Katasteramt Engeln

Zuständiges Katasteramt für 27305 Engeln, Landkreis Diepholz.

Zuständig für 27305 Engeln

Für 27305 Engeln im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) führt das LGLN - Diepholz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 15 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Diepholz Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Diepholz
LGLN - Diepholz Schloßweide 37
28857 Syke
E-Mail: antraege-katasteramt-sy@lgln.niedersachsen.de Fax: 0424216666 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Diepholz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Engeln

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Engeln sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Syke Amtshof 2
28857 Syke

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
27305 Engeln
Niedersachsen Landkreis Diepholz

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Engeln

Welches Katasteramt ist für 27305 Engeln zuständig?

Für 27305 Engeln ist das LGLN - Diepholz zuständig, Schloßweide 37, 28857 Syke.

Wie weit ist das Katasteramt von Engeln entfernt?

Das LGLN - Diepholz liegt rund 15 Kilometer Luftlinie von Engeln entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Engeln?

Engeln liegt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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