Katasteramt Maasbüll

Zuständiges Katasteramt für 25920 Maasbüll, Kreis Nordfriesland.

Zuständig für 25920 Maasbüll

Für 25920 Maasbüll im Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein) führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg das Liegenschaftskataster.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg Katasteramt | Schleswig-Holstein Kreisfreie Stadt Flensburg
Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg Schleswiger Str. 66
24941 Flensburg
E-Mail: Poststelle-Flensburg@LVermGeo.landsh.de Fax: 04615046100 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Maasbüll

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Maasbüll sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Niebüll Sylter Bogen 1 a
25899 Niebüll

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
25920 Maasbüll
Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Maasbüll

Welches Katasteramt ist für 25920 Maasbüll zuständig?

Für 25920 Maasbüll ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Flensburg zuständig, Schleswiger Str. 66, 24941 Flensburg.

Zu welchem Kreis gehört Maasbüll?

Maasbüll liegt im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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