Katasteramt Bevern

Zuständiges Katasteramt für 37639 Bevern, Landkreis Holzminden.

Zuständig für 37639 Bevern

Für 37639 Bevern im Landkreis Holzminden (Niedersachsen) führt das LGLN - Holzminden das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 5 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN - Holzminden Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Holzminden
LGLN - Holzminden Böntalstraße 44
37603 Holzminden
E-Mail: katasteramt-hol@lgln.niedersachsen.de Fax: 05531129960 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN - Holzminden liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Bevern

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Bevern sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Holzminden Karlstraße 15
37603 Holzminden

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
37639 Bevern
Niedersachsen Landkreis Holzminden

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Bevern

Welches Katasteramt ist für 37639 Bevern zuständig?

Für 37639 Bevern ist das LGLN - Holzminden zuständig, Böntalstraße 44, 37603 Holzminden.

Wie weit ist das Katasteramt von Bevern entfernt?

Das LGLN - Holzminden liegt rund 5 Kilometer Luftlinie von Bevern entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Bevern?

Bevern liegt im Landkreis Holzminden in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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