Katasteramt Grainau
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 82491 Grainau
Für 82491 Grainau ist zuständig: Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Auch zuständig für Hammersbach.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Hofstraße 21
82362 Weilheim i. OB - Telefon
- 0881 986-166
- poststelle@adbv-wm.bayern.de
- Fax
- +49881986123
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Hofstraße 21 82362 Weilheim i. OB
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Grainau
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen – Grundbuchamt |
Rathausplatz 11 82467 Garmisch-Partenkirchen |
| Bebauungsplan | Gemeinde Grainau |
Am Kurpark 1 82491 Grainau |
Was die Flurkarte in Bayern kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €. Beglaubigt: +15 € je Dokument. Bis DIN A1 kostet der Auszug 48 €. Grundlage: GebOVerm Nr. 6.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Grainau
Welches Katasteramt ist für 82491 Grainau zuständig?
Zuständig ist: Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern – Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Hofstraße 21, 82362 Weilheim i. OB.
Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?
Dasselbe Katasteramt ist auch für Hammersbach zuständig.