Katasteramt Dorn-Dürkheim
Zuständiges Katasteramt für 67585 Dorn-Dürkheim, Landkreis Mainz-Bingen.
Zuständig für 67585 Dorn-Dürkheim
Für 67585 Dorn-Dürkheim im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 30 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Dorn-Dürkheim
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Dorn-Dürkheim sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Mainz |
Diether-von-Isenburg-Straße 1 55116 Mainz |
| Bebauungsplan | Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz |
Sant´ Ambrogio-Ring 33 55276 Oppenheim |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 67585 Dorn-Dürkheim ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 30 Kilometer Luftlinie von Dorn-Dürkheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Dorn-Dürkheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.