Katasteramt Hohengrieben

Zuständiges Katasteramt für 29413 Hohengrieben, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel.

Zuständig für 29413 Hohengrieben

Für 29413 Hohengrieben im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) führt das LVermGeo Sachsen-Anhalt das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 90 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVermGeo Sachsen-Anhalt Katasteramt | Sachsen-Anhalt Kreisfreie Stadt Magdeburg
LVermGeo Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Fax: 03915677999 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVermGeo Sachsen-Anhalt liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
29413 Hohengrieben
Sachsen-Anhalt Landkreis Altmarkkreis Salzwedel

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Hohengrieben

Welches Katasteramt ist für 29413 Hohengrieben zuständig?

Für 29413 Hohengrieben ist das LVermGeo Sachsen-Anhalt zuständig, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg.

Wie weit ist das Katasteramt von Hohengrieben entfernt?

Das LVermGeo Sachsen-Anhalt liegt rund 90 Kilometer Luftlinie von Hohengrieben entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Hohengrieben?

Hohengrieben liegt im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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