Katasteramt Frohnen

Zuständiges Katasteramt für 53578 Frohnen, Landkreis Neuwied.

Zuständig für 53578 Frohnen

Für 53578 Frohnen im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) führt das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 97 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Katasteramt | Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach
E-Mail: Service-kh@vermkv.rlp.de Fax: 0261492499 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
53578 Frohnen
Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Frohnen

Welches Katasteramt ist für 53578 Frohnen zuständig?

Für 53578 Frohnen ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zuständig, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.

Wie weit ist das Katasteramt von Frohnen entfernt?

Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz liegt rund 97 Kilometer Luftlinie von Frohnen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Frohnen?

Frohnen liegt im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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