Katasteramt Nieheim

Zuständiges Katasteramt für 33039 Nieheim, Kreis Höxter.

Zuständig für 33039 Nieheim

Für 33039 Nieheim im Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) führt das Kreis Höxter, Der Landrat das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 19 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Kreis Höxter, Der Landrat Katasteramt | Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter
Kreis Höxter, Der Landrat Moltkestraße 12
37671 Höxter
E-Mail: n.b. Fax: 0527196585199 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Kreis Höxter, Der Landrat liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Nieheim

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Nieheim sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Brakel Nieheimer Straße 17
33034 Brakel

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
33039 Nieheim
Nordrhein-Westfalen Kreis Höxter

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Nieheim

Welches Katasteramt ist für 33039 Nieheim zuständig?

Für 33039 Nieheim ist das Kreis Höxter, Der Landrat zuständig, Moltkestraße 12, 37671 Höxter.

Wie weit ist das Katasteramt von Nieheim entfernt?

Das Kreis Höxter, Der Landrat liegt rund 19 Kilometer Luftlinie von Nieheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Nieheim?

Nieheim liegt im Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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