Katasteramt Heigenbrücken
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 63869 Heigenbrücken
Für 63869 Heigenbrücken im Landkreis Aschaffenburg ist zuständig: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg. Es liegt rund 17 km Luftlinie entfernt.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg
Stengerstr.2
63741 Aschaffenburg - Telefon
- 06021/42945-36
- poststelle@adbv-ab.bayern.de
- Fax
- +4960214294570
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Stengerstr.2 63741 Aschaffenburg
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Heigenbrücken
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Aschaffenburg – Grundbuchamt |
Weißenburger Straße 20-22 63739 Aschaffenburg |
Was die Flurkarte in Bayern kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 25 € bis DIN A3, digital 20 €. Beglaubigt: +15 € je Dokument. Bis DIN A1 kostet der Auszug 48 €. Grundlage: GebOVerm Nr. 6.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Heigenbrücken
Welches Katasteramt ist für 63869 Heigenbrücken zuständig?
Zuständig ist: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstr.2, 63741 Aschaffenburg.
Wie weit ist das Katasteramt von Heigenbrücken entfernt?
Das Amt liegt rund 17 km Luftlinie entfernt in Aschaffenburg.
Zu welchem Kreis gehört Heigenbrücken?
Heigenbrücken liegt im Landkreis Aschaffenburg in Bayern.