Katasternachweis mit den Grenzpunktkoordinaten. Einen Grenzabstand für Bauantrag oder Nachbarstreit liefert der Vermessungsingenieur, nicht das Lineal.
Das eigene Flurstück in fünf Schritten prüfen
Mit dem Auszug und der Legende Ihres Landes daneben dauert die Prüfung eine Viertelstunde:
- Nummer finden. Gemarkung und Flur stehen im Kopf, die Nummer kursiv in der Fläche. Vergleichen Sie sie mit Grundbuchauszug oder Kaufvertrag; ein Zugehörigkeitshaken zeigt ein zweiteiliges Flurstück.
- Grenzverlauf abgehen. Durchgezogen heißt festgestellt, kurz gestrichelt nicht festgestellt, lang gestrichelt strittig. Deckt sich die Grenze nicht mit Ihrem Zaun, ist das kein Fehler der Karte.
- Grenzpunkte zählen. Jeder Kreis ist ein Grenzzeichen, das im Gelände stehen sollte. Finden Sie keinen Stein, ist er verschwunden — ein Fall für Katasteramt oder Vermessungsingenieur.
- Gebäude vergleichen. Sind alle Gebäude da, stimmt der Grundriss nach dem Anbau? Fehlt etwas Einmessungspflichtiges, veranlassen Sie die Einmessung, bevor Verkauf oder Bauantrag daran hängen bleiben.
- Nachbarn und Zugang lesen. Der Weg vor dem Haus ist ein eigenes Flurstück; ob er der Gemeinde oder einem Privaten gehört, sagt nur das Grundbuch. Ein Wegerecht über fremden Grund steht in Abteilung II des Grundbuchs, nicht in der Karte.
Was sich zwischen den Bundesländern unterscheidet
Die Grundsignaturen sind überall gleich, die Ausgestaltung ist Landessache:
- Bezeichnung und Ausgabe
- Bayern „Flurkarte", NRW „Flurkarte NRW", sonst „Liegenschaftskarte"; Berlin nennt sein Kartenwerk „ALKIS Berlin". Alle liefern farbig und schwarzweiß; in Schwarzweiß sind Nutzungsarten nur noch an Symbolen erkennbar.
- Flur
- Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben keine Flure; dort fehlt die Flurgrenze in Karte und Kopf.
- Der kleine Punkt am Grenzpunkt
- In Sachsen und Schleswig-Holstein „ohne Abmarkung", in Bayern und der AdV-Legende „Abmarkung nicht zu spezifizieren", in NRW „Art der Abmarkung nicht bekannt".
- Zeichen im Gebäude und Topographie
- Nur Bayern schreibt Dachform und Geschosszahl in Wohngebäude. Bayern zeigt Mauern und Treppen, Schleswig-Holstein Knick und Graben, Berlin Zäune; Hessen, NRW und Sachsen lassen Topographie weg.
- Gebühr
- Größenordnung nach Landesrecht meist 15 bis 30 € je Auszug, beglaubigt mehr. Bayern verlangt 20 € online und 25 € am Amt, Niedersachsen ab 20 € zuzüglich Umsatzsteuer, Sachsen 23,80 € für DIN A4.
Zuständig ist das Amt am Ort des Grundstücks, nicht am Wohnort. Das Verzeichnis der Katasterämter führt Sie zum richtigen Amt; die Legende Ihres Landes finden Sie in den Quellen unten.
Häufige Fragen
Was bedeutet der kleine Kreis auf der Flurstücksgrenze?
Der Kreis markiert einen abgemarkten Grenzpunkt: Dort wurde ein Grenzzeichen gesetzt, etwa ein Grenzstein, Rohr, Bolzen oder Meißelzeichen. Welches, sagt die Karte nicht; das steht im Vermessungsriss beim Katasteramt. Ein Knick ohne Kreis ist ein Grenzpunkt ohne Abmarkung — genauso rechtsgültig, nur im Gelände nicht gekennzeichnet.
Was bedeutet eine gestrichelte Linie in der Flurkarte?
Kurze Striche stehen in den meisten Ländern für eine nicht festgestellte Flurstücksgrenze, lange Striche mit Lücken für eine strittige Grenze. Eine gestrichelte Gebäudekontur zeigt eine offene Halle, eine Überdachung oder ein nur ungefähr bekanntes Gebäude, ein rot gestrichelter Rahmen ein Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren. Die Legende Ihres Landes klärt den Einzelfall.
Was bedeuten Zahlen wie 32/85 und der Pfeil daneben?
32/85 ist die Flurstücksnummer mit Zähler 32 und Nenner 85, kein Bruch und kein Anteil; manche Länder schreiben sie übereinander mit Bruchstrich. Passt die Nummer nicht in die Fläche, steht sie daneben, und ein Zuordnungspfeil zeigt auf das gemeinte Flurstück. Ein kleiner Haken über einer Grenzlinie sagt, dass zwei getrennt gezeichnete Flächen zum selben Flurstück gehören.
