Katasteramt Weiler
Zuständiges Katasteramt für 55413 Weiler, Landkreis Mainz-Bingen.
Zuständig für 55413 Weiler
Für 55413 Weiler im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 22 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Weiler
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Weiler sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Bingen am Rhein |
Mainzer Straße 52 55411 Bingen am Rhein |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim |
| Umweltauskunft und Altlasten | Bingen am Rhein |
Rochusallee 2 55411 Bingen am Rhein |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 55413 Weiler ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 22 Kilometer Luftlinie von Weiler entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Ja. Weiler hat 4 Postleitzahlen, für alle ist dasselbe Katasteramt zuständig.
Weiler liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.