Katasteramt Drebber

Zuständiges Katasteramt für 49457 Drebber, Landkreis Diepholz.

Zuständig für 49457 Drebber

Für 49457 Drebber im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) führt das LGLN - Diepholz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 39 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Diepholz Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Diepholz
LGLN - Diepholz Schloßweide 37
28857 Syke
E-Mail: antraege-katasteramt-sy@lgln.niedersachsen.de Fax: 0424216666 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Diepholz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Drebber

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Drebber sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Diepholz Lange Straße 32
49356 Diepholz

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
49457 Drebber
Niedersachsen Landkreis Diepholz

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Drebber

Welches Katasteramt ist für 49457 Drebber zuständig?

Für 49457 Drebber ist das LGLN - Diepholz zuständig, Schloßweide 37, 28857 Syke.

Wie weit ist das Katasteramt von Drebber entfernt?

Das LGLN - Diepholz liegt rund 39 Kilometer Luftlinie von Drebber entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Drebber?

Drebber liegt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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