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Kreisverwaltung Düren – Vermessungs- und Katasteramt

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Kreisverwaltung Düren – Vermessungs- und Katasteramt Katasteramt |
Anschrift
Kreisverwaltung Düren – Vermessungs- und Katasteramt
Bismarckstr. 16
52348 Düren
Fax
02421221010900
Website
kreis-dueren.de
Zum Flurkarte Online-Antrag

Bismarckstr. 16 52348 Düren

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Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten der Kreisverwaltung Düren (außer Straßenverkehrsamt)
08:00 – 16:00 Uhr Für alle Dienststellen der Kreisverwaltung Düren, bis auf das Straßenverkehrsamt
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten der Kreisverwaltung Düren (außer Straßenverkehrsamt)
08:00 – 16:00 Uhr Für alle Dienststellen der Kreisverwaltung Düren, bis auf das Straßenverkehrsamt
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten der Kreisverwaltung Düren (außer Straßenverkehrsamt)
08:00 – 16:00 Uhr Für alle Dienststellen der Kreisverwaltung Düren, bis auf das Straßenverkehrsamt
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Für alle Dienststellen der Kreisverwaltung Düren, bis auf das Straßenverkehrsamt
08:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten der Kreisverwaltung Düren (außer Straßenverkehrsamt)
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten der Kreisverwaltung Düren (außer Straßenverkehrsamt)
08:00 – 13:00 Uhr Für alle Dienststellen der Kreisverwaltung Düren, bis auf das Straßenverkehrsamt

* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Zuständig für 5 Orte mit eigener Seite

Ort Kreis
52349 Düren Kreis Düren
52372 Kreuzau Kreis Düren
52385 Nideggen Kreis Düren
52391 Vettweiß Kreis Düren
52457 Aldenhoven Kreis Düren

Ebenfalls zuständig für Ameln, Heimbach, Hürtgenwald, Inden/Altdorf, Jülich, Langerwehe, Linnich, Niederzier, Nörvenich.

Was das Amt ausstellt

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Andere Unterlagen zu einem Grundstück – Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Baulasten – kommen von anderen Stellen.

  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte) – direkt beim Amt oder über unseren privaten Antragsservice.
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) – beim Amt. Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse.
  • Grenzfeststellung und Gebäudeeinmessung – beim Amt. Je nach Land auch durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Die Flurkarte für den Bezirk dieses Amts können Sie auch über unseren Antragsservice bestellen: Wir reichen den Antrag beim Amt ein, die Zustellung erfolgt als PDF oder per Post. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

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