Katasteramt Waldalgesheim
Zuständiges Katasteramt für 55425 Waldalgesheim, Landkreis Mainz-Bingen.
Zuständig für 55425 Waldalgesheim
Für 55425 Waldalgesheim im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 13 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Waldalgesheim
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Waldalgesheim sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Bingen am Rhein |
Mainzer Straße 52 55411 Bingen am Rhein |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim |
| Umweltauskunft und Altlasten | RLP SGD Süd |
Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 55425 Waldalgesheim ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 13 Kilometer Luftlinie von Waldalgesheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Waldalgesheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.