Katasteramt Weilheim in Oberbayern
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 82362 Weilheim in Oberbayern
Für 82362 Weilheim in Oberbayern im Landkreis Weilheim-Schongau ist zuständig: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weilheim i.OB. Das Amt sitzt direkt in Weilheim in Oberbayern.
Das Amt hat seinen Sitz in Weilheim in Oberbayern: Kontakt, Öffnungszeiten und Zuständigkeit.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weilheim i.OB
Hofstraße 21
82362 Weilheim i.OB - Telefon
- 0) 881/986-121
- poststelle@adbv-wm.bayern.de
- Fax
- +49881986123
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Hofstraße 21 82362 Weilheim i.OB
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Weilheim in Oberbayern
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Weilheim i. OB – Grundbuchamt |
Alpenstraße 16 82362 Weilheim |
Was die Flurkarte in Bayern kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €. Beglaubigt: +15 € je Dokument. Bis DIN A1 kostet der Auszug 48 €. Grundlage: GebOVerm Nr. 6.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Weilheim in Oberbayern
Welches Katasteramt ist für 82362 Weilheim in Oberbayern zuständig?
Zuständig ist: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weilheim i.OB, Hofstraße 21, 82362 Weilheim i.OB.
Wie weit ist das Katasteramt von Weilheim in Oberbayern entfernt?
Das Amt hat seinen Sitz direkt in Weilheim in Oberbayern.
Zu welchem Kreis gehört Weilheim in Oberbayern?
Weilheim in Oberbayern liegt im Landkreis Weilheim-Schongau in Bayern.