Katasteramt Quernheim

Zuständiges Katasteramt für 49448 Quernheim, Landkreis Diepholz.

Zuständig für 49448 Quernheim

Für 49448 Quernheim im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) führt das LGLN - Diepholz das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 57 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Diepholz Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Diepholz
LGLN - Diepholz Schloßweide 37
28857 Syke
E-Mail: antraege-katasteramt-sy@lgln.niedersachsen.de Fax: 0424216666 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Diepholz liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Quernheim

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Quernheim sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Diepholz Lange Straße 32
49356 Diepholz

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
49448 Quernheim
Niedersachsen Landkreis Diepholz

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Quernheim

Welches Katasteramt ist für 49448 Quernheim zuständig?

Für 49448 Quernheim ist das LGLN - Diepholz zuständig, Schloßweide 37, 28857 Syke.

Wie weit ist das Katasteramt von Quernheim entfernt?

Das LGLN - Diepholz liegt rund 57 Kilometer Luftlinie von Quernheim entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Quernheim?

Quernheim liegt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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