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Katasteramt Calw

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Landratsamt Calw – Vermessung

Landratsamt Calw – Vermessung Katasteramt | Baden-Württemberg Landkreis Calw
Anschrift
Landratsamt Calw – Vermessung
Vogteistr. 42-46
75365 Calw
Fax
+497051795881
Website
kreis-calw.de
Zum Flurkarte Online-Antrag

Vogteistr. 42-46 75365 Calw

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Flurkarte und Zuständigkeit für den Amtssitz selbst: Calw.

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:00 – 13:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw
08:00 – 13:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
14:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw
14:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten, Nachmittag
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw
08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw
08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw
13:30 – 18:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw
13:30 – 18:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten, Nachmittag
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamts Calw

* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Zuständig für 3 Orte mit eigener Seite

Ort Kreis
75328 Schömberg Landkreis Calw
75365 Calw Landkreis Calw
75394 Oberreichenbach Landkreis Calw

Ebenfalls zuständig für Altensteig, Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Ebhausen, Haiterbach, Neubulach, Ostelsheim, Simmozheim, Wildberg.

Was das Amt ausstellt

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Andere Unterlagen zu einem Grundstück – Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Baulasten – kommen von anderen Stellen.

  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte) – direkt beim Amt oder über unseren privaten Antragsservice.
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) – beim Amt. Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse.
  • Grenzfeststellung und Gebäudeeinmessung – beim Amt. Je nach Land auch durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Die Flurkarte für den Bezirk dieses Amts können Sie auch über unseren Antragsservice bestellen: Wir reichen den Antrag beim Amt ein, die Zustellung erfolgt als PDF oder per Post. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

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