Katasteramt Langenselbold
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Zuständig für 63505 Langenselbold
Für 63505 Langenselbold im Landkreis Main-Kinzig-Kreis ist zuständig: Amt für Bodenmanagement Büdingen – Main-Kinzig-Kreis. Es liegt rund 14 km Luftlinie entfernt.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Amt für Bodenmanagement Büdingen – Main-Kinzig-Kreis
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen - Telefon
- 0611 535-7100
- Fax
- +49611327605110
- Website
- hvbg.hessen.de
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Langenselbold
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Hanau – Grundbuchamt |
Nußallee 17 63450 Hanau |
| Teilungserklärung und Aufteilungsplan | Amtsgericht Hanau – Grundbuchamt |
Nußallee 17 63450 Hanau |
Was die Flurkarte in Hessen kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: online kostenfrei; beim Amt nach Zeitaufwand, mind. 20 €. Der kostenfreie Auszug kommt über Geodaten online (Benutzerkonto nötig). Grundlage: VwKostO-MWVW Nr. 812, § 24 HVGG. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Langenselbold
Welches Katasteramt ist für 63505 Langenselbold zuständig?
Zuständig ist: Amt für Bodenmanagement Büdingen – Main-Kinzig-Kreis, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen.
Wie weit ist das Katasteramt von Langenselbold entfernt?
Das Amt liegt rund 14 km Luftlinie entfernt in Büdingen.
Zu welchem Kreis gehört Langenselbold?
Langenselbold liegt im Landkreis Main-Kinzig-Kreis in Hessen.