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Katasteramt Neuruppin

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin – Kataster und Vermessungsamt

Landkreis Ostprignitz-Ruppin – Kataster und Vermessungsamt Katasteramt | Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Anschrift
Landkreis Ostprignitz-Ruppin – Kataster und Vermessungsamt
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
Telefon
3391 688-6223
Fax
+4933913239
Zum Flurkarte Online-Antrag

Neustädter Straße 14 16816 Neuruppin

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Flurkarte und Zuständigkeit für den Amtssitz selbst: Neuruppin.

Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
08:00 – 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung (gilt auch für das Katasteramt)
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung (gilt auch für das Katasteramt)
08:00 – 17:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Mittwoch n.b. nur für Terminkunden
n.b. Nur für Terminkunden (allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung)
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung (gilt auch für das Katasteramt)
08:00 – 16:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Freitag n.b. Nur für Terminkunden (allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung)
n.b. nur für Terminkunden

* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Zuständig für 6 Orte mit eigener Seite

Ort Kreis
16818 Fehrbellin Landkreis Ostprignitz-Ruppin
16827 Neuruppin Landkreis Ostprignitz-Ruppin
16831 Rheinsberg Landkreis Ostprignitz-Ruppin
16845 Rhinow Landkreis Havelland
16866 Kyritz Landkreis Ostprignitz-Ruppin
16909 Wittstock/Dosse Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Ebenfalls zuständig für Märkisch Linden, Wusterhausen/Dosse.

Was das Amt ausstellt

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Andere Unterlagen zu einem Grundstück – Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Baulasten – kommen von anderen Stellen.

  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte) – direkt beim Amt oder über unseren privaten Antragsservice.
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) – beim Amt. Eigentümerangaben nur bei berechtigtem Interesse.
  • Grenzfeststellung und Gebäudeeinmessung – beim Amt. Je nach Land auch durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Die Flurkarte für den Bezirk dieses Amts können Sie auch über unseren Antragsservice bestellen: Wir reichen den Antrag beim Amt ein, die Zustellung erfolgt als PDF oder per Post. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

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