Katasteramt Köthensdorf-Reitzenhain

Zuständiges Katasteramt für 09249 Köthensdorf-Reitzenhain, Landkreis Mittelsachsen.

Zuständig für 09249 Köthensdorf-Reitzenhain

Für 09249 Köthensdorf-Reitzenhain im Landkreis Mittelsachsen (Sachsen) führt das Landratsamt Mittelsachsen das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 34 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Landratsamt Mittelsachsen Katasteramt | Sachsen Landkreis Mittelsachsen
Landratsamt Mittelsachsen Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
E-Mail: vermessung@landkreis-mittelsachsen.de Fax: 00000 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für Landratsamt Mittelsachsen liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
09249 Köthensdorf-Reitzenhain
Sachsen Landkreis Mittelsachsen

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Köthensdorf-Reitzenhain

Welches Katasteramt ist für 09249 Köthensdorf-Reitzenhain zuständig?

Für 09249 Köthensdorf-Reitzenhain ist das Landratsamt Mittelsachsen zuständig, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.

Wie weit ist das Katasteramt von Köthensdorf-Reitzenhain entfernt?

Das Landratsamt Mittelsachsen liegt rund 34 Kilometer Luftlinie von Köthensdorf-Reitzenhain entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Köthensdorf-Reitzenhain?

Köthensdorf-Reitzenhain liegt im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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