Katasteramt Bodenheim
Zuständiges Katasteramt für 55294 Bodenheim, Landkreis Mainz-Bingen.
Zuständig für 55294 Bodenheim
Für 55294 Bodenheim im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 34 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Bodenheim
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Bodenheim sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Mainz |
Diether-von-Isenburg-Straße 1 55116 Mainz |
| Bebauungsplan | Verbandsgemeindeverwaltung |
Am Dollesplatz 1 55294 Bodenheim |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim |
| Umweltauskunft und Altlasten | Bingen am Rhein |
Rochusallee 2 55411 Bingen am Rhein |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
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Für 55294 Bodenheim ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 34 Kilometer Luftlinie von Bodenheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Bodenheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.