Katasteramt Bad Neuenahr
katasteramt-portal.de ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH und keine Behörde. Kontaktdaten und Zuständigkeit stammen aus amtlichen Quellen.
Zuständig für 53474 Bad Neuenahr
Für 53474 Bad Neuenahr ist zuständig: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach.
Auch zuständig für Ahrweiler, Heimersheim.
Die Flurkarte können Sie direkt beim Amt beantragen oder über unseren privaten Antragsservice, der den Antrag für Sie einreicht. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.
- Anschrift
-
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach
Ringstraße 2
55543 Bad Kreuznach - Telefon
- 0261 492-555
- Service-kh@vermkv.rlp.de
- Fax
- +49261492499
- Online-Dienst
- Auszug beim Amt selbst beantragen
Ringstraße 2 55543 Bad Kreuznach
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Andere Unterlagen zu Grundstücken in Bad Neuenahr
| Unterlage | Zuständige Stelle | Anschrift |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler – Grundbuchamt |
Wilhelmstraße 55/57 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Was die Flurkarte in Rheinland-Pfalz kostet
Amtliche Gebühr für den einfachen Auszug: 28 € bis DIN A3. Beglaubigt: +3 bis 19 € je Vermerk. Mindestgebühr 28 € je Antrag; bis DIN A0 51 €. Grundlage: Bes. Gebührenverzeichnis Nr. 5.1. Den Gesamtpreis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular vor der Bestellung.
Häufige Fragen zu Bad Neuenahr
Welches Katasteramt ist für 53474 Bad Neuenahr zuständig?
Zuständig ist: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz – Dienstort Bad Kreuznach, Ringstraße 2, 55543 Bad Kreuznach.
Für welche Orte mit derselben Postleitzahl gilt das noch?
Dasselbe Katasteramt ist auch für Ahrweiler und Heimersheim zuständig.