Katasteramt Spiesen

Zuständiges Katasteramt für 66583 Spiesen, Landkreis Neunkirchen.

Zuständig für 66583 Spiesen

Für 66583 Spiesen im Landkreis Neunkirchen (Saarland) führt das LVGL Saarland das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 12 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVGL Saarland Katasteramt | Saarland Landkreis Regionalverband Saarbrücken
LVGL Saarland Von der Heydt 22
66115 Saarbrücken
E-Mail: verkauf@lvgl.saarland.de Fax: 06819712350 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVGL Saarland liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Spiesen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Spiesen sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Saarbrücken Mainzer Straße 176
66121 Saarbrücken

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
66583 Spiesen
Saarland Landkreis Neunkirchen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Spiesen

Welches Katasteramt ist für 66583 Spiesen zuständig?

Für 66583 Spiesen ist das LVGL Saarland zuständig, Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken.

Wie weit ist das Katasteramt von Spiesen entfernt?

Das LVGL Saarland liegt rund 12 Kilometer Luftlinie von Spiesen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Spiesen?

Spiesen liegt im Landkreis Neunkirchen in Saarland. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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