Katasteramt Althornbach
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 66484 Althornbach
Für 66484 Althornbach ist zuständig: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach.
Auch zuständig für Großsteinhausen, Homburg, Riedelberg, Walshausen, Winterbach (Pfalz), Zweibrücken.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach
Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach - Telefon
- 0261 492-555
- Service-kh@vermkv.rlp.de
- Fax
- +49261492499
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Ringstraße 2 55543 Bad Kreuznach
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Althornbach
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Zweibrücken – Grundbuchamt |
Herzogstraße 2 66482 Zweibrücken |
Was die Flurkarte in Rheinland-Pfalz kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 28 € bis DIN A3. Beglaubigt: +3 bis 19 € je Vermerk. Mindestgebühr 28 € je Antrag; bis DIN A0 51 €. Grundlage: Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Althornbach
Welches Katasteramt ist für 66484 Althornbach zuständig?
Zuständig ist: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?
Dasselbe Katasteramt ist auch für Großsteinhausen, Homburg, Riedelberg, Walshausen, Winterbach (Pfalz) und Zweibrücken zuständig.