Katasteramt Lebach

Zuständiges Katasteramt für 66822 Lebach, Landkreis Saarlouis.

Zuständig für 66822 Lebach

Für 66822 Lebach im Landkreis Saarlouis (Saarland) führt das LVGL Saarland das Liegenschaftskataster. Es liegt rund 20 km Luftlinie entfernt.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch nicht nötig. Der Antrag läuft vollständig online, die Zustellung erfolgt per PDF oder Post. Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

LVGL Saarland Katasteramt | Saarland Landkreis Regionalverband Saarbrücken
LVGL Saarland Von der Heydt 22
66115 Saarbrücken
E-Mail: verkauf@lvgl.saarland.de Fax: 06819712350 Mehr erfahren
Zum Flurkarte Online-Antrag

Öffnungszeiten

Für LVGL Saarland liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Die aktuellen Zeiten stehen auf der offiziellen Seite des Amtes.

Für eine Flurkarte ist ein Besuch ohnehin nicht nötig — der Online-Antrag läuft vollständig digital.

Weitere zuständige Stellen für Lebach

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster. Für andere Unterlagen zu einem Grundstück in Lebach sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Anschrift
Grundbuchauszug Amtsgericht Saarbrücken Mainzer Straße 176
66121 Saarbrücken

Gebühren

Leistung einfach beglaubigt Einheit
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 EUR 30,00 EUR je Flurstück
Amtliche Gebühren nach Landesrecht (GebO Vermessung). Der Preis unseres Antragsservice ist im Formular ausgewiesen.
66822 Lebach
Saarland Landkreis Saarlouis

Ratgeber: Bevor Sie das Amt kontaktieren

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Häufige Fragen zu Lebach

Welches Katasteramt ist für 66822 Lebach zuständig?

Für 66822 Lebach ist das LVGL Saarland zuständig, Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken.

Wie weit ist das Katasteramt von Lebach entfernt?

Das LVGL Saarland liegt rund 20 Kilometer Luftlinie von Lebach entfernt. Für eine Flurkarte ist der Weg nicht nötig — der Antrag läuft vollständig online.

Zu welchem Kreis gehört Lebach?

Lebach liegt im Landkreis Saarlouis in Saarland. Die Katasterführung richtet sich nach der Lage des Flurstücks, nicht nach dem Wohnort des Antragstellers.

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