Warum fehlt mein Carport oder Gartenhaus in der Flurkarte?
Die Karte zeigt nur Gebäude, die ins Liegenschaftskataster eingemessen wurden. Kleine und verfahrensfreie Bauten sind in vielen Ländern von der Einmessungspflicht ausgenommen, in Nordrhein-Westfalen etwa Gebäude unter 10 m² Grundfläche. Fehlt ein Wohnhaus oder Anbau, wurde die Einmessung nie beauftragt; sie ist Pflicht des Eigentümers und lässt sich nachholen.
Kann ich aus der Flurkarte den Abstand vom Haus zur Grenze abmessen?
Nur grob. Im Maßstab 1:1000 entspricht ein Zehntel Millimeter bereits 10 cm in der Natur, und die Grenzlinie selbst ist rund 0,35 mm breit, also 35 cm. Maßgeblich sind die Koordinaten der Grenzpunkte im Kataster, nicht das Kartenbild. Für einen Grenzabstand mit Rechtswirkung braucht es eine Vermessung.
Ist mein Zaun die Grenze, wenn er in der Flurkarte nicht eingezeichnet ist?
Zäune, Hecken und Mauern gehören in den meisten Ländern nicht zum Inhalt der Liegenschaftskarte, ihr Fehlen sagt also nichts. Die Grenze verläuft zwischen den Grenzpunkten, und die liegen nicht selten einige Dezimeter neben dem Zaun. Ob der Zaun auf der Grenze steht, klärt nur eine Grenzanzeige oder Grenzfeststellung.
Warum sind manche Flurstücke und Nummern grau dargestellt?
Grau bedeutet in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen „abweichender Rechtszustand": In einem Bodenordnungsverfahren wie Umlegung oder Flurbereinigung ist außerhalb des Grundbuchs ein neuer Rechtszustand eingetreten, den das Grundbuch noch nicht zeigt. Maßgebend ist dann das Verzeichnis der ausführenden Stelle. Der Zusatz „RBV" zeigt in NRW ein laufendes Rechtsbehelfsverfahren an.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- AdV-Arbeitskreis Liegenschaftskataster: ALKIS-Legende (Umlaufbeschluss U 57/8 vom 07.08.2009) -- Bundesweit einheitliche Signaturen für Flurstück, Grenzpunkt, Gebäude und tatsächliche Nutzung
- Bayerische Vermessungsverwaltung: Legende Liegenschaftskarte Bayern (Stand 13.09.2024) -- Grenzpunktarten, Dachformen, Geschosszahl, Bauwerke, Bodenordnungsverfahren
- Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Legende Liegenschaftskarte Hessen -- Farbig und schwarz/weiß, Zuordnungspfeil, Bruchstrich, Flurgrenze
- StädteRegion Aachen, Kataster- und Vermessungsamt: Legende Flurkarte NRW (farbige und SW-Ausgabe) -- Abweichender Rechtszustand, Rechtsbehelfsverfahren, Koordinatenbezugssysteme
- Landesamt für Geobasisinformation Sachsen: Zeichenerklärung Liegenschaftskarte -- Grenzpunkt ohne Abmarkung als Punkt, Gebäudelinie aus Luftbild
- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein: Legende Liegenschaftskarte farbig -- Grenzeinrichtungen (Knick, Wall, Graben, Mauer), Carport
- Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern: Grenzzeichen -- Arten der Grenzzeichen, Erhaltungspflicht der Eigentümer
- Stadt Hamm: Gesetzliche Grundlagen zur Gebäudeeinmessungspflicht (§ 16 VermKatG NRW, § 19 DVOzVermKatG NRW) -- Einmessungspflicht, Ausnahmen unter 10 m², Frist
Stand: 16. September 2026. Landesrecht und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die Auskunft des zuständigen Amts. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktion katasteramt-portal.de
ImmoWert Experts GmbH, Pirna
Die Redaktion von katasteramt-portal.de schreibt über Liegenschaftskataster, Flurkarten und Vermessung — aus der täglichen Arbeit mit Anträgen bei Katasterämtern in allen 16 Bundesländern. Die Artikel ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Amts.
Jeder Artikel stützt sich auf die Vermessungsgesetze, Gebührenordnungen und Veröffentlichungen der Vermessungsverwaltungen der Länder; die Quellen sind am Ende verlinkt. Gebühren und Fristen prüfen wir bei jeder Überarbeitung gegen die aktuelle Fassung.
Veröffentlicht am 16. September 2026. Verantwortlich ist die ImmoWert Experts GmbH, Angaben im Impressum. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die dort genannten Kontaktwege entgegen.
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Die Karte ist eine Momentaufnahme; ein Ausdruck von vor Jahren zeigt Teilungen und Neubauten nicht. Der Antragsservice reicht Ihren Antrag beim zuständigen Katasteramt ein, Zustellung per PDF oder Post.
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