Katasteramt Vettelschoss/Kalenborn
Zuständiges Katasteramt für 53560 Vettelschoss/Kalenborn, Landkreis Neuwied.
Zuständig für 53560 Vettelschoss/Kalenborn
Für 53560 Vettelschoss/Kalenborn im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 94 km Luftlinie entfernt.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
Öffnungszeiten
Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.
Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.
Weitere zuständige Stellen für Vettelschoss/Kalenborn
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Vettelschoss/Kalenborn sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Linz am Rhein |
Am Konvikt 10 53545 Linz am Rhein |
| Baulastenverzeichnis | Kreisverwaltung Neuwied |
Wilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied |
| Umweltauskunft und Altlasten | RLP - SGN Nord |
Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz |
Gebühren
| Leistung | einfach | beglaubigt | Einheit |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | 15,00 EUR | 30,00 EUR | je Flurstück |
Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren
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Für 53560 Vettelschoss/Kalenborn ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 94 Kilometer Luftlinie von Vettelschoss/Kalenborn entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.
Vettelschoss/Kalenborn liegt im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.