Katasteramt Kray

Zuständiges Katasteramt für 45309 Kray, Kreisfreie Stadt Essen.

Zuständig für 45309 Kray

Für 45309 Kray im Kreisfreie Stadt Essen (Nordrhein-Westfalen) führt das Stadt Essen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 0.7 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Stadt Essen Katasteramt |
Stadt Essen Lindenallee 10
45121 Essen
E-Mail: n.b. Fax: 02018862006 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Stadt Essen liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Kray

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Kray sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Essen Zweigertstraße 52
45130 Essen
Teilungserklärung und Aufteilungsplan Amtsgericht Essen Zweigertstraße 52
45130 Essen

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
45309 Kray
Nordrhein-Westfalen Kreisfreie Stadt Essen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Kray

Welches Katasteramt ist für 45309 Kray zuständig?

Für 45309 Kray ist das Stadt Essen zuständig, Lindenallee 10, 45121 Essen.

Wie weit ist das Katasteramt von Kray entfernt?

Das Stadt Essen liegt rund 0.7 Kilometer Luftlinie von Kray entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Kray?

Kray liegt im Kreisfreie Stadt Essen in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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