Katasteramt Fuhrpach

Zuständiges Katasteramt für 66539 Fuhrpach, Landkreis Neunkirchen.

Zuständig für 66539 Fuhrpach

Für 66539 Fuhrpach im Landkreis Neunkirchen (Saarland) führt das LVGL Saarland das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 17 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVGL Saarland Katasteramt | Saarland Landkreis Regionalverband Saarbrücken
LVGL Saarland Von der Heydt 22
66115 Saarbrücken
E-Mail: verkauf@lvgl.saarland.de Fax: 06819712350 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVGL Saarland liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Fuhrpach

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Fuhrpach sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Saarbrücken Mainzer Straße 176
66121 Saarbrücken

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
66539 Fuhrpach
Saarland Landkreis Neunkirchen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Fuhrpach

Welches Katasteramt ist für 66539 Fuhrpach zuständig?

Für 66539 Fuhrpach ist das LVGL Saarland zuständig, Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken.

Wie weit ist das Katasteramt von Fuhrpach entfernt?

Das LVGL Saarland liegt rund 17 Kilometer Luftlinie von Fuhrpach entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Fuhrpach?

Fuhrpach liegt im Landkreis Neunkirchen in Saarland. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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