Katasteramt Hehlen

Zuständiges Katasteramt für 37619 Hehlen, Landkreis Holzminden.

Zuständig für 37619 Hehlen

Für 37619 Hehlen im Landkreis Holzminden (Niedersachsen) führt das LGLN - Holzminden das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 17 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Holzminden Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Holzminden
LGLN - Holzminden Böntalstraße 44
37603 Holzminden
E-Mail: katasteramt-hol@lgln.niedersachsen.de Fax: 05531129960 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Holzminden liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Hehlen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Hehlen sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Holzminden Karlstraße 15
37603 Holzminden

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
37619 Hehlen
Niedersachsen Landkreis Holzminden

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Hehlen

Welches Katasteramt ist für 37619 Hehlen zuständig?

Für 37619 Hehlen ist das LGLN - Holzminden zuständig, Böntalstraße 44, 37603 Holzminden.

Wie weit ist das Katasteramt von Hehlen entfernt?

Das LGLN - Holzminden liegt rund 17 Kilometer Luftlinie von Hehlen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Hehlen?

Hehlen liegt im Landkreis Holzminden in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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