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Katasteramt Bad Neuenahr

katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.

Zuständig für 53474 Bad Neuenahr

Für 53474 Bad Neuenahr ist zuständig: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach.

Auch zuständig für Ahrweiler, Heimersheim.

Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach Katasteramt | Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach
Anschrift
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach
Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach
Telefon
0261 492-555
Fax
+49261492499

Kontakt und Zuständigkeit des Amts

Ringstraße 2 55543 Bad Kreuznach

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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Bad Neuenahr

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler – Grundbuchamt Wilhelmstraße 55/57
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Was die Flurkarte in Rheinland-Pfalz kostet

Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 28 € bis DIN A3. Beglaubigt: +3 bis 19 € je Vermerk. Mindestgebühr 28 € je Antrag; bis DIN A0 51 €. Grundlage: Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.

Häufige Fragen zu Bad Neuenahr

Welches Katasteramt ist für 53474 Bad Neuenahr zuständig?

Zuständig ist: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.

Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?

Dasselbe Katasteramt ist auch für Ahrweiler und Heimersheim zuständig.