Katasteramt Borstel

Zuständiges Katasteramt für 27246 Borstel, Landkreis Diepholz.

Zuständig für 27246 Borstel

Für 27246 Borstel im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) führt das LGLN - Diepholz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 31 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Diepholz Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Diepholz
LGLN - Diepholz Schloßweide 37
28857 Syke
E-Mail: antraege-katasteramt-sy@lgln.niedersachsen.de Fax: 0424216666 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Diepholz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Borstel

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Borstel sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Sulingen Lange Straße 56
27232 Sulingen

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
27246 Borstel
Niedersachsen Landkreis Diepholz

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Borstel

Welches Katasteramt ist für 27246 Borstel zuständig?

Für 27246 Borstel ist das LGLN - Diepholz zuständig, Schloßweide 37, 28857 Syke.

Wie weit ist das Katasteramt von Borstel entfernt?

Das LGLN - Diepholz liegt rund 31 Kilometer Luftlinie von Borstel entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Borstel?

Borstel liegt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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