Katasteramt Steinbach
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 67808 Steinbach
Für 67808 Steinbach ist zuständig: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach.
Auch zuständig für Bayerfeld-Steckweiler, Mörsfeld, Ruppertsecken, Weitersweiler.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach
Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach - Telefon
- 0261 492-555
- Service-kh@vermkv.rlp.de
- Fax
- +49261492499
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Ringstraße 2 55543 Bad Kreuznach
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Steinbach
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Rockenhausen – Grundbuchamt |
Kreuznacher Straße 37 67806 Rockenhausen |
Was die Flurkarte in Rheinland-Pfalz kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 28 € bis DIN A3. Beglaubigt: +3 bis 19 € je Vermerk. Mindestgebühr 28 € je Antrag; bis DIN A0 51 €. Grundlage: Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Steinbach
Welches Katasteramt ist für 67808 Steinbach zuständig?
Zuständig ist: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?
Dasselbe Katasteramt ist auch für Bayerfeld-Steckweiler, Mörsfeld, Ruppertsecken und Weitersweiler zuständig.