Katasteramt Holtland-Nücke

Zuständiges Katasteramt für 26835 Holtland-Nücke, Landkreis Leer.

Zuständig für 26835 Holtland-Nücke

Für 26835 Holtland-Nücke im Landkreis Leer (Niedersachsen) führt das LGLN Leer das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 17 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LGLN Leer Katasteramt | Niedersachsen Landkreis Leer
LGLN Leer Westerende 2-4
26789 Leer
E-Mail: katasteramt-ler@lgln.niedersachsen.de Fax: 0491800830 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LGLN Leer liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Holtland-Nücke

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Holtland-Nücke sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Leer Wörde 3-5
26789 Leer (Ostfriesland)

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
26835 Holtland-Nücke
Niedersachsen Landkreis Leer

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Holtland-Nücke

Welches Katasteramt ist für 26835 Holtland-Nücke zuständig?

Für 26835 Holtland-Nücke ist das LGLN Leer zuständig, Westerende 2-4, 26789 Leer.

Wie weit ist das Katasteramt von Holtland-Nücke entfernt?

Das LGLN Leer liegt rund 17 Kilometer Luftlinie von Holtland-Nücke entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Holtland-Nücke?

Holtland-Nücke liegt im Landkreis Leer in Niedersachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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