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Katasteramt Grainau

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Zuständig für 82491 Grainau

Für 82491 Grainau ist zuständig: Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Auch zuständig für Hammersbach.

Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen Katasteramt | Bayern Landkreis Weilheim-Schongau
Anschrift
Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Hofstraße 21
82362 Weilheim i. OB
Telefon
0881 986-166
Fax
+49881986123

Kontakt und Zuständigkeit des Amts

Hofstraße 21 82362 Weilheim i. OB

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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Grainau

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen – Grundbuchamt Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
Bebauungsplan Gemeinde Grainau Am Kurpark 1
82491 Grainau

Was die Flurkarte in Bayern kostet

Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €. Beglaubigt: +15 € je Dokument. Bis DIN A1 kostet der Auszug 48 €. Grundlage: GebOVerm Nr. 6.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

Häufige Fragen zu Grainau

Welches Katasteramt ist für 82491 Grainau zuständig?

Zuständig ist: Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Hofstraße 21, 82362 Weilheim i. OB.

Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?

Dasselbe Katasteramt ist auch für Hammersbach zuständig.