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Katasteramt Königswinter

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Zuständig für 53639 Königswinter

Für 53639 Königswinter im Kreis Rhein-Sieg-Kreis ist zuständig: Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat – Amt für Katasterwesen und Geoinformation. Es liegt rund 11 km Luftlinie entfernt.

Auch zuständig für Eudenbach, Oberdollendorf.

Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat – Amt für Katasterwesen und Geoinformation Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift
Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat – Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon
02241-13 2870
Fax
+492241132253

Kontakt und Zuständigkeit des Amts

Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg

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Öffnungszeiten

Tag Geöffnet Hinweis
Montag 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Dienstag 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Mittwoch 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Zeiten; nur nach Terminvereinbarung.
Samstag n.b. Samstag geschlossen.
Sonntag n.b. Sonntag geschlossen.

* Quelle: amtfinder.de, Stand 08.09.2026. Angaben ohne Gewähr — vor einem Besuch bitte auf der offiziellen Amtsseite prüfen.

Andere Unterlagen zu Grundstücken in Königswinter

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Königswinter – Grundbuchamt Drachenfelsstraße 39 - 41
53639 Königswinter
Teilungserklärung und Aufteilungsplan Amtsgericht Königswinter – Grundbuchamt Drachenfelsstraße 39 - 41
53639 Königswinter
Baulastenverzeichnis Stadtverwaltung Königswinter – Dezernat III - Planen und Bauen (60) Obere Straße 8
53639 Königswinter (Thomasberg)
Umweltauskunft und Altlasten Rhein-Siegkreis – Amt für Umwelt und Naturschutz Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Was die Flurkarte in Nordrhein-Westfalen kostet

Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 30 € bis DIN A3; online 15 €. Beglaubigt: ohne Aufschlag (im Preis am Amt enthalten). Über DIN A3 kostet der Auszug am Amt 60 €. Grundlage: VermWertKostT 3.1.1 / 3.2.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

Häufige Fragen zu Königswinter

Welches Katasteramt ist für 53639 Königswinter zuständig?

Zuständig ist: Rhein-Sieg-Kreis -Der Landrat – Amt für Katasterwesen und Geoinformation, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Königswinter entfernt?

Das Amt liegt rund 11 km Luftlinie entfernt in Siegburg.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Königswinter?

Ja. Königswinter hat 2 Postleitzahlen (53631 und 53639), für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.

Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?

Dasselbe Katasteramt ist auch für Eudenbach und Oberdollendorf zuständig.

Zu welchem Kreis gehört Königswinter?

Königswinter liegt im Kreis Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen.