Katasteramt Bockschaft

Zuständiges Katasteramt für 74912 Bockschaft, Landkreis Heilbronn.

Zuständig für 74912 Bockschaft

Für 74912 Bockschaft im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) führt das Landratsamt Heilbronn das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 18 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Heilbronn Katasteramt |
Landratsamt Heilbronn
74064 Heilbronn
E-Mail: info.36@landratsamt-heilbronn.de Fax: 071319947091 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Heilbronn liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Bockschaft

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Bockschaft sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Heilbronn Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
74912 Bockschaft
Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Bockschaft

Welches Katasteramt ist für 74912 Bockschaft zuständig?

Für 74912 Bockschaft ist das Landratsamt Heilbronn zuständig.

Wie weit ist das Katasteramt von Bockschaft entfernt?

Das Landratsamt Heilbronn liegt rund 18 Kilometer Luftlinie von Bockschaft entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Bockschaft?

Bockschaft liegt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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