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Katasteramt Tuttlingen

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Landratsamt Tuttlingen – Vermessungs- und Flurneuordnungsamt

Landratsamt Tuttlingen – Vermessungs- und Flurneuordnungsamt Katasteramt | Baden-Württemberg Landkreis Tuttlingen
Anschrift
Landratsamt Tuttlingen – Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Alleenstraße 10
78532 Tuttlingen
Fax
+4974619261488
Zum Flurkarte Online-Antrag

Alleenstraße 10 78532 Tuttlingen

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Flurkarte und Zuständigkeit für den Amtssitz selbst: Tuttlingen.

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:00 – 12:30 Uhr Landratsamt Tuttlingen
08:00 – 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Tuttlingen
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr Landratsamt Tuttlingen
08:00 – 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Tuttlingen
Mittwoch 08:00 – 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Tuttlingen
08:00 – 12:30 Uhr Landratsamt Tuttlingen
Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr Landratsamt Tuttlingen
08:00 – 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Tuttlingen
14:00 – 17:30 Uhr Landratsamt Tuttlingen
14:00 – 17:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Tuttlingen
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Tuttlingen
08:00 – 12:00 Uhr Landratsamt Tuttlingen

* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Zuständig für 3 Orte mit eigener Seite

Ort Kreis
78532 Tuttlingen Landkreis Tuttlingen
78576 Emmingen-Liptingen Landkreis Tuttlingen
78579 Neuhausen ob Eck Landkreis Tuttlingen

Ebenfalls zuständig für Balgheim, Böttingen, Durchhausen, Fridingen an der Donau, Gosheim, Gunningen, Kolbingen, Königsheim, Seitingen-Oberflacht, Spaichingen, Talheim, Trossingen, Wehingen.

Was das Amt ausstellt

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Andere Unterlagen zu einem Grundstück – Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Baulasten – kommen von anderen Stellen.

  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte) – direkt beim Amt oder über unseren privaten Antragsservice.
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) – beim Amt. Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse.
  • Grenzfeststellung und Gebäudeeinmessung – beim Amt. Je nach Land auch durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Die Flurkarte für den Bezirk dieses Amts können Sie auch über unseren Antragsservice bestellen: Wir reichen den Antrag beim Amt ein, die Zustellung erfolgt als PDF oder per Post. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

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