Katasteramt Altenstadt
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 89281 Altenstadt
Für 89281 Altenstadt im Landkreis Neu-Ulm ist zuständig: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neu-Ulm. Es liegt rund 35 km Luftlinie entfernt.
Auch zuständig für Untereichen.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neu-Ulm
Augsburger Straße 1
89312 Günzburg - Telefon
- 08221 3660-0
- poststelle@adbv-gz.bayern.de
- Fax
- +498921291113
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Augsburger Straße 1 89312 Günzburg
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Altenstadt
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) – Grundbuchamt |
Schützenstraße 60 89231 Neu-Ulm (BAY) |
Was die Flurkarte in Bayern kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €. Beglaubigt: +15 € je Dokument. Bis DIN A1 kostet der Auszug 48 €. Grundlage: GebOVerm Nr. 6.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Altenstadt
Welches Katasteramt ist für 89281 Altenstadt zuständig?
Zuständig ist: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neu-Ulm, Augsburger Straße 1, 89312 Günzburg.
Wie weit ist das Katasteramt von Altenstadt entfernt?
Das Amt liegt rund 35 km Luftlinie entfernt in Günzburg.
Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?
Dasselbe Katasteramt ist auch für Untereichen zuständig.
Zu welchem Kreis gehört Altenstadt?
Altenstadt liegt im Landkreis Neu-Ulm in Bayern.