Katasteramt Warburg

Zuständiges Katasteramt für 34414 Warburg, Kreis Höxter.

Zuständig für 34414 Warburg

Für 34414 Warburg im Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Höxter, Der Landrat das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 36 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Höxter, Der Landrat Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter
Kreis Höxter, Der Landrat Moltkestraße 12
37671 Höxter
E-Mail: n.b. Fax: 0527196585199 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Kreis Höxter, Der Landrat liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Warburg

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Warburg sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Warburg Puhlplatz 1
34414 Warburg

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
34414 Warburg
Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Warburg

Welches Katasteramt ist für 34414 Warburg zuständig?

Für 34414 Warburg ist das Kreis Höxter, Der Landrat zuständig, Moltkestraße 12, 37671 Höxter.

Wie weit ist das Katasteramt von Warburg entfernt?

Das Kreis Höxter, Der Landrat liegt rund 36 Kilometer Luftlinie von Warburg entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Warburg?

Warburg liegt im Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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