Katasteramt Lauffen

Zuständiges Katasteramt für 74348 Lauffen, Landkreis Heilbronn.

Zuständig für 74348 Lauffen

Für 74348 Lauffen im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Heilbronn das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 10 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Heilbronn Katasteramt |
Landratsamt Heilbronn
74064 Heilbronn
E-Mail: info.36@landratsamt-heilbronn.de Fax: 071319947091 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Heilbronn liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Lauffen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Lauffen sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Heilbronn Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
74348 Lauffen
Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Lauffen

Welches Katasteramt ist für 74348 Lauffen zuständig?

Für 74348 Lauffen ist das Landratsamt Heilbronn zuständig.

Wie weit ist das Katasteramt von Lauffen entfernt?

Das Landratsamt Heilbronn liegt rund 10 Kilometer Luftlinie von Lauffen entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Lauffen?

Lauffen liegt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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