Katasteramt Kirchen (Sieg)
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 57548 Kirchen (Sieg)
Für 57548 Kirchen (Sieg) im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) ist zuständig: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach
Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach - Telefon
- 0261 492-555
- Service-kh@vermkv.rlp.de
- Fax
- +49261492499
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Ringstraße 2 55543 Bad Kreuznach
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Kirchen (Sieg)
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Betzdorf – Grundbuchamt |
Friedrichstraße 17 57518 Betzdorf |
Was die Flurkarte in Rheinland-Pfalz kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 28 € bis DIN A3. Beglaubigt: +3 bis 19 € je Vermerk. Mindestgebühr 28 € je Antrag; bis DIN A0 51 €. Grundlage: Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Kirchen (Sieg)
Welches Katasteramt ist für 57548 Kirchen (Sieg) zuständig?
Zuständig ist: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Zu welchem Kreis gehört Kirchen (Sieg)?
Kirchen (Sieg) liegt im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz.