Katasteramt Werden

Zuständiges Katasteramt für 45239 Werden, Kreisfreie Stadt Essen.

Zuständig für 45239 Werden

Für 45239 Werden im Kreisfreie Stadt Essen (Nordrhein-Westfalen) führt das Stadt Essen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 0.7 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Stadt Essen Katasteramt |
Stadt Essen Lindenallee 10
45121 Essen
E-Mail: n.b. Fax: 02018862006 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Stadt Essen liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Werden

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Werden sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Essen Zweigertstraße 52
45130 Essen

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
45239 Werden
Nordrhein-Westfalen Kreisfreie Stadt Essen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Werden

Welches Katasteramt ist für 45239 Werden zuständig?

Für 45239 Werden ist das Stadt Essen zuständig, Lindenallee 10, 45121 Essen.

Wie weit ist das Katasteramt von Werden entfernt?

Das Stadt Essen liegt rund 0.7 Kilometer Luftlinie von Werden entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Werden?

Werden liegt im Kreisfreie Stadt Essen in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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