Katasteramt Rhaudermoor

Zuständiges Katasteramt für 26817 Rhaudermoor, Landkreis Leer.

Zuständig für 26817 Rhaudermoor

Für 26817 Rhaudermoor im Landkreis Leer (Niedersachsen) führt das LGLN Leer das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 13 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN Leer Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Leer
LGLN Leer Westerende 2-4
26789 Leer
E-Mail: katasteramt-ler@lgln.niedersachsen.de Fax: 0491800830 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN Leer liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Rhaudermoor

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Rhaudermoor sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Leer Wörde 3-5
26789 Leer (Ostfriesland)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
26817 Rhaudermoor
Niedersachsen Landkreis Leer

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Rhaudermoor

Welches Katasteramt ist für 26817 Rhaudermoor zuständig?

Für 26817 Rhaudermoor ist das LGLN Leer zuständig, Westerende 2-4, 26789 Leer.

Wie weit ist das Katasteramt von Rhaudermoor entfernt?

Das LGLN Leer liegt rund 13 Kilometer Luftlinie von Rhaudermoor entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Rhaudermoor?

Rhaudermoor liegt im Landkreis Leer in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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