Katasteramt Heidekamp

Zuständiges Katasteramt für 23858 Heidekamp, Kreis Stormarn.

Zuständig für 23858 Heidekamp

Für 23858 Heidekamp im Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein) führt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Storman das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 14 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Storman Katasteramt | Schleswig-Holstein Kreisfreie Stadt Lübeck
Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Storman Brolingstr. 53b-d
23554 Lübeck
E-Mail: Poststelle-Luebeck@LVermGeo.landsh.de Fax: 045130090149 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Storman liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
23858 Heidekamp
Schleswig-Holstein Kreis Stormarn

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Heidekamp

Welches Katasteramt ist für 23858 Heidekamp zuständig?

Für 23858 Heidekamp ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Storman zuständig, Brolingstr. 53b-d, 23554 Lübeck.

Wie weit ist das Katasteramt von Heidekamp entfernt?

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH_Storman liegt rund 14 Kilometer Luftlinie von Heidekamp entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Heidekamp?

Heidekamp liegt im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